Eine vollständige Anerkennung ermöglicht Ihnen – soweit Bedarf besteht – eine unbefristete Tätigkeit im hessischen Schuldienst. Eine befristete Tätigkeit an hessischen Schulen ist in verschiedenen Tätigkeitsbereichen auch ohne Anerkennung oder mit einer teilweisen Anerkennung möglich.
Internationales
Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse
Lesedauer:3 Minuten
Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss, der kein Lehramtsabschluss ist, und möchten im hessischen Schuldienst tätig sein? Hier finden Sie Informationen zu Ihren Möglichkeiten.
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Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Zuschuss für die Anerkennung eines Abschlusses oder die Bewertung eines Zeugnisses beantragen.
Der sogenannte Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Besonders Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.
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Internationale Lehramtsabschlüsse
Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet F 1-3 Internationale Lehramtsabschlüsse
Lahnstraße 61
35398 Gießen
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1. Phase Lehrkräftebildung und Weiterbildung
Besondere Staatliche Prüfungen, Internationale Lehramtsabschlüsse