Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet eine berufsbegleitende Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte an, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer Lehrerberufsqualifikation für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen befinden. Einstellungen sind im Zeitraum vom 01.05.2025 bis zum 01.08.2025 möglich.
Für Interessierte werden folgende Termine zur „Ausgleichsmaßnahme für internationale Lehrkräfte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen“ (kurz: AMHR2) online angeboten:
Was müssen Sie als internationale Lehrkraft mitbringen?
Um an der berufsbegleitenden Ausgleichsmaßnahme teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie leben in Hessen.
Sie haben bereits einen Antrag auf Anerkennung Ihres internationalen Lehramtsabschlusses bei der Hessischen Lehrkräfteakademie gestellt und einen Anerkennungsbescheid erhalten.
Sie befinden sich also im Anerkennungsverfahren hinsichtlich des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen und haben eine Lehrbefähigung in mindestens einem Unterrichtsfach gemäß §11 HLbG erhalten.
Sie können deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER nachweisen.
Für den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse werden zum Beispiel folgende Sprachzertifikate anerkannt:
DSH-2, DSH-3, TestDaF C1, TestDaF C2, Telc C1Hochschule, Telc C2, DSD II, das Goethe-Zertifikat C2 oder die Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (im Sachgebiet I.1-4).
Wie sieht die Qualifizierungsmaßnahme aus?
Innerhalb der Maßnahme, für die eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, werden internationale Lehrkräfte vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027, also über vier Schulhalbjahre, in einem weiteren Fach qualifiziert. Zur Auswahl stehen die beiden Fächer Mathematik und Arbeitslehre. Zudem erhalten Sie eine begleitende Unterstützung im Bereich „Deutsch als Unterrichtssprache“.
Ab 01.08.2027 können die internationalen Lehrkräfte das Anerkennungsverfahren erfolgreich abschließen und die Gleichstellung mit der Befähigung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen erwerben, wobei sich die abschließend zu erbringende Leistung bei EU-Lehrkräften und Lehrkräften aus Drittstaaten unterscheidet.
EU-Staaten
Lehrkräfte aus EU-Staaten
EU-Lehrkräfte müssen bis (spätestens) zum 31.07.2028 einen Nachweis zum Erwerb eines Unterrichtsfaches – Mathematik oder Arbeitslehre – (ohne die abschließende Prüfung) erbringen.
Nach dem Erwerb des zweiten Unterrichtsfaches müssen EU-Lehrkräfte einen einschlägigen Nachweis über eine erfolgreiche dreijährige Tätigkeit in der Zielqualifikation, als Ausgleich zur zweiten Phase der Lehrkräftebildung erbringen (zum Beispiel ein ausführliches Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage eines Unterrichtsbesuches). Anstelle dieses Nachweises kann nach dem Erwerb der Lehrbefähigung für ein Unterrichtsfach ab dem 01.08.2027 eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
Nicht EU-Staaten
Lehrkräfte aus Drittstaaten
Lehrkräfte aus Drittstaaten müssen bis (spätestens) zum 31.01.2028 durch eine abschließende Prüfung (als Klausur oder als mündliche Prüfung) einen Nachweis zum Erwerb eines Unterrichtsfaches – Mathematik oder Arbeitslehre – erbringen.
Als Ausgleich der zweiten Phase der Lehrkräftebildung müssen Lehrkräfte aus Drittstaaten eine Eignungsprüfung ablegen.
Einstellungen sind ab dem 01.05.2025 (bis spätestens zum 01.08.2025) möglich und erfolgen im Rahmen von schulbezogenen Stellenausschreibungen.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt analog der Regelungen für schulbezogene Stellenausschreibungen.
Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im hessischen Schuldienst tätig sind, werden zum 01.08.2025 eingestellt. Lehrkräfte, die noch nicht im hessischen Schuldienst tätig sind, werden zum 01.05.2025 eingestellt, um im Rahmen von Hospitationen den Unterricht an hessischen Schulen und das Schulumfeld kennenzulernen und im Rahmen von Seminarveranstaltungen „Unterrichtssprache Deutsch“ sprachlich auf schulische und unterrichtliche Handlungssituationen vorbereitet zu werden.
Falls bis spätestens 31.01.2030 keine erfolgreiche Eignungsprüfung abgelegt oder kein einschlägiger Nachweis über eine erfolgreiche dreijährige Tätigkeit in der Zielqualifikation (Lehramt und Unterrichtsfächer) als Ausgleich der zweiten Phase der Lehrkräftebildung vorgelegt wurde, gilt die Maßnahme als endgültig nicht bestanden.
Neben der fachlichen Qualifizierung müssen Sie angeleiteten bzw. eigenverantwortlichen Unterricht durchführen (siehe Erlass).
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt.
Die Eingruppierung der im hessischen Schuldienst Beschäftigten richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (Anlage zum TV EGO-L-HÖffnet sich in einem neuen Fenster). Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem Erlass entnehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und der Gleichstellung mit dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen bei EU-Lehrkräften die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in das Amt einer Lehrerin / eines Lehrers in der Besoldungsgruppe A 13 g. D. Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme.
Lehrkräfte aus Drittstatten werden nach der erfolgreichen Maßnahme in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert, sofern die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe, Abs. 3 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz nicht gegeben sind.
Was müssen Sie tun, um sich zu bewerben?
Zunächst stellen Sie bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einen Antrag auf Zulassung. Die Anschrift lautet:
Hessische Lehrkräfteakademie Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse Lahnstraße 61 35398 Gießen
Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Zulassung. Das Zulassungsschreiben beinhaltet Informationen zum bereits erworbenen Fach, den zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen und der im Einstellungsverfahren zu berücksichtigenden Note.
Danach können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen der Ausgleichsmaßnahme bewerben.
Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle
Die Stellen zur Ausgleichsmaßnahme werden im Stellenportal des Landes Hessen veröffentlicht. Für eine Bewerbung ist eine Registrierung im Stellenportal erforderlich.
Nachdem Sie sich im Stellenportal registriert haben, können Sie sich dort auf eine Ausschreibung bewerben. Bei der Bewerbung müssen Sie auch das Zulassungsschreibens und den Anerkennungsbescheid vorlegen bzw. im Zuge der digitalen Bewerbung im Stellenportal hochladen.
Die Ausschreibungen im Stellenportal sehen Sie, wenn Sie die Stellen wie folgt filtern:
Wählen Sie unter Ressort „Kultus und Bildung“ aus.
Wählen Sie als Verfahren „schulbezogene Stellenausschreibungen“.
Es wird Ihnen dann eine Übersicht über die aktuell ausgeschriebenen schulbezogenen Stellenausschreibungen angezeigt.
Interesse an einer Einstellung?
Bei Interesse an einer Einstellung in den hessischen Schuldienst können Sie sich zunächst an die Kontaktpersonen in den Staatlichen Schulämtern wenden, die für Ihre Rückfragen zur Verfügung stehen. Sie erreichen Sie unter den angegebenen E-Mail-Adressen.
Bad Vilbel
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis