Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus der Europäischen Union
Wer ein mindestens dreijähriges akademisches Lehramtsstudium abgeschlossen und im Herkunftsland eine Befähigung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung des Lehrerbildungsnachweises stellen, um in Hessen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zu unterrichten.
Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel.