Schüler bei der Prüfung; eine Schülerin schaut auf und lächelt den Betrachter an

Fremdsprachenkenntnisse in der beruflichen Bildung

Als Schülerin oder Schüler an einer beruflichen Schule in Hessen können Sie das KMK-Fremdsprachenzertifikat erwerben. Die Prüfungen sind auf die Berufsbereiche und Ausbildungsberufe zugeschnitten. Darüber hinaus ist eine weitere Differenzierung bis hin zu Einzelberufen möglich.

Lesedauer:4 Minuten

International anerkanntes Zertifikat

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist berufsbezogen und praxisorientiert. Es dokumentiert unabhängig von Ihrer Zeugnisnote Ihre berufsbezogenen Fremdsprachenkompetenzen und findet sowohl bundesweit als auch international Anerkennung.

Sie können an der Prüfung teilnehmen, unabhängig davon, wie und wo Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse erworben haben - ob in der Schule, im Betrieb, bei einem Praktikum oder einer Fortbildung oder während eines Auslandsaufenthalts. Die Teilnahme an der Prüfung ist bis zu 12 Monate nach dem Verlassen der Schule möglich. Darüber hinaus kann auf Antrag auch eine Sonderregelung getroffen werden. Die Teilnahme ist unabhängig davon, ob an der beruflichen Schule Fremdsprachenunterricht angeboten oder besucht wurde.

Hessenweite Prüfungen an Prüfungsschulen

KMK-Zertifikatsprüfungen werden in Hessen in der Regel einmal pro Jahr an verschiedenen Schulstandorten durchgeführt. 

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie eine Übersicht über aktuelle Prüfungstermine sowie eine Übersicht über die Prüfungsschulen und die dortigen Kontaktpersonen. Die Prüfungstermine sind für die einzelnen Sprachen und Berufsbereiche bzw. Berufe angegeben.

Die Anmeldung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster erfolgt über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den Prüfungsschulen. Sie stehen Ihnen darüber hinaus für Fragen zum KMK-Fremdsprachenzertifikat als auch bei der Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.

Ich versuch's!

Eine jugendliche Schülerin in einem sich leerenden Klassenzimmer, die gerade in ihren Unterlagen blättert

Anmeldung zur Prüfung

So erwerben Sie das KMK-Fremdsprachenzertikat

Prüfungen in Englisch oder in Spanisch

Die Prüfung kann in Englisch und teilweise auch in Spanisch in folgenden Berufsbereichen und auf unterschiedlichen Leistungsniveaus (Stufe I, Stufe II und Stufe III) abgelegt werden:

  • kaufmännisch-verwaltende Berufe,
  • gewerblich-technische Berufe,
  • gastgewerbliche Berufe und
  • sozialpflegerische, sozialpädagogische und Gesundheitsberufe.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

In Englisch wird ein breites Prüfungsangebot auf allen drei Stufen angeboten. In Spanisch ist das Angebot auf wenige Berufsbereiche bzw. Berufe und zwei Stufen (Stufe I und II) beschränkt. Die Prüfungen sind kostenpflichtig.

Stufe I, II und III

Die Stufen des KMK-Fremdsprachenzertifikats sind am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet. Der GER bietet die Möglichkeit, den Lernfortschritt in einer Fremdsprache zu erfassen und zu beschreiben.

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat bietet Prüfungen zu drei Stufen an, die den Sprachniveaus des GER wie folgt entsprechen:

  • Stufe I entspricht dem Sprachniveau A2 ( Grundlegende Kenntnisse),
  • Stufe II entspricht dem Sprachniveau B1 (Fortgeschrittene Sprachverwendung),
  • Stufe III entspricht dem Sprachniveau B2 (Selbstständige Sprachverwendung).

Weitere Informationen zum GER und eine Erläuterung der einzelnen Sprachniveaus finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Überprüfte sprachliche Kompetenzen

Bei der Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat werden Ihre sprachlichen Kompetenzen abgerufen. Geprüft wird unter anderem die Fähigkeit,

  • gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen (Rezeption),
  • sich schriftlich in der Fremdsprache zu äußern (Produktion),
  • durch Übersetzen oder Umschreiben mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln (Mediation) und
  • Gespräche zu führen (Interaktion).

Die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfungen variiert je nach Stufe:

  • Stufe I : 75 min schriftlich / 10 min mündlich,
  • Stufe II:  90 min schriftlich/  15 min mündlich und
  • Stufe III: 120 min schriftlich / 20 min mündlich.

Die KMK-Stufen im Vergleich zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) umfasst sechs Referenzniveaus (A1 bis C2). Im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats können Prüfungen entsprechend der Referenzniveaus A2 (Waystage)B1 (Threshold) und B2 (Vantage) des GER abgelegt werden.

Zentrales Element des Referenzrahmens bildet die Stufe B1 (Threshold), die in Deutschland als Abschlussniveau am Ende der Sekundarstufe I angesehen wird. Die Prüfungsinhalte des KMK-Fremdsprachenzertifikats unterscheiden sich aufgrund ihrer starken Berufsorientierung allerdings deutlich von den Inhalten des allgemeinsprachlichen Unterrichts der Sekundarstufe I.

KMK-Stufen

Entspricht der Niveaustufe A2, Waystage des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann sehr geläufige und einfach strukturierte berufstypische Texte auf konkrete klar erkennbare Einzelinformationen hin auswerten. Es stehen ihm dazu Hilfsmittel (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zur Verfügung. Den Informationsgehalt klar und langsam gesprochener Mitteilungen aus dem beruflichen Alltag kann er nach wiederholtem Hören verstehen.

  • Produktion

Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen und die Textproduktion stark gelenkt ist. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch nicht immer sprachlich korrekt) zu übermitteln.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.

  • Interaktion

Der Prüfling kann einfache und rein informative berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist sich dabei landestypischer Unterschiede bewusst. Er kann auf sehr geläufige schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein.

Entspricht der Niveaustufe B1, Threshold des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann gängige berufstypische Texte unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zügig auf Detailinformationen hin auswerten. Er kann klar und in angemessenem, natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach wiederholtem Hören im Wesentlichen verstehen, wenn die Informationen nicht zu dicht aufeinanderfolgen.

  • Produktion

Der Prüfling kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern auf inhaltliche Übereinstimmung an.

  • Interaktion

Der Prüfling kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigenen Meinungen und Pläne erklären und begründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.

Entspricht der Niveaustufe B2, Vantage des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann komplexere berufstypische Texte gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln über ihren Informationsgehalt hinaus auswerten. Er kann in natürlichem Tempo gesprochenen Mitteilungen folgen und Hauptgedanken erkennen und festhalten, auch wenn leicht regionale Akzentfärbungen zu hören sind.

  • Produktion

Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und sprachlich korrekt verfassen bzw. formulieren.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremdsprache übertragen.

  • Interaktion

Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situations- adäquat reagieren. Er kann schriftlich wie mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen. 

Vorbereitung auf die Prüfung

In den meisten gängigen Lehrwerken und aktuellen Veröffentlichungen finden Sie Übungsmaterialien, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Fragen Sie auch bei Ihren Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer oder den Kontaktpersonen an Ihrer Prüfungsschule oder der Hessischen Lehrkräfteakademie nach (den Kontakt finden Sie am Seitenende).

Um Musterprüfungen zu erhalten, mithilfe derer Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen ebenfalls an die Kontaktpersonen Ihrer Prüfungsschule oder der Hessischen Lehrkräfteakademie. 

Bei den Musterprüfungen handelt sich um Aufgaben für die schriftliche und mündliche Prüfung, die in den letzten Jahren im Rahmen der KMK-Zertifizierung gestellt wurden. Der Großteil der Musterprüfungen ist mit einem Lösungsteil versehen, um den Übungseffekt zu erhöhen.

Infos

Der Flyer „Fremdsprachen eröffnen Chancen - Das KMK-Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung“ gibt einen Überblick über alles Wichtige der Prüfung.

Wichtige Hinweise zum KMK-Fremdsprachenzertifikat, die Ihnen bei der Prüfungsorganisation helfen, finden Sie im Erlass zur „Durchführung der Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung“, der im Hessischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Sie haben eine Frage? 

Wenn Sie eine Frage zum KMK-Fremdsprachenzertifkat haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Kontakt

Sandra Haberkorn
Telefon: +49 611 8803-234

E-Mail: sandra.haberkorn@kultus.hessen.de

Sabine Steeg-Hintermeier
Telefon: +49 611 8803-236

E-Mail: sabine.steeg-hintermeier@kultus.hessen.de

Fax: +49 611 8803-600

► Erreichbarkeit: 

Sie erreichen uns dienstags und mittwochs. 

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