Der Anpassungslehrgang als Ausgleichsmaßnahme der zweiten Phase der Lehrerbildung wird im Auftrag der Hessischen Lehrkräfteakademie von Studienseminaren durchgeführt. Nähere Informationen zu Inhalten und Umfang der Ausgleichsmaßnahme können den oben genannten Rechtsgrundlagen sowie dem Anerkennungsbescheid entnommen werden.
EU-Anpassungslehrgang
Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt
Voraussetzungen
Wenn Sie sich im Anerkennungsverfahren befinden, einen ersten Anerkennungsbescheid erhalten haben und zum Erreichen der vollständigen Gleichstellung der Lehrerausbildung an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen müssen, können Sie sich um eine Teilnahme an einem EU-Anpassungslehrgang bewerben.
Anmeldung und Fristen
Eine Einstellung in den EU-Anpassungslehrgang ist zweimal jährlich möglich, jeweils zum 1. Mai (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Januar) und zum 1. November (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Juli).
Die Zulassung zum Anpassungslehrgang erfolgt für die im Anerkennungsbescheid festgelegte Zeit. Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich bis zur Höchstdauer von 3 Jahren oder eine Verkürzung um bis zu 6 Monate.
Um an einem EU-Anpassungslehrgang teilzunehmen, müssen Sie sich über das Stellenportal des Landes Hessen bewerben und anmelden.
Bei Fragen
Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010448
E-Mail:
Isabel.Spenner@kultus.hessen.de
Kontakt
Sachgebiet I.2-5
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Hessische Lehrkräfteakademie
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel