Besonderes Zulassungsverfahren zum pädagogischen Vorbereitungsdienst
Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz ein besonderes Zulassungsverfahren zum pädagogischen Vorbereitungsdienst mit nur einem Unterrichtsfach („Ein-Fach-Vorbereitungsdienst“).
Die Möglichkeit zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst mit einem Unterrichtsfach besteht, wenn:
- ein achtsemestriger universitärer Abschluss vorliegt, der kein Bachelorabschluss ist,
- die Abschlussnote mindestens befriedigend ist (mindestens 3,50 des deutschen Notensystems),
- aus dem Abschluss ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, das zum Zeitpunkt des Bescheides im Katalog der Bedarfsfächer im entsprechenden Lehramt für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst mit einem Unterrichtsfach gelistet ist.
Der Katalog der betreffenden Bedarfsfächer wird halbjährlich zum Einstellungstermin ausgewiesen und umfasst die nachfolgend genannten Fächer und beruflichen Fachrichtungen.