Ein angehender Lehrer und eine angehende Lehrerin, die im Treppenhaus einer Schule stehen und auf den Betrachter hinabschauen

Pädagogischer Vorbereitungsdienst

In der pädagogischen Ausbildung werden die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften im engen Bezug zum erteilten Unterricht vertieft und erweitert.

Modularisierte Ausbildung

Die pädagogische Ausbildung befähigt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, Schülerinnen und Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft zu unterrichten, zu beraten und zu betreuen. Ebenso werden Kenntnisse vermittelt, um Lernstände in der Klasse zu diagnostizieren, das eigene pädagogische Handeln zu reflektieren und um Entwicklungsprozesse an der Schule mitzugestalten.

Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung oder der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ab. Er ist in vier Abschnitte gegliedert:

  • Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
  • erstes Hauptsemester (sechs Monate),
  • zweites Hauptsemester (sechs Monate),
  • Prüfungssemester (sechs Monate).

Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren, die nach Schulformen untergliedert sind, sowie an Ausbildungsschulen. Die Lehrämter sind in den Studienseminaren nach Lehramt an Grundschulen, Haupt- und Realschulen sowie Förderschulen (kurz: GHRF), Lehramt an Gymnasien sowie dem Lehramt an beruflichen Schulen gegliedert.

Aus familiären Gründen (Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen) kann gemäß §38 Abs. 5 HLBG auf formlosen Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die pädagogische Ausbildung unter Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung erfolgen.

Zuständigkeit

Für die Aufnahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen (Referendariat) ist das Sachgebiet I.2-5 (Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) zuständig. 

Online-Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren erfolgt online über das Stellenportal des Landes Hessen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link.

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Ausbildung im pädagogischen Vorbereitungsdienst sind das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) und die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV), die Sie auf den Schulrecht-Seiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen finden.