Junge Lehrerin mit zwei anderen Lehrern vor einem Whiteboard im Gespräch

Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt

Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel. Die Gleichstellung ist die Voraussetzung, um in Hessen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen unterrichten zu können.

Der Anpassungslehrgang als Ausgleichsmaßnahme der zweiten Phase der Lehrerbildung wird im Auftrag der Hessischen Lehrkräfteakademie von Studienseminaren durchgeführt. Nähere Informationen zu Inhalten und Umfang der Ausgleichsmaßnahme können den oben genannten Rechtsgrundlagen sowie dem Anerkennungsbescheid entnommen werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie sich im Anerkennungsverfahren befinden, einen ersten Anerkennungsbescheid erhalten haben und zum Erreichen der vollständigen Gleichstellung der Lehrerausbildung an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen müssen, können Sie sich um eine Teilnahme an einem EU-Anpassungslehrgang bewerben.

Anmeldung und Fristen

Eine Einstellung in den EU-Anpassungslehrgang ist zweimal jährlich möglich, jeweils zum 1. Mai (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Januar) und zum 1. November (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Juli).

Die Zulassung zum Anpassungslehrgang erfolgt für die im Anerkennungsbescheid festgelegte Zeit. Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich bis zur Höchstdauer von 3 Jahren oder eine Verkürzung um bis zu 6 Monate.

Um an einem EU-Anpassungslehrgang teilzunehmen, müssen Sie sich über das Stellenportal des Landes Hessen bewerben und anmelden.

Lehrer vor der Tafel

So bewerben Sie sich!

Ihre Teilnahme am EU-Anpassungslehrgang

Um an einem EU-Anpassungslehrgang teilzunehmen, müssen Sie sich über das Stellenportal des Landes Hessen bewerben und anmelden.

Bei Fragen

Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Kontakt

Sachgebiet I.2-5

Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Hessische Lehrkräfteakademie
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel

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