Eine Reihe von Schreibtischen mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei der Arbeit

Berufseingangszertifikate für Dolmetscher und Übersetzer

Die Qualifizierung dient als Grundlage zur Beeidigung und Ermächtigung als staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher bei Gericht. In der freien Wirtschaft wird eine Staatliche Prüfung als Qualitätssiegel betrachtet.

Breites Prüfungsangebot in vielen Sprachen

Die Staatliche Prüfung ist erforderlich, da der Beruf des Übersetzers, Dolmetschers und des Dozenten für Deutsche Gebärdensprache in Deutschland nicht bundesweit geregelt ist.

Die Staatliche Prüfung ist neben dem an einer Universität oder Hochschule abzulegenden Abschluss als Berufseingangszertifikat anzusehen.

Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet Staatliche Prüfungen an für

  • Übersetzerinnen und Übersetzer für Deutsch und die Fremdsprache,
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsch und die Fremdsprache,
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache (DGS),
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Internationale Gebärden oder Deutsche Gebärdensprache und die Fremdgebärdensprache,
  • Übersetzerinnen/Dolmetscherinnen und Übersetzer/Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Deutsche Schriftsprache,
  • Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS),
  • Schriftdolmetscherin und Schriftdolmetscher für Lautsprache und Schriftsprache sowie
  • Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten.

Bitte beachten Sie:

Pro Prüfungsdurchgang ist immer nur das Ablegen einer Staatlichen Prüfung möglich. Die Prüfungen sind kostenpflichtig.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren für die Staatliche Prüfung als Übersetzer/in, Dolmetscher/in, Lehrer/in für Deutsche Gebärdensprache betragen:

► 50,00 Euro

Die Prüfungsgebühren werden bei der Zulassung auf die Prüfungsgebühr angerechnet.

1341 - Übersetzer/-in für die gewählte Sprache

► 385,00 Euro

1342 - Dolmetscher/in für die gewählte Lautsprache 

► 305,00 Euro 

1343 - Dolmetscher/in für Deutsche Gebärdensprache:

► 475,00 Euro

1344 - Dolmetscher/in für internationale Gebärden:

► 950,00 Euro 

1344 - Dolmetscher/in für Gebärdensprache eines anderen Landes:

► 950,00 Euro 

1345 - Dolmetscher/in für Schriftdeutsch:

► 950,00 Euro 

1346 - Lehrer/in für Deutsche Gebärdensprache:

► 1.000,00 Euro*

Ein Zuschuss zur Prüfungsgebühr durch den Bundesverband der Lehrer/in für Gebärdensprache (BDG) ist auf Nachfrage möglich.

1347 - Schriftdolmetscher/in für Laut- und Schriftsprache:

► 800,00 Euro

1348 - Anerkennung anderer Prüfungen:

► 125,00 Euro 

Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen:

► 225,00 Euro

Nach § 3, Abs. 1, Nr. 5 der ÜDPVO ist die Zahlung der Prüfungsgebühr Zulassungsvoraussetzung. Hierfür erstellen wir eine gesonderte Rechnung nach Eingang der zulassungsfähigen Meldeunterlagen.

Bitte entrichten Sie die Gebühr zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin, ansonsten ist leider eine Zulassung zur Staatlichen Prüfung ausgeschlossen. Schecks können nicht angenommen werden

Zur Zeit können in rund 60 Sprachen oder seltenen Dialekten entsprechende Prüfungen abgelegt werden. Die Hessische Lehrkräfteakademie sorgt hierbei für einen reibungslosen Ablauf des Prüfungsverfahrens von der Meldung bis hin zum fertigen Zeugnis.

Zudem ist die Hessische Lehrkräfteakademie dafür verantwortlich, den Bedarf der Landgerichte und der freien Wirtschaft an zertifizierten und qualifizierten Fachkräften zu prüfen und bei Bedarf das Sprachangebot zu erweitern.

Prüfungen

Ein Mann vor einer Wand, an der das Wort "Hallo" in vielen Übersetzungen steht

Prüfungsangebot

Angebotene Prüfungen und Anforderungen

Prüfungstermine

Die Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie für Übersetzerinnen und Übersetzer finden in der Regel einmal im Jahr statt. Anmeldeschluss ist hier jeweils der 1. Mai

In vielen Sprachen gibt es zudem einen zweiten Prüfungstermin. Anmeldeschluss ist der 1. November.

Meldetermine

Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Juni

Klausuren:

► Mitte/Ende September

Mündliche Prüfungen:

► Mitte November bis Mitte Dezember

Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Dezember

Klausuren:

► Mitte/Ende März

Mündliche Prüfungen:

► Anfang Juni bis Mitte Juli

Bei ausreichender Kandidatenanzahl werden einzelne Sprachen wie beispielsweise Arabisch, Englisch oder Türkisch auch zweimal im Jahr geprüft.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die

Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster 
in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

Prüfungsstellen

Übersicht

Prüfungsstellen in Deutschland

Übersicht über die Prüfungsstellen in Deutschland und die geprüften Sprachen