Die Zentralen Lernstandserhebungen (ZLSE) sind ein datengestütztes Diagnoseinstrument zur Schulentwicklung und eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung. Lehrerinnen und Lehrer erhalten Informationen, über welche fachspezifischen Kenntnisse und Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler einer Klasse im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen der bundesweit geltenden Bildungsstandards am Ende der jeweiligen Bildungsabschnitte der Primarstufe und der Sekundarstufe I in den zentralen Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen Englisch und Französisch verfügen.
ZLSE
Zentrale Lernstandserhebungen in Hessen
Die ZLSE orientieren sich an den Zentralen Abschlussprüfungen und an einem kompetenzorientierten Unterricht auf der Basis der Kerncurricula gemäß § 4 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) und des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS). Den Schulen dienen die ZLSE zur internen Evaluation, zur Planung von Fördermaßnahmen und zur Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Lehrkräfte werden durch die ZLSE vorrangig dabei unterstützt, auf Grundlage einer datenbasierten Standortbestimmung ihren Unterricht kompetenzorientiert zu gestalten.
In Hessen wird mit den ZLSE der Lernstand in den 3. und 8. Klassen aller allgemeinbildenden Schulen und Klassen verpflichtend erfasst. Schulen in freier Trägerschaft können freiwillig an den Testungen teilnehmen.
Die in den ZLSE eingesetzten Aufgaben werden unter Federführung des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) erstellt.
Lernstand 3 und Lernstand 8
Die Zentralen Lernstandserhebungen (ZLSE) sind schriftliche Arbeiten in Form von Tests, die im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufen 3 und 8 fachspezifische Kompetenzstände der Schülerinnen und Schüler bezogen auf die länderübergreifend verbindlich festgelegten Bildungsstandards untersuchen:
- in der Jahrgangsstufe 3 einzelne ausgewählte Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik,
- in der 8. Jahrgangsstufe ausgewählte, jährlich wechselnde Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Englisch und Französisch.
Die Kompetenzbereiche sind in den bundesweit geltenden Bildungsstandards für die jeweiligen Fächer beschrieben und liegen den hessischen Kerncurricula zugrunde.
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Zielsetzung
Als Diagnose- und Reflexionsinstrument zur kompetenzorientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung liefern die Zentralen Lernstandserhebungen (ZLSE) diagnostisch verwertbare Informationen über einzelne Klassen und Lerngruppen.
Die ZLSE bieten in einem jährlichen Zyklus einen Beitrag zur schulischen Qualitätsentwicklung durch
- die Ermittlung fachspezifischer Kompetenzen,
- die Unterstützung bei der Ausschöpfung des individuellen Kompetenzpotenzials,
- das Aufzeigen von Perspektiven für die unterrichtliche Arbeit auf der Basis der Ergebnisrückmeldungen,
- das Ermöglichen einer datengestützten kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung,
- das Anstoßen schulischer Entwicklungsprozesse.
Die Ergebnisrückmeldungen bieten objektive Informationen, die zur datengestützten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht genutzt werden können.
Nutzen für die einzelne Schule
Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt. Die Aufgaben werden länderübergreifend unter Federführung des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) Berlin entwickelt.
Die ZLSE sind das einzige explizit standardbezogene Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird, um insbesondere den einzelnen Schulen eine abgesicherte datengestützte Standortbestimmung auf der Basis der bundesweit geltenden Bildungsstandards (Ende Primarstufe bzw. Ende Sekundarstufe I) zu ermöglichen und daraus einen Handlungsbedarf abzuleiten.
Organisation, Rechtgrundlage und Datenverarbeitung
Für die operative Durchführung ist das Sachgebiet II.4-2 Zentrale Lernstandserhebungen der Hessischen Lehrkräfteakademie im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zuständig.
Die ZLSE werden an den mit dem Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen abgestimmten Terminen geschrieben. Über die festgelegten Testzeitfenster werden die Schulen frühzeitig informiert. Die Durchführung ist für die Schulen in Hessen verpflichtend.
Da es sich bei den ZLSE um ein diagnostisches Verfahren zur Feststellung von kompetenzbezogenen Lernständen in bestimmten Lernbereichen handelt, werden diese nicht benotet. Die ZLSE eignen sich allerdings nicht als Grundlage für Schullaufbahnempfehlungen, denn bezogen auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler kann keine zuverlässige Prognose zum weiteren Schulerfolg gestellt werden.
In Hessen erfolgt keine Veröffentlichung der Ergebnisse einzelner Schulen und es wird kein Ranking auf Schul-, Kreis- oder Landesebene vorgenommen. Die Rückmeldungen dienen ausschließlich der Kernfunktion des Instruments – der Datengrundlage für die Unterrichts- und Schulentwicklung der einzelnen Schule.
Der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zur Ergebnisrückmeldung mit Datenaufbereitung und Ergebnisauswertung erfolgt gemäß Art 6. Abs. 1 lit b) DSGVO.
ZLSE im Schuljahr 2024/25
Für die Zentralen Lernstandserhebungen in den Jahrgangsstufen 3 und 8 gelten auf der Grundlage des Erlasses vom 22. Februar 2023 (Gült. Verz. Nr. 7200) für das Schuljahr 2024/2025 folgende Vorgaben und Termine:
Jahrgangsstufe 3
► Testzeitraum: 05. Mai 2025 - 23. Mai 2025
Korrektur und Ergebniseingabe bis zum 23. Mai 2025
Kompetenzbereiche:
- Deutsch: Lesen und Orthografie
- Mathematik: alle Leitideen
Anmeldung: vom 30. Oktober bis 06. November 2024
Jahrgangsstufe 8
► Testzeitraum: 10. März – 28. März 2025
Korrektur und Ergebniseingabe bis zum 28. März 2025
Kompetenzbereiche:
- Deutsch: Zuhören und Sprachgebrauch
- Mathematik: alle Leitideen
- Englisch: Hörverstehen und Leseverstehen
- Französisch: Hörverstehen und Leseverstehen
Anmeldung: vom 30. Oktober bis 06. November 2024
Rechtliche Grundlage
Weitere Informationen
Lernstand 5 – ein ergänzendes förderdiagnostisches Verfahren in der Jahrgangsstufe 5
Seit dem Schuljahr 2021/22 wird Lernstand 5 als ergänzendes förderdiagnostisches Verfahren in der Jahrgangsstufe 5 zur Durchführung auf freiwilliger Basis in Hessen angeboten. Lernstand 5 orientiert sich an den KMK-Bildungsstandards für den Primarbereich. Diese beschreiben Kompetenzerwartungen, die am Ende der Jahrgangsstufe 4 erreicht sein sollen.
Kontakt bei Fragen
Wir stehen Ihnen für inhaltliche und organisatorische Fragen zu den Zentralen Lernstandserhebungen zur Verfügung.
Hotline
Zentrale Lernstandserhebungen
Sachgebiet II.4-2