Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet eine berufsbegleitende Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte an, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer Lehrerberufsqualifikation für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen befinden. Einstellungen sind im Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 01.08.2024 möglich.
Was müssen Sie als internationale Lehrkraft mitbringen?
Um an der berufsbegleitenden Maßnahme teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben bereits einen Antrag auf Anerkennung Ihres internationalen Lehramtsabschlusses bei der Hessischen Lehrkräfteakademie gestellt und einen Anerkennungsbescheid erhalten.
Sie befinden sich also im Anerkennungsverfahren hinsichtlich des Lehramtes an Hauptschulen und Realschulen und haben eine Lehrbefähigung in mindestens einem Unterrichtsfach erhalten.
Sie können deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER nachweisen.
Für den Nachweis werden zum Beispiel folgende Sprachzertifikate anerkannt: DSH-2, DSH-3, TestDaF C1, TestDaF C2, Telc C1, Telc C2, DSD II, das Goethe-Zertifikat C1, das Goethe-Zertifikat C2 oder die Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie im Sachgebiet I.1-4.
Wie sieht die Qualifizierungsmaßnahme aus?
Einstellungen sind ab dem 01.02.2024 (bis spätestens zum 01.08.2024) möglich und erfolgen im Rahmen von schulbezogenen Stellenausschreibungen.
Im gleitenden Einstellungshalbjahr erfolgen Hospitationen, angeleiteter und eigenverantwortlicher Unterricht.
Internationale Lehrkräfte werden vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2026, also über vier Schulhalbjahre, in einem weiteren Fach qualifiziert. Zur Auswahl stehen die beiden Fächer Mathematik und Kunst. Zudem erhalten Sie eine begleitende Unterstützung im Bereich „Deutsch als Unterrichtssprache“.
Neben der fachlichen Qualifizierung müssen Sie angeleiteten bzw. eigenverantwortlichen Unterricht durchführen (siehe Erlass).
Ab 31.01.2027 können die internationalen Lehrkräfte das Anerkennungsverfahren erfolgreich abschließen und die Gleichstellung mit der Befähigung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen erwerben, wobei sich die abschließend zu erbringende Leistung bei EU-Lehrkräften und Lehrkräften aus Drittstaaten unterscheidet.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt.
Die Eingruppierung der im hessischen Schuldienst Beschäftigten richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (Anlage zum TV EGO-L-HÖffnet sich in einem neuen Fenster). Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem Erlass entnehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und der Gleichstellung mit dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen bei EU-Lehrkräften die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in das Amt einer Lehrerin / eines Lehrers in der Besoldungsgruppe A 13 g. D. Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme.
Lehrkräfte aus Drittstatten werden nach der erfolgreichen Maßnahme in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert, sofern die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe, Abs. 3 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz nicht gegeben sind.
Was müssen Sie tun, um sich zu bewerben?
Zunächst stellen Sie bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einen Antrag auf Zulassung. Die Anschrift lautet:
Hessische Lehrkräfteakademie Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse Lahnstraße 61 35398 Gießen
Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie ein Zulassungsschreiben, aus dem das anerkannte Lehramt und das Fach hervorgeht. Danach können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen der Ausgleichsmaßnahme bewerben.
Die Stellen zur Ausgleichsmaßnahme werden im Stellenportal des Landes Hessen veröffentlicht.
Suche im Stellenportal
Die Ausschreibungen im Stellenportal sehen Sie, wenn Sie die Stellen wie folgt filtern:
Wählen Sie unter Ressort „Kultusministerium“ aus.
Wählen Sie als Verfahren „schulbezogene Stellenausschreibungen“.
Es wird Ihnen dann eine Übersicht über die aktuell ausgeschriebenen schulbezogenen Stellenausschreibungen angezeigt.
Für eine Bewerbung ist eine Registrierung im Stellenportal erforderlich. Bei der Bewerbung müssen Sie auch das Zulassungsschreibens und den Anerkennungsbescheid vorlegen bzw. im Zuge der digitalen Bewerbung im Stellenportal hochladen.
Interesse an einer Einstellung?
Bei Interesse an einer Einstellung können Sie sich zunächst an Kontaktpersonen in den Staatlichen Schulämtern wenden, die für Ihre Rückfragen zur Verfügung stehen. Sie erreichen Sie unter den angegebenen E-Mail-Adressen.
Bad Vilbel
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis