Ein Berater mit einer Lehrerin vor einem Flipchart

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an Schulen

Um Schulen in ihrer Entwicklung zu begleiten, steht ihnen ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Dieses reicht von Instrumenten und Arbeitshilfen für die interne Evaluation über die Beratung im Qualitätsentwicklungszyklus bis hin zum Angebot der begleiteten internen Evaluation sowie der Schulentwicklungsberatung.

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Evaluationen sind im Hessischen Schulgesetz verankert. Ziel ist es, die Qualität der schulischen Arbeit sicherzustellen und zu befördern.

Hessisches Schulgesetz

Schulentwicklung gelingt, wenn sie auf einer Bestandsaufnahme basiert, vorliegende Daten gebündelt und daraus Entwicklungsschwerpunkte abgeleitet werden und realistische und verbindliche Ziele formuliert werden, die die Grundlage für die Planung und spätere Evaluierung konkreter Maßnahmen bilden.

    Beratungsangebot

    Flipchart mit Post-Its; im Hintergrund eine Arbeitsgruppe

    Schulentwicklungsberatung

    Unterstützung bei der Schulentwicklung

    Um Schulen bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, stehen verschiedene Materialien und Beratungsangebote zur Verfügung.

    Begleitete interne Evaluation

    Mit dem Angebot „Begleitete interne Evaluation als Dienstleistung für die Schule“ bietet die Schulentwicklungsberatung ein offenes und flexibles Setting an, welches sich an den Prozessschritten der Evaluation orientiert. 

    In der Auftragsklärung mit der Schule wird vereinbart, welche der einzelnen in Folge genannten Elemente in jeweils welchem Ausprägungsgrad von der Schule oder der Schulentwicklungsberatung übernommen werden sollen:

    • den Evaluationsgegenstand benennen,
    • den Zweck der Evaluation festlegen,
    • die mit dem Evaluationsgegenstand verbundenen Ziele klären,
    • Indikatoren zu diesen Zielen formulieren,
    • an der Evaluation beteiligte Personen/Befragungsgruppen festlegen,
    • das Evaluationsdesign entwickeln,
    • die Evaluation durchführen (Daten erheben),
    • die Daten aufbereiten (übersichtlich darstellen, zusammenfassen),
    • die Ergebnisse an die Auftraggeber rückmelden (zum Beispiel die Schulleitung oder Steuergruppen),
    • die Daten verdichten (bedeutsame Daten auswählen, Schwerpunkte setzen),
    • die Ergebnisse an die beteiligten Befragungsgruppen rückmelden (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler).

    Bei Interesse an einer begleiteten internen Evaluation durch die Schulentwicklungsberatung wenden Sie sich bitte an die Leitung pädagogische Unterstützung Ihres zuständigen Staatlichen Schulamts.

    Feedback-Instrumente für Schulen 

    Für die schulische und unterrichtliche Entwicklung ist die Reflexion der eigenen Praxis hilfreich. Einfache Feedback-Instrumente ermöglichen es, sich ohne großen Aufwand über den laufenden Arbeitsprozess zu vergewissern und sich zu verständigen, wie es weitergehen soll.

    Die einfache Handhabung macht eine zeitnahe Ergebnisrückmeldung möglich und kann so schneller zu unmittelbaren Maßnahmen führen. Vor allem beim Einsatz im Unterricht zeigt sich immer wieder, dass Feedback – wenn es systematisch eingeführt und als Methode reflektiert wird – bei Schülerinnen und Schülern zu einer differenzierteren Wahrnehmung führt, die Reflexionsfähigkeit schult und die Bereitschaft erhöht, Verantwortung für Veränderungsprozesse zu übernehmen. 

    Datengestützte Schulentwicklung und Bildungsplanung durch Fokusevaluationen

    Fokusevaluationen sind empirische Untersuchungen, die zu bestimmten Fragestellungen an Schulen durchgeführt werden. 

    Die Evaluationen dienen dazu, auf der Grundlage der erhobenen Daten einen Überblick über die Situation an hessischen Schulen zu gewinnen, um beispielsweise die Planung von Fortbildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen noch gezielter und systematischer an den Bedarfslagen der Schulen zu orientieren.

    Je nach Fragestellung werden alle Schulen zur Teilnahme an einer landesweiten Erhebung aufgefordert oder es wird nur eine repräsentative Stichprobe von Schulen zufällig ausgewählt.

    Fokusevaluationen werden durch das Hessische Kultusministerium beauftragt und durch die Hessische Lehrkräfteakademie durchgeführt. Die Teilnahme ist für die ausgewählten Schulen verpflichtend. Durch den Einbezug von Schulen und Lehrkräften in Hessen wird sichergestellt, dass Entscheidungen zur Schulentwicklung und zur Bildungsplanung auf einer zuverlässigen Datengrundlage basieren.

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