Eine Seminarraum mit Teilnehmern; ein junger Mann und eine junge Frau drehen sich dem Betrachter zu um

Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse

Wer in hessischen Schulen unterrichtet, muss die deutsche Sprache souverän beherrschen da die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ein hohes Maß an Sprachkompetenz voraussetzt.

Sprachnachweis

Die sprachlichen Kompetenzen werden durch eine Sprachprüfung nachgewiesen, die von dem Sachgebiet „Internationale Lehramtsabschlüsse“ der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen wird. 

Dieser Nachweis kann auch durch Vorlage folgender Sprachzertifikate erbracht werden: 

  • DSH-2, 
  • DSH-3, 
  • TestDaF (mindestens 4/4/4/4), 
  • Telc C1 Hochschule, 
  • Telc C2, 
  • DSD II oder 
  • das Goethe-Zertifikat C2.

Der Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse kann für folgende Zielgruppen durch eine Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie im Sachgebiet I.1-4 erbracht werden:

  • ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Mitgliedstaaten der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
     
  • ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer außerhalb der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses mit einem hessischen Lehramt gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
     
  • Lehramtsstudierende an hessischen Universitäten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder die kein deutschsprachiges Abitur abgelegt haben, die beabsichtigen, ihre wissenschaftliche Hausarbeit anzumelden oder sich zur Ersten Staatsprüfung melden möchten.

Deutschprüfung

Bei einer Überprüfung durch die Hessische Lehrkräfteakademie wird Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem Sprachniveau gegeben. Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre rezeptiven und produktiven Teilkompetenzen Ihrer Sprachfähigkeit durch schriftliche und mündliche Prüfungsteile unter Beweis zu stellen.

Sollten Sie bei Ihrem ersten Termin in allen Bereichen Ihre Sprachkompetenz in „Deutsch als Unterrichtssprache“ auf dem geforderten Niveau nachweisen, entfällt eine weitere Prüfung und die Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit bestätigt, kann Ihnen zeitnah ausgehändigt werden.

Sollte noch Übungsbedarf bestehen, werden Ihnen in einem Beratungsgespräch detailliert und individuell die noch aufzuarbeitenden Bereiche genannt.

Diese adressatenspezifische Rückmeldung über den gegenwärtigen Sprachstand verbunden mit spezifischen Empfehlungen zur Weiterarbeit, gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre noch vorhandenen sprachlichen Mängel und Defizite zielgerichtet aufzuarbeiten. Gegebenenfalls wird auf die Seminarreihe „Deutsch als Unterrichtssprache“ als freiwilliges Unterstützungsangebot hingewiesen.

Infos zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.

In einem schriftlichen Teil der Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie im schriftlichen Bereich die Rechtschreibung mit Zeichensetzung souverän beherrschen. In der Regel erhalten Sie hierfür eine Auswahl an diversen Themen. Die Korrektur einer Schülerarbeit kann ebenso ein weiterer Bestanteil des schriftlichen Prüfungsteils sein, wie die Erschließung poetischer Texte oder das Lösen grammatikalischer Aufgaben.

Im (schrift-)sprachlichen Ausdruck müssen Sie einen angemessenen Wortschatz nachweisen und im Umgang mit Wörtern und Sätzen einen sicheren Umgang zeigen. Sie können Texte zügig erfassen, die Inhalte zusammenfassen und das Wesentliche beschreiben. Komplexe Sachverhalte können Sie in kurzer Zeit zusammenfassen und dabei unterschiedliche Argumente einbringen. Sie entwickeln eigene Positionen und begründen diese. Sie verwenden angemessenes Fachvokabular. Sie arbeiten mit vorgegebenen Texten aus unterschiedlichen Bereichen (Sach- und Gebrauchstexte, literarische Texte).

Im mündlichen Prüfungsteil können folgende Anforderungen an Sie gestellt werden: Lesen und lautes Vorlesen eines deutschsprachigen Textes. Es kann sich hierbei um Zeitungsartikel, Artikel aus dem Internet, aus Zeitschriften usw. handeln, den Sie sich selbst erschließen.

Sie sollten in der Lage sein, den gelesenen Text zusammenzufassen, auf Fragen einzugehen und ein kritisches Gespräch darüber zu führen.

Kommunikationssituationen des gesellschaftlichen und beruflichen Alltags (Vorträge, Diskussionen, Beratungen) gehören zum Alltagsgeschäft eines Pädagogen, deshalb liegt hierauf der Schwerpunkt. Es wird erwartet, dass Sie sich spontan, flüssig und differenziert ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen können.

Sollten Sie bei Ihrem ersten Termin in allen Bereichen Ihre Sprachkompetenz in „Deutsch als Unterrichtssprache“ auf dem geforderten Niveau nachweisen, entfällt eine weitere Prüfung und die Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit bestätigt, kann Ihnen zeitnah ausgehändigt werden.

Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Möglichkeit den Nachweis im oben beschriebenen Format abzulegen.

Wenn auch nach dem zweiten Termin festgestellt werden sollte, dass das gezeigte Sprachniveau nicht ausreicht, findet eine weitere Verfahrensstufe Anwendung, die eine Klausur und eine mündliche Prüfung vorsieht. Sollte dies auf Sie zutreffen, beraten wir Sie gerne.

Material zur Vorbereitung stellen wir nicht zur Verfügung.

Der Zweck des Nachweises „über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse“ ist es, sicherzustellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Lehrerrolle im Hinblick auf ihre Deutschkenntnisse in jeder Hinsicht ausfüllen können.

Die Ausübung des Lehrberufs setzt ein hohes Maß an Sprachkompetenz voraus. Die Kommunikation verlangt ein Höchstmaß an Sicherheit in Sprache und Schrift. Fachliche Inhalte müssen sprachlich präzise und korrekt erklärt werden.

Schülerbeiträge – gerade auch von Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, – müssen exakt erfasst, eventuell korrigiert und weitergeführt werden. Dies betrifft nicht nur das sprachlich präzise und korrekte Erklären von Inhalten in angemessener Fachsprache und das Verstehen der Schülerbeiträge, sondern auch das korrekte Deutsch bei Tafeltexten oder Klausurkommentaren.

Bei der Notengebung, bei Versetzungsfragen, bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, in der Schullaufbahnberatung und bei der Vielfalt des sonstigen Verwaltungshandelns sind fundierte Sprachkenntnisse unverzichtbar. Insbesondere in Elterngesprächen und anderen berufsspezifischen Kommunikationszusammenhängen außerhalb des Unterrichts muss fehlerfreies Deutsch gesprochen werden. Insgesamt darf die Vorbildrolle der Lehrkraft nicht durch unsicheres Deutsch beeinträchtigt werden.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung (formloser Antrag auf Durchführung der Prüfung, Lebenslauf, EU/Nicht-EU - Anerkennungsbescheid) kann auch per E-Mail erfolgen.

Die Prüfungstermine werden ganzjährig mit einem Vorlauf von ca. vier Wochen vergeben. Sie finden in der Regel montags in den Räumlichkeiten der Hessischen Lehrkräfteakademie am Standort Gießen statt.

Geben Sie daher gerne mögliche Zeiträume (Datum und Uhrzeiten) an, wann Sie die Prüfung ablegen möchten.

Sie erhalten dann eine schriftliche Einladung (per E-Mail).
 

Sprachnachweis für ausländische Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulreife

Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse für Lehramtsstudierende an hessischen Universitäten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist

Weisen Lehramtsstudierende keinen deutschsprachigen Hochschulzugang (Abitur) oder ein Sprachzertifikat nach den Vorgaben der deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)) nach, so muss bei der Anmeldung der wissenschaftlichen Hausarbeit bzw. vor der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorgelegt werden.

Der Nachweis wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie nach entsprechender Prüfung ausgestellt.

Freiwilliges Seminar

„Deutsch als Unterrichtssprache“

Das Seminar dient zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis der deutschen Sprache als Unterrichtssprache. Das Basisseminar umfasst neun Einheiten und kann durch Vertiefungsseminare ergänzt werden.

EU-Anpassungslehrgang

Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt

Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel. Die Gleichstellung ist die Voraussetzung, um unterrichten zu können.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Personen.

 Erstkontakt

► montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr

Kristin Englert
Telefon: +49 641 4609010-445
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de

Alexandra Seip
Telefon: +49 641 4609010-447
E-Mail: Alexandra.Seip@kultus.hessen.de

Beratung, Prüfung, Entscheidung, Eignungsprüfungen, Anerkennungsverfahren

Isabel Spenner
(Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Stefanie Hustedt
(stellv. Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-446
E-Mail: Stefanie.Hustedt@kultus.hessen.de

Anika Bonas
Telefon: +49 641 4609010-464
E-Mail: Anika.Bonas@kultus.hessen.de

Philipp Klein
Telefon: +49 641 4609010-469
E-Mail: Philipp.Klein@kultus.hessen.de

Caroline Sala
Telefon: +49 641 4609010-481
E-Mail: Caroline.Sala@kultus.hessen.de

Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

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