Ein Mann vor einer Wand, an der das Wort "Hallo" in vielen Übersetzungen steht

Angebotene Prüfungen

Beigefügt finden Sie die erforderlichen Meldeunterlagen und Hinweise zu den Prüfungsterminen, teilweise auch zu den Prüfungsinhalten.

Lesedauer:2 Minuten

Die Qualifizierung dient als Grundlage zur Beeidigung und Ermächtigung als staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher bei Gericht. In der freien Wirtschaft wird eine Staatliche Prüfung als Qualitätssiegel betrachtet.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die

Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster 
in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

Ein Mann, der zuhause in seinem Büro am Notebook sitzt

Gleichstellung

Abgelegte Prüfungen anerkennen lassen

Bereits abgelegte Prüfungen können der staatlichen Prüfung gleichgestellt werden, sofern diese inhaltlich den Anforderungen der Verordnung entspricht.

Kontakt

Wenn Sie eine Frage zu den besonderen Staatlichen Prüfungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Claudia Spatz
Telefon: +49 6151 3682-565
E-Mail: Claudia.Spatz@kultus.hessen.de

Elke Menges-Vogel
Fax: +49 6151 3682-551
E-Mail: Elke.Menges-Vogel@kultus.hessen.de

Skype:
Menges.afl

  • Prüfungssprachen: 
    Albanisch, Arabisch, Armenisch, Englisch, Georgisch, Japanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Slowenisch und Thai

Telefon: +49 6151 3682-552
E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD1.LA@kultus.hessen.de

  • Prüfungssprachen: 
    Bosnisch, Chinesisch, Dari, Französisch, Indonesisch, Italienisch, Koreanisch, Kurmanci, Kroatisch, Litauisch, Mazedonisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Serbisch, Sorani, Spanisch,Türkisch, Ukrainisch, Tschechisch, Slowakisch und Paschto

Claudia Spatz
Telefon: +49 6151 3682-565
E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD2.LA@kultus.hessen.de

Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten

Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail: StaatlichePruefungen.SelteneSprachen.LA@kultus.hessen.de

Prüfungen können in der Regel einmal pro Jahr in Abhängigkeit von der jeweils bestehender Nachfrage angeboten werden. 

Anfragen zu seltenen Sprachen und Dialekten, die noch nicht angeboten werden, können Sie uns gerne zukommen lassen. Wir klären dann, ob eine Prüfung angeboten werden kann.

Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail: Staatlichepruefungen.Schriftdolmetscher.LA@kultus.hessen.de

Hilfe bei der Suche

Datenbank

Sie suchen einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin?

In der Datenbank der Landesjustizverwaltungen können Sie nach beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzer suchen.