Zudem müssen Unterlagen eingereicht werden:
- Antrag auf Bewertung Ihrer Bildungsnachweise (bitte mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen). Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie bereit und in der Lage sind, die ggf. entstehenden Kosten bis maximal 150€ zu übernehmen.
- Unterschriebener Lebenslauf mit tabellarischer Darstellung des Bildungsweges und der ausgeübten Tätigkeiten bis zur Gegenwart (Die Datumsangaben müssen sich auf Tag, Monat und Jahr beziehen. Zum jeweiligen Diplom muss die im Ausbildungsland erworbene Note hinzugefügt werden.)
- Lichtbild neueren Datums (bitte Vor- und Zunamen auf die Rückseite schreiben)
- Beglaubigte Kopien* von Originalzeugnissen über:
a) Studienabschlüsse
b) Lehramtsprüfungen
c) weitere Prüfungen. sofern sie abgelegt wurden, wie zum Beispiel Postgraduale Praxisphase, Fachprüfung, Staatsprüfung, Lehramtsanwärterphase,
* Beglaubigte Kopien von Dokumenten werden von Behörden (Stadtverwaltungen, Bürgerbüros, Ortsgerichten o. Ä.) unter Vorlage des Originals ausgestellt. Kirchliche Beglaubigungen werden nicht akzeptiert.
- Übersetzungen (von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer) der unter Ziffer 4. genannten Zeugnisse in beglaubigter Kopie In Übersetzungen aus Ländern, die in ihrer originalen Abschlussurkunde die kyrillische, arabische oder eine andere nicht lateinische Schriftsprache verwenden, ist die erworbene Qualifikation und/ oder Berufsbezeichnung transliteriert (Übersetzungen in die lateinische Schriftsprache) vorzulegen,
- Übersicht über die Studieninhalte (Index, Transcript of Records, Studienbuch, Fächer- und Notenübersicht) in beglaubigter Kopie,
- Übersetzungen (von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer) der unter Ziffer 6. genannten Unterlagen in beglaubigter Kopie,
- Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass),
- Bei Spätaussiedlern, Flüchtlingen oder Asylbewerbern: Fotokopie des Flüchtlingsausweises, des Aussiedler-Registrierscheines oder des sonstigen Asylbewerbernachweises (für diese Gruppe entfällt die Bearbeitungsgebühr),
- Bescheinigung bei Namensänderung (z. B. Kopie einer Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde o. Ä.)
Falls vorhanden:
Ein Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
Dieser Nachweis kann zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Folgende Sprachzertifikate werden akzeptiert:
DSH-2, DSH-3, TestDaF (4/4/4/4), Telc C1, Telc C2, DSD II, Goethe-Zertifikat C1 (gut bestanden), Goethe-Zertifikat C2.
Sie können auch eine kostenlose Prüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie (Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse) ablegen. Hierzu beraten wir Sie gerne.