Was müssen Sie als internationale Lehrkraft mitbringen?
Um an der berufsbegleitenden Ausgleichsmaßnahme teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie leben in Hessen.
- Sie haben bereits einen Antrag auf Anerkennung Ihres internationalen Lehramtsabschlusses bei der Hessischen Lehrkräfteakademie gestellt und einen Anerkennungsbescheid erhalten.
- Sie befinden sich also im Anerkennungsverfahren hinsichtlich des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen und haben eine Lehrbefähigung in mindestens einem Unterrichtsfach gemäß §11 HLbG erhalten.
- Sie können deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER nachweisen.
Für den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse werden zum Beispiel folgende Sprachzertifikate anerkannt:
DSH-2, DSH-3, TestDaF C1, TestDaF C2, Telc C1Hochschule, Telc C2, DSD II, das Goethe-Zertifikat C2 oder die Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (im Sachgebiet I.1-4).