Breites Prüfungsangebot in vielen Sprachen
Die Staatliche Prüfung ist erforderlich, da der Beruf des Übersetzers, Dolmetschers und des Dozenten für Deutsche Gebärdensprache in Deutschland nicht bundesweit geregelt ist.
Staatliche Prüfung
Die Staatliche Prüfung ist erforderlich, da der Beruf des Übersetzers, Dolmetschers und des Dozenten für Deutsche Gebärdensprache in Deutschland nicht bundesweit geregelt ist.
Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet Staatliche Prüfungen an für
Pro Prüfungsdurchgang ist immer nur das Ablegen einer Staatlichen Prüfung möglich. Die Prüfungen sind kostenpflichtig.
1341 - Übersetzer/-in für die gewählte Sprache
► 385,00 Euro
1342 - Dolmetscher/in für die gewählte Lautsprache
► 305,00 Euro
1343 - Dolmetscher/in für Deutsche Gebärdensprache:
► 475,00 Euro
1344 - Dolmetscher/in für internationale Gebärden:
► 950,00 Euro
1344 - Dolmetscher/in für Gebärdensprache eines anderen Landes:
► 950,00 Euro
1345 - Dolmetscher/in für Schriftdeutsch:
► 950,00 Euro
1346 - Lehrer/in für Deutsche Gebärdensprache:
► 1.000,00 Euro*
Ein Zuschuss zur Prüfungsgebühr durch den Bundesverband der Lehrer/in für Gebärdensprache (BDG) ist auf Nachfrage möglich.
1347 - Schriftdolmetscher/in für Laut- und Schriftsprache:
► 800,00 Euro
1348 - Anerkennung anderer Prüfungen:
► 125,00 Euro
Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen:
► 225,00 Euro
Nach § 3, Abs. 1, Nr. 5 der ÜDPVO ist die Zahlung der Prüfungsgebühr Zulassungsvoraussetzung. Hierfür erstellen wir eine gesonderte Rechnung nach Eingang der zulassungsfähigen Meldeunterlagen.
Bitte entrichten Sie die Gebühr zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin, ansonsten ist leider eine Zulassung zur Staatlichen Prüfung ausgeschlossen. Schecks können nicht angenommen werden
Zur Zeit können in rund 60 Sprachen oder seltenen Dialekten entsprechende Prüfungen abgelegt werden. Die Hessische Lehrkräfteakademie sorgt hierbei für einen reibungslosen Ablauf des Prüfungsverfahrens von der Meldung bis hin zum fertigen Zeugnis.
Zudem ist die Hessische Lehrkräfteakademie dafür verantwortlich, den Bedarf der Landgerichte und der freien Wirtschaft an zertifizierten und qualifizierten Fachkräften zu prüfen und bei Bedarf das Sprachangebot zu erweitern.
Die Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie für Übersetzerinnen und Übersetzer finden in der Regel einmal im Jahr statt. Anmeldeschluss ist hier jeweils der 1. Mai.
In vielen Sprachen gibt es zudem einen zweiten Prüfungstermin. Anmeldeschluss ist der 1. November.
Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Juni
Klausuren:
► Mitte/Ende September
Mündliche Prüfungen:
► Mitte November bis Mitte Dezember
Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Dezember
Klausuren:
► Mitte/Ende März
Mündliche Prüfungen:
► Anfang Juni bis Mitte Juli
Bei ausreichender Kandidatenanzahl werden einzelne Sprachen wie beispielsweise Arabisch, Englisch oder Türkisch auch zweimal im Jahr geprüft.
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die
Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.