Sprachnachweis
Die Anforderungen an das Sprachniveau wurden in den letzten Monaten mehrfach angepasst. Aktuell kann das deutsche Sprachniveau durch verschiedene Zertifikate nachgewiesen werden:
- DSH-2,
- DSH-3,
- TestDaF (mindestens 4/4/4/4),
- Telc C1 Hochschule,
- Telc C2,
- DSD II oder
- das Goethe-Zertifikat C2.
Darüber hinaus ist eine Ablegung des Sprachnachweises der für den Unterricht erforderlichen Deutschkenntnisse nach wie vor in unserem Sachgebiet möglich.
Wenn Sie bereits über eines der oben genannten Zertifikate verfügen, so wenden Sie sich bitte an unser Sachgebiet, damit wir einen Ergänzungsbescheid erstellen können.
Wenn Sie noch nicht über einen Sprachnachweis verfügen, brauchen Sie dennoch nichts zu tun. Auch wenn in Ihrem Bescheid noch das Niveau C2 ausgewiesen ist, genügt die Vorlage eines der oben genannten Zertifikate.