In der Zweiten Staatsprüfung weisen die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst nach, dass sie dass sie über die in der pädagogischen Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen verfügen. Als Lehrkräfte besitzen sie die Befähigung für das Lehramt, für das sie ausgebildet wurden. Dies gilt entsprechend für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern.
Die Prüfung wird von den Studienseminaren im Auftrag für die Hessische Lehrkräfteakademie auf der Basis des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und der Durchführungsverordnung abgenommen. Sie besteht jeweils aus einer unterrichtspraktischen und einer mündlichen Prüfung und findet in der Regel zwischen dem 15. April und dem 31. Juli eines Jahres oder zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Januar des Folgejahrs statt.