Eine Gruppe von Lehramtsstudierenden

Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse

Mit einem Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Lehramtsabschlusses verfolgen Sie die Absicht, eine Anerkennung Ihrer Lehrerqualifikation im Bundesland Hessen zu erhalten.

Eine vollständige Anerkennung ermöglicht Ihnen – soweit Bedarf besteht – eine unbefristete Tätigkeit im hessischen Schuldienst. Eine befristete Tätigkeit an hessischen Schulen ist in verschiedenen Tätigkeitsbereichen auch ohne Anerkennung oder mit einer teilweisen Anerkennung möglich. 

Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss, der kein Lehramtsabschluss ist, und möchten im hessischen Schuldienst tätig sein? Hier finden Sie Informationen zu Ihren Möglichkeiten. 

Schon gewusst?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Zuschuss für die An­er­ken­nung eines Abschlusses oder die Bewertung eines Zeug­nis­ses be­an­tra­gen.

Der sogenannte Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Besonders Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.