Der Anpassungslehrgang als Ausgleichsmaßnahme der zweiten Phase der Lehrerbildung wird im Auftrag der Hessischen Lehrkräfteakademie von Studienseminaren durchgeführt. Nähere Informationen zu Inhalten und Umfang der Ausgleichsmaßnahme können den oben genannten Rechtsgrundlagen sowie dem Anerkennungsbescheid entnommen werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Wenn Sie sich im Anerkennungsverfahren befinden, einen ersten Anerkennungsbescheid erhalten haben und zum Erreichen der vollständigen Gleichstellung der Lehrerausbildung an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen müssen, können Sie sich um eine Teilnahme an einem EU-Anpassungslehrgang bewerben.