Die ZLSE orientieren sich an den bundesweiten Bildungsstandards, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik festgelegt wurden. Diese geben vor, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende eines Bildungsgangs verfügen sollen.
ZLSE
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Zentralen Lernstandserhebungen (ZLSE)
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) koordiniert die Aufgabenentwicklung. Lehrerinnen und Lehrer aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland entwickeln die Aufgaben gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese werden vor dem Testeinsatz erprobt.
Die Teilnahme ist für öffentlichen Schulen verpflichtend, für Privat- und Förderschulen freiwillig. In Klasse 3 nehmen alle Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik, in Klasse 8 nehmen alle Schülerinnen und Schüler in mindestens einem Fach teil. Jede Schule bestimmt selbst, ob dies in Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch erfolgt.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit geringen deutschen Sprachkenntnissen gibt es ein angepasstes Vorgehen. Informationen hierzu erhalten Sie von den zuständigen Lehrkräften.
Die Zentralen Lernstandserhebungen finden jährlich im Februar und März (Jahrgangsstufe 8) beziehungsweise im April und Mail (Jahrgangsstufe 3) statt. Die genauen Termine legt die Schule fest.
In Klasse 3 gibt es zwei Tests in Deutsch und zwei Tests in Mathematik. Die Tests werden an 4 Tagen geschrieben. Jeder Test dauert ungefähr eine Schulstunde. In Klasse 8 dauert ein Test pro Fach ungefähr zwei Schulstunden.
Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes korrigieren die Aufgaben anhand vorgegebener Anweisungen und geben die Ergebnisse anonymisiert in ein Datenportal zur Auswertung ein. Die Lehrkräfte erhalten dann mehrere ausführliche Ergebnisrückmeldungen zum Lernstand ihrer Schülerinnen und Schüler. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben und das gesamte Verfahren ist selbstverständlich mit dem hessischen Beauftragten für Datenschutz abgestimmt.
Die Lernstandserhebungen ermitteln den individuellen Kompetenzstand eines jeden Schülers im Hinblick auf den Übertritt in den nächsten Bildungsabschnitt. Daraus ergibt sich eine individuelle Rückmeldung. So weiß jede Lehrerin und jeder Lehrer genau, wo die einzelnen Schülerinnen und Schüler in der Klasse stehen, was eine passgenaue Maßnahmenplanung für den Unterricht erlaubt.
Außer der Schule und den Eltern erfährt niemand die Ergebnisse. Es gibt keine Rangliste. Schulen oder Landkreise werden nicht miteinander verglichen. Es findet auch kein bundesweiter Vergleich statt.
Nein. Die Ergebnisse dürfen nicht benotet werden.
Die Zentralen Lernstandserhebungen sind keine Klassenarbeit und ersetzen auch keine. Sie sind ein Diagnoseinstrument, das den individuellen Kompetenzstand im Hinblick auf den Übertritt in den nächsten Bildungsabschnitt ermittelt.
Die Tests prüfen, was Ihr Kind über mehrere Jahre hinweg gelernt hat. Deshalb brauchen Sie vorher nicht zu üben.
Es geht nicht um eine Bewertung, sondern um die Erhebung bereits vorhandener Fähigkeiten, die weiterentwickelt werden sollen.
Die jeweilige Fachlehrkraft teilt Ihnen die Ergebnisse nach Rücksprache in angemessener Form mit. Er oder sie sagt Ihnen dann, was Ihr Kind schon gut kann und gibt Tipps zur Weiterarbeit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres Kindes oder an die Hessische Lehrkräfteakademie.
Telefon: +49 611 8803-9804
E-Mail:
lernstand.la@kultus.hessen.de
Informationen für Eltern
Für Informationen zu den Zentralen Lernstandserhebungen in anderen Sprachen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Schule oder die verantwortliche Lehrkraft.
Kontakt bei Fragen
Wir stehen Ihnen für inhaltliche und organisatorische Fragen zu den Zentralen Lernstandserhebungen zur Verfügung.
Hotline
Zentrale Lernstandserhebungen
Sachgebiet II.4-2