Für die Fortbildungsangebote des Landes Hessen gilt:
Fortbildungen können – unter anderem in Abhängigkeit von der Zielsetzung und dem Inhalt – als Präsenzveranstaltung, im digitalen Format bzw. online oder als hybride Fortbildung (Blended-Learning-Format) durchgeführt werden.
Fortbildungen können dann in der Unterrichtszeit angeboten werden, wenn sie entweder – wie bisher – zu den beiden von der Landesregierung festgelegten Schwerpunktthemen gehören („Medienbildung und Digitalisierung“ sowie „Unterstützung von Lehrpersonal an Grund- und Förderschulen“) oder wenn dies dringend erforderlich ist.