Sprachnachweis
Die sprachlichen Kompetenzen werden durch eine Sprachprüfung nachgewiesen, die von dem Sachgebiet „Internationale Lehramtsabschlüsse“ der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen wird.
Dieser Nachweis kann auch durch Vorlage folgender Sprachzertifikate erbracht werden:
- DSH-2,
- DSH-3,
- TestDaF (mindestens 4/4/4/4),
- Telc C1 Hochschule,
- Telc C2,
- DSD II oder
- das Goethe-Zertifikat C2.
Der Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse kann für folgende Zielgruppen durch eine Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie im Sachgebiet I.1-4 erbracht werden:
- ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Mitgliedstaaten der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
- ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer außerhalb der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses mit einem hessischen Lehramt gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
- Lehramtsstudierende an hessischen Universitäten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder die kein deutschsprachiges Abitur abgelegt haben, die beabsichtigen, ihre wissenschaftliche Hausarbeit anzumelden oder sich zur Ersten Staatsprüfung melden möchten.
Deutschprüfung
Bei einer Überprüfung durch die Hessische Lehrkräfteakademie wird Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem Sprachniveau gegeben. Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre rezeptiven und produktiven Teilkompetenzen Ihrer Sprachfähigkeit durch schriftliche und mündliche Prüfungsteile unter Beweis zu stellen.
Sollten Sie bei Ihrem ersten Termin in allen Bereichen Ihre Sprachkompetenz in „Deutsch als Unterrichtssprache“ auf dem geforderten Niveau nachweisen, entfällt eine weitere Prüfung und die Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit bestätigt, kann Ihnen zeitnah ausgehändigt werden.
Sollte noch Übungsbedarf bestehen, werden Ihnen in einem Beratungsgespräch detailliert und individuell die noch aufzuarbeitenden Bereiche genannt.
Diese adressatenspezifische Rückmeldung über den gegenwärtigen Sprachstand verbunden mit spezifischen Empfehlungen zur Weiterarbeit, gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre noch vorhandenen sprachlichen Mängel und Defizite zielgerichtet aufzuarbeiten. Gegebenenfalls wird auf die Seminarreihe „Deutsch als Unterrichtssprache“ als freiwilliges Unterstützungsangebot hingewiesen.