Eine Gruppe von Lehramtsstudierenden

Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse

Die Hessische Lehrkräfteakademie bearbeitet für ganz Hessen die Bewertung ausländischer Lehrerbildungsnachweise. Nachstehend erhalten Sie weiterführende Informationen zu der Möglichkeit der Bewertung und Anerkennung von Lehrerbildungsnachweisen aus der EU und Lehrerbildungsnachweise aus Drittstaaten (außerhalb der EU).

Lesedauer:3 Minuten

EU-Staaten

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus der Europäischen Union

Wer ein mindestens dreijähriges akademisches Lehramtsstudium abgeschlossen und im Herkunftsland eine Befähigung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung des Lehrerbildungsnachweises stellen, um in Hessen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zu unterrichten.

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel.

Nicht-EU-Staaten

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen außerhalb der Europäischen Union

Lehramtsabschlüsse, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, können durch die Hessische Lehrkräfteakademie anerkannt werden.

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Ein junger Lehrer vor seinem Notebook

Berufsbegleitende

Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte

Die Ausgleichsmaßnahme richtet sich an internationale Lehrkräfte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer Lehrerberufsqualifikation für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen befinden.

Schon gewusst?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Zuschuss für die An­er­ken­nung eines Abschlusses oder die Bewertung eines Zeug­nis­ses be­an­tra­gen. 

Der sogenannte Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Besonders Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.

Weitere InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Deutsche Sprachkenntnisse 

Neben der Gleichwertigkeit Ihres Lehrerbildungsabschlusses ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung, wenn Sie an einer deutschen Schule zu unterrichten möchten.

Die deutschen Sprachkenntnisse können Bewerberinnen und Bewerber, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist, durch das Goethe-Zertifikat C1 GER (gut bestanden), eine kostenlose Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie (Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse) oder durch ein Sprachzertifikat nach den Vorgaben der deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)) nachweisen.

Sprachnachweis

Sprachnachweis für ausländische Lehrkräfte

Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulberechtigung (Abitur) müssen einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen.

Sie haben eine Frage an uns? 

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Lehrerbildungsabschlüsse innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union können Sie sich an die nachfolgend genannten Personen wenden.

Bei Fragen

 Erstkontakt

► montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr

Kristin Englert
Telefon: +49 641 2008-1592
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de

Alexandra Seip
Telefon: +49 641 2008-1594
E-Mail: Alexandra.Seip@kultus.hessen.de

Beratung, Prüfung, Entscheidung, Eignungsprüfungen, Anerkennungsverfahren

Isabel Spenner
(Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 2008-1590
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Stefanie Hustedt
(stellv. Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 2008-1591
E-Mail: Stefanie.Hustedt@kultus.hessen.de

Isabel Spenner
Telefon: +49 641 2008-1590
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Kristin Englert
Telefon: +49 641 2008-1592
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de