Anerkennungsverfahren und mögliche Ausgleichsmaßnahmen
Der Antrag auf Anerkennung eines Lehrerbildungsabschlusses ist bei der Hessischen Lehrkräfteakademie zu stellen. Dem Antrag sind sowohl ein Personalbogen als auch die unter ►Erforderliche Unterlagen genannten Unterlagen beizufügen.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
Hessische Lehrkräfteakademie
Internationale Lehramtsabschlüsse
Schubertstraße 60/ Haus 15
35392 Gießen
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine Information darüber, ob uns Ihr Antrag vollständig vorliegt.
Nach der Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen wird ggf. eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Hierzu erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald die Gebühr beglichen und bei uns verbucht wurde, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Der Bescheid fasst die Bewertung Ihres Antrages zusammenfasst und benennt aufgrund bestehender wesentlicher Unterschiede Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Studium eines weiteren Unterrichtsfaches, Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, Ausgleichsmaßnahmen der zweiten Phase der Lehrerbildung).
Zur weiteren Erläuterung und zur Erörterung der Möglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens können Sie sich sehr gerne an uns wenden, damit wir Sie individuell beraten können.