Neuerungen im
Internationales
Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse
Bitte beachten Sie:
EU-Staaten
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus der Europäischen Union
Wer ein mindestens dreijähriges akademisches Lehramtsstudium abgeschlossen und im Herkunftsland eine Befähigung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung des Lehrerbildungsnachweises stellen, um in Hessen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zu unterrichten.
Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel.
Nicht-EU-Staaten
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen außerhalb der Europäischen Union
Lehramtsabschlüsse, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, können durch die Hessische Lehrkräfteakademie anerkannt werden.
Schon gewusst?
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Zuschuss für die Anerkennung eines Abschlusses oder die Bewertung eines Zeugnisses beantragen.
Der sogenannte Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Besonders Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.
Deutsche Sprachkenntnisse
Neben der Gleichwertigkeit Ihres Lehrerbildungsabschlusses ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung, wenn Sie an einer deutschen Schule unterrichten möchten.
Die deutschen Sprachkenntnisse können Bewerberinnen und Bewerber, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist, durch eine kostenlose Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie (Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse) oder durch ein Sprachzertifikat nach den Vorgaben der deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)) nachweisen.
Zuständigkeit
Sachgebiet I.1-4
Internationale Lehramtsabschlüsse
Hessische Lehrkräfteakademie
I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse
Lahnstraße 61
35398 Gießen
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Personen.
Erstkontakt
► montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr
Kristin Englert
Telefon: +49 641 4609010-445
E-Mail:
Kristin.Englert@kultus.hessen.de
Alexandra Seip
Telefon: +49 641 4609010-447
E-Mail:
Alexandra.Seip@kultus.hessen.de
Beratung, Prüfung, Entscheidung, Eignungsprüfungen, Anerkennungsverfahren
Isabel Spenner
(Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail:
Isabel.Spenner@kultus.hessen.de
Stefanie Hustedt
(stellv. Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-446
E-Mail:
Stefanie.Hustedt@kultus.hessen.de
Anika Bonas
Telefon: +49 641 4609010-464
E-Mail:
Anika.Bonas@kultus.hessen.de
Philipp Klein
Telefon: +49 641 4609010-469
E-Mail:
Philipp.Klein@kultus.hessen.de
Caroline Sala
Telefon: +49 641 4609010-481
E-Mail:
Caroline.Sala@kultus.hessen.de
Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail:
Isabel.Spenner@kultus.hessen.de
Kristin Englert
Telefon: +49 641 4609010-445
E-Mail:
SGI.1-4.SprachnachweisLehramtsabschluesse.LA.GI@kultus.hessen.de