Junger Lehrer im Klassenzimmer; im Hintergrund arbeiten Schülergruppen

Abschluss der pädagogischen Ausbildung

Der pädagogische Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt schließt mit der Zweiten Staatsprüfung oder mit der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ab.

Ziel der Prüfung und Prüfungsteile

In der Zweiten Staatsprüfung weisen die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst nach, dass sie dass sie über die in der pädagogischen Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen verfügen. Als Lehrkräfte besitzen sie die Befähigung für das Lehramt, für das sie ausgebildet wurden. Dies gilt entsprechend für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern.

Die Prüfung wird von den Studienseminaren im Auftrag für die Hessische Lehrkräfteakademie auf der Basis des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und der Durchführungsverordnung abgenommen. Sie besteht jeweils aus

  • einer unterrichtspraktischen und
  • einer mündlichen Prüfung

und findet in der Regel zwischen dem 15. April und dem 31. Juli eines Jahres oder zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Januar des Folgejahrs statt.

Die unterrichtspraktische Prüfung und die mündliche Prüfung finden grundsätzlich am selben Tag statt.

Prüfungsteile

Die unterrichtspraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungslehrproben, die sich auf zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Fachrichtung, bei der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern auf eine Fachrichtung erstrecken.

Die unterrichtspraktische Prüfung kann unter Berücksichtigung der curricularen Vorgaben für die entsprechende Schulform, Schulstufe oder den Bildungsgang

  • in einer zusammenhängenden Lehrprobe oder fächerverbindend oder
  • in Form eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden

durchgeführt werden, wobei Inhalte des jeweiligen Faches oder der Fachrichtung schwerpunktmäßig vertreten sein müssen.

Für jede Lehrprobe legt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat einen Unterrichtsentwurf vor. Nach Abschluss der Prüfungslehrproben erörtert die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat vor dem Prüfungsausschuss mündlich die Planung und die Durchführung der Unterrichtsstunde.

Der Prüfungsausschuss bewertet jede Prüfungslehrprobe aufgrund der Planung, Durchführung und Erörterung des Unterrichts durch den Prüfungskandidatin oder die Prüfungskandidaten.

In der mündlichen Prüfung werden die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen unter fachdidaktischen, allgemeinpädagogischen, schulrechtlichen und die Mitgestaltung der Schule betreffenden Fragestellungen behandelt.

In der mündlichen Prüfung soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie Erkenntnisse erörtern und im Hinblick auf die Berufspraxis reflektieren kann.

Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung oder zu Teilen der Prüfung ist die Leiterin bzw. der Leiter des Studienseminars zuständig.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind das Bestehen aller Module der Hauptsemester und die Bescheinigung der Teilnahme an den verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen. Zudem ist ein Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als drei Jahre ist.

Bei einer Nichtzulassung gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Bei einem durch die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu vertretenden Versäumnis des Meldetermins gilt die Prüfung ebenfalls als endgültig nicht bestanden.

Die Entscheidung ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nach vorheriger Anhörung durch die Leiterin oder den Leiter des Studienseminars schriftlich bekannt zu geben. In diesen Fällen ist auch keine Wiederholungsprüfung möglich und die Lehrkraft ist aus dem Vorbereitungsdienst zu entlassen.

Zeugnis

Über die bestandene Zweite Staatsprüfung und über die Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern wird ein Zeugnis für das jeweilige Lehramt oder für die Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ausgestellt.

Das Zeugnis enthält die Gesamtbewertung einschließlich Gesamtpunktzahl, Prädikatsstufe und Gesamtnote. Es enthält außerdem die Einzelbewertungen der Module, der pädagogischen Facharbeit, des Gutachtens der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie der einzelnen Teile der Prüfung. Auch Vermerke über besondere qualifizierende Ausbildungsschwerpunkte sind zulässig.

Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, je nach erworbenem Abschluss die Bezeichnung „Lehrerin mit Lehramt für“ oder „Lehrer mit Lehramt für“ oder „Lehrerin mit Lehrbefähigung für“ oder „Lehrer mit Lehrbefähigung für“, ergänzt durch den jeweiligen Zusatz des Lehramts oder der Lehrbefähigung, zu führen.

Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Prüfung nicht bestanden, so erhält sie darüber einen mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid.

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

  • eine Prüfungslehrprobe mit null Punkten bewertet wird,
  • die Summe der einfachen Bewertungen der Lehrproben weniger als zehn Punkte beträgt,
  • die mündliche Prüfung mit null Punkten bewertet wird oder
  • die Gesamtpunktzahl weniger als 100 Punkte beträgt.

In diesen Fällen ist die Prüfung nicht fortzusetzen. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist dies unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Wiederholungsprüfung

Wer zur Zweiten Staatsprüfung oder zur Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern zugelassen ist, diese aber nicht bestanden hat, kann sie frühestens nach drei Monaten, spätestens zum übernächsten Prüfungstermin vollständig wiederholen.

Die Entscheidung über den Wiederholungstermin trifft die Hessische Lehrkräfteakademie auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars.

Studienseminare

Bad Vilbel

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Konrad-Adenauer-Allee 1-11
61118 Bad Vilbel
Telefon: +49 6101 5191-700 (Sekretariat)

Darmstadt

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Telefon: +49 6151 3682-520 oder -522
Fax: +49 6151 3682-525

Frankfurt am Main

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main
Telefon: + 49 69 38989-372, oder -375
Fax: +49 69 38989-396

Fritzlar

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Am Hospital 9
34569 Fritzlar
Telefon: +49 5622 790-493, oder -495
Fax: +49 5622 790-494

Fulda

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Josefstr. 22-26
36039 Fulda
Telefon: +49 661 8390-450
Fax: +49 661 8390-453

Außenstelle Bad Hersfeld

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Im Stift 9
36251 Bad Hersfeld
Telefon: +49 6621 72186
Fax: +49 6621 919248

Gießen

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Schubertstr. 60
35392 Gießen
Telefon: +49 641 20081-514 
Fax: +49 611 327671033   

Hanau

Studienseminar für das Lehramt anGHRF
Hessen-Homburg-Platz 8
63452 Hanau
Telefon: +49 6181 9062-400
Fax: +49 6181 9062-404

Heppenheim

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Weiherhausstr. 8c
64646 Heppenheim
Telefon: +49 6252 9964-115
Fax: +49 6252 9964-140

Kassel

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Telefon: +49 561 8078-300
Fax: +49 561 8078-301

Außenstelle Eschwege

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Werragasse 1
37269 Eschwege
Telefon: +49 5651 606-10
Fax: +49 5651 605-34

Marburg

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg
Telefon: +49 6421 616-460
Fax: +49 6421 616-465

Rüsselsheim am Main

Studienseminarfür das Lehramt an GHRF
Walter-Flex-Str. 60-62
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: +49 6142 5500-515
Fax: +49 6142 5500-555

Offenbach am Main

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Stadthof 13
63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 80053-307
Fax: +49 69 80053-302

Wetzlar

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Brühlsbachstr. 15
35578 Wetzlar
Telefon: +49 6441 2100-711
Fax: +49 6441 2100-727

Wiesbaden

Studienseminar für das Lehramt an GHRF
Walter-Hallstein-Str. 3-5
65197 Wiesbaden
Telefon: +49 611 8803-313
Fax: +49 611 8803-315

Bad Vilbel

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Konrad-Adenauer-Allee 1-11
61118 Bad Vilbel
Telefon: +49 6101 5191-720, oder -721 (Sekretariat)

Darmstadt

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Telefon: +49 6151 3682-530
Fax: +49 6151 3682-531

Frankfurt am Main

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 38989-343 und -344
Fax: +49 69 38989-395

Fulda

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Josefstr. 22-26
36039 Fulda
Telefon: +49 661 8390-351
Fax: +49 661 8390-370

Gießen

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Schuberstr. 60, Haus 15
35392 Gießen
Telefon: +49 641 20081-526

Heppenheim

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Weiherhausstr. 8 c
64646 Heppenheim
Telefon: +49 6252 9964-103
Fax: +49 6252 9964-150

Kassel

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Telefon: +49 561 8078-555
Fax: +49 561 8078-557

Marburg

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg
Telefon: +49 6421 616-469
Fax: +49 6421 616-466

Offenbach am Main

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Stadthof 13
63065 Offenbach
Telefon: +49 69 80053-309
Fax: +49 69 80053-303

Wiesbaden

Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien
Walter-Hallstein-Str. 3-5
65197 Wiesbaden
Telefon: +49 611 8803-323
Fax: +49 611 8803-325

Darmstadt

Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Telefon: +49 6151 3682-510
Fax: +49 6151 3682-519

Frankfurt am Main

Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 38989-337 oder -339
Fax: +49 69 38989-26

Gießen

Europa-Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Schubertstr. 60, Haus 15
35392 Gießen
Telefon: +49 641 20081-504
Fax: +49 611 32767-1005

Kassel

Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Telefon: +49 561 8078-400
Fax: +49 561 8078-410

Außenstelle in Fulda

Hessische Lehrkräfteakademie
Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Josefstr. 22-26
36039 Fulda
Telefon: +49 661 8390-400
Fax: +49 661 8390-372

Wiesbaden

Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen
Walter-Hallstein-Str. 3-5
65197 Wiesbaden
Telefon: +49 611 8803-333
Fax: +49 611 8803-335

Prüfungsausschuss

Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss abgenommen, den die Ausbildungsbehörde bestellt. Dem Prüfungsausschuss gehören an:

  • für den Prüfungsvorsitz eine Prüferin oder ein Prüfer,
  • ein Mitglied der Schulleitung der Ausbildungsschule und
  • zwei Ausbilderinnen oder Ausbilder.

Der Prüfungsausschuss muss so zusammengesetzt sein, dass durch die Qualifikationen der Mitglieder die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und das entsprechende Lehramt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vertreten sind.

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann eine Lehrkraft ihres Vertrauens benennen, die an der Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsausschusses mit beratender Stimme teilnimmt.

Der Prüfungsausschuss stellt die Prädikatsstufeund die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung oder der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern fest.

Gewichtung der Prüfungsteile

Die Gesamtbewertung setzt sich zusammen aus den Punkten der Bewertung

  • des Ausbildungsstands mit 60 vonHundert,
  • der unterrichtspraktischen Prüfung mit 30 vonHundert und
  • der mündlichen Prüfung mit 10 vonHundert.

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus den Punkten der Bewertung des Ausbildungsstands mit einfacher Wertung, der unterrichtspraktischen Prüfung mit dreifacher Wertung und der mündlichen Prüfung mit zweifacher Wertung.

Prüfungsunterlagen

Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Zweiten Staatsprüfung erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Studienseminar.

Wenden Sie sich bei Fragen der Prüfungsdurchführung bitte an die örtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Ein angehender Lehrer und eine angehende Lehrerin, die im Treppenhaus einer Schule stehen und auf den Betrachter hinabschauen

Referendariat in Hessen

Ihre Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst finden in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Quereinstieg möglich.