Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel. Die Lehrkräfteakademie ist für die gewünschte Anerkennung zuständig, wenn der Lehramtsabschluss in einem Staat der Europäischen Union erworben wurde und außerdem der Wohnsitz in Hessen liegt.
Voraussetzungen
Damit die Bewertung, Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Ausbildung getroffen werden kann, müssen bei Lehrerinnen und Lehrern folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die abgeschlossene Ausbildung berechtigt in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie absolviert wurde, zur Ausübung des Berufs als Lehrerin bzw. Lehrer.
- Sie haben Ihren (ersten) Wohnsitz im Bundesland Hessen oder beabsichtigen, zeitnah nach Hessen zu ziehen.
- Sie haben keinen weiteren Antrag zur Anerkennung Ihres internationalen Lehramtsabschlusses in einem anderen deutschen Bundesland.
Nur, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.