Aufgabe und Rolle
Die Gleichstellungsbeauftragte ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Sie überprüft, inwieweit hier ein Gleichstellungsbezug oder ein Bezug zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit vorliegt.
Neben der Gleichstellung von Frauen und Männern, sieht sie ihre Aufgaben auch darin, die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bereichernd wertzuschätzen und bei der diesbezüglichen Antidiskriminierungsarbeit mitzuwirken.
Beteiligt ist die Gleichstellungsbeauftragte unter anderem an Stellenbesetzungsverfahren, Versetzungen, Teilzeitbeschäftigungen, Beurlaubungen, Abordnungen und Kündigungen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Themen wie
- geschlechtergerechter Umgang und Sprache,
- geschlechtergerechte Schule und Ausbildung (zum Beispiel „Mädchen und Mathematik oder Physik“),
- Gender-Mainstreaming,
- Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld,
- sexuelle Belästigung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) und Mobbing.
Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs und in der Gewissheit absoluter Vertraulichkeit an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet weisungsungebunden und neutral (bezogen auf Verbände und Parteien).