Eine vollständige Anerkennung ermöglicht die unbefristete Tätigkeit im Hessischen Schuldienst (soweit Bedarf besteht). Eine befristete Tätigkeit an hessischen Schulen ist in verschiedenen Tätigkeitsbereichen – soweit Bedarf besteht – auch ohne Anerkennung oder mit einer teilweisen Anerkennung möglich.
Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss, der kein Lehramtsabschluss ist, und möchten im hessischen Schuldienst tätig sein? Hier finden Sie Informationen zu Ihren Möglichkeiten.