Frau in ihrem Büro

Frauenförderung, Genderkompetenz und Chancengleichheit

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie ist für die Beschäftigten der Verwaltung sowie für alle hessischen Studienseminare zuständig. Als Teil der Dienststelle überwacht sie die Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und unterstützt die Dienststelle bei dessen Umsetzung sowie in deren Antidiskriminierungsarbeit.

Aufgabe und Rolle

Die Gleichstellungsbeauftragte ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Sie überprüft, inwieweit hier ein Gleichstellungsbezug oder ein Bezug zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit vorliegt.

Neben der Gleichstellung von Frauen und Männern, sieht sie ihre Aufgaben auch darin, die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bereichernd wertzuschätzen und bei der diesbezüglichen Antidiskriminierungsarbeit mitzuwirken.

Beteiligt ist die Gleichstellungsbeauftragte unter anderem an Stellenbesetzungsverfahren, Versetzungen, Teilzeitbeschäftigungen, Beurlaubungen, Abordnungen und Kündigungen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Themen wie

  • geschlechtergerechter Umgang und Sprache,
  • geschlechtergerechte Schule und Ausbildung (zum Beispiel „Mädchen und Mathematik oder Physik“),
  • Gender-Mainstreaming,
  • Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld,
  • sexuelle Belästigung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) und Mobbing.

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet weisungsungebunden und neutral (bezogen auf Verbände und Parteien).

Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte dafür ein, dass die Hessische Lehrkräfteakademie familiengerechte Arbeitsbedingungen anbietet und dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.

Im Hinblick auf die Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte für ein angst- und diskriminierungsfreies Zusammenleben ein.

Gleichberechtigung

Frau mittleren Alters vor ihrem Rechner; sie lächelt den Betrachter an und hat ihre Arme auf dem Tisch abgelegt

Frauenförderung

Gender Mainstreaming - Chancengleichheit

Weiterführende Informationen zur Frauenförderung finden Sie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Rechtliche Grundlage

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Ziele dieses Gesetzes sind

  • die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle sowie
  • die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

Eine Intention des HGIG besteht darin, die strukturelle Benachteiligung von Frauen abzubauen. Daher sind Behörden und Schulen gehalten, interessierte Frauen gezielt zu motivieren und zu unterstützen, um sie auf die Übernahme von Funktionsstellen, einschließlich Führungspositionen, vorzubereiten - vor allem in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Zur Verwirklichung dieser und anderer Ziele werden von den Dienststellen unter Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten Frauenförder- und Gleichstellungspläne aufgestellt.

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