Eine Seminarraum mit Teilnehmern; ein junger Mann und eine junge Frau drehen sich dem Betrachter zu um

Sprachnachweis

Die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer setzt ein hohes Maß an Sprachkompetenz voraus. Für die Arbeit im hessischen Schuldienst ist deshalb ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse notwendig, sofern Sie nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (wie zum Beispiel das Abitur) verfügen.

Der Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse kann durch die Vorlage folgender Sprachzertifikate erbracht werden: 

  • DSH-2,
  • DSH-3,
  • TestDaF (mindestens 4/4/4/4),
  • Telc C1 Hochschule,
  • Telc C2,
  • DSD II oder
  • das Goethe-Zertifikat C2.

Für die nachfolgend genannten Zielgruppen durch der Nachweis auch durch eine Deutschprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie erbracht werden:

  • ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Mitgliedstaaten der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
  • ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer außerhalb der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses mit einem hessischen Lehramt gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
  • Lehramtsstudierende an hessischen Universitäten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder die kein deutschsprachiges Abitur abgelegt haben, die beabsichtigen, ihre wissenschaftliche Hausarbeit anzumelden oder sich zur Ersten Staatsprüfung melden möchten.

Prüfung zum Nachweis der für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse

Bei einer Überprüfung durch das Sachgebiet I.1-4 der Hessischen Lehrkräfteakademie wird Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem Sprachniveau gegeben. Sie erhalten die Möglichkeit, die rezeptiven und produktiven Teilkompetenzen Ihrer Sprachfähigkeit durch schriftliche und mündliche Prüfungsteile unter Beweis zu stellen.

Die Anmeldung zur Deutschprüfung zum Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erfolgt online. 

Infos zur Prüfung

Für die Prüfung zum Sprachnachweis sollten Sie mit einer Dauer von etwas mehr als 90 Minuten rechnen.

Zunächst erhalten Sie die Aufgabe, Ihre Gedanken zu einer allgemeinpädagogischen Fragestellung darzulegen. Sie bereiten dazu ein kurzes Gespräch von ca. 10 Minuten vor. Anschließend bekommen Sie zirka 40 Minuten Zeit, zu demselben Thema einen Text zu verfassen. Der Umfang dieser Stellungnahme beträgt in etwa 150 bis 200 Wörter.

Sie dürfen dabei aus zwei verschiedenen thematischen Aufgabenstellungen wählen. Zur Auswahl stehen allgemeinpädagogische Themen wie zum Beispiel Kooperation, Notengebung, Unterrichtsstörungen oder Ähnliches. Eine inhaltliche Vorbereitung ist nicht notwendig, da nicht die Güte des Inhalts bewertet wird, sondern die sprachliche Umsetzung und die Bezugnahme zur Fragestellung.

Im Anschluss erhalten Sie unmittelbar eine Rückmeldung.

Die Prüfung kann in dieser Form einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen wird die Prüfungsform abgeändert.

Zur Vorbereitung empfiehlt es sich zum Beispiel, Texte und Podcasts zu pädagogischen Themen zu hören und Online-Artikel oder allgemeine pädagogische Zeitschriften zu lesen. Material zur Vorbereitung können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden ganzjährig vergeben. Die Terminbuchung erfolgt online.

Wenn Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Buchungsbestätigung. Nachdem wir überprüft haben, ob Sie berechtigt sind, an der Prüfung teilzunehmen, erhalten Sie eine offizielle Einladung per E-Mail.

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Stornierung des Termins unter dem Link, der Ihnen in der Buchungsbestätigung per E-Mail zugegangen ist.

Sollten Sie bei Ihrem ersten Termin in allen Bereichen Ihre Sprachkompetenz in „Deutsch als Unterrichtssprache“ auf dem geforderten Niveau nachweisen, erhalten Sie den Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit.

Sollte noch Übungsbedarf bestehen, werden Ihnen in einem Beratungsgespräch die noch aufzuarbeitenden Bereiche genannt. Gegebenenfalls wird auf die Seminarreihe „Deutsch als Unterrichtssprache“ als freiwilliges Unterstützungsangebot hingewiesen.

Warum ist der Nachweis erforderlich?

Der Zweck des Nachweises „über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse“ ist es, sicherzustellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Lehrerrolle im Hinblick auf ihre Deutschkenntnisse in jeder Hinsicht ausfüllen können.

Die Ausübung des Lehrberufs setzt ein hohes Maß an Sprachkompetenz voraus. Die Kommunikation verlangt ein Höchstmaß an Sicherheit in Sprache und Schrift. Fachliche Inhalte müssen sprachlich präzise und korrekt erklärt werden.

Schülerbeiträge – gerade auch von Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, – müssen exakt erfasst, eventuell korrigiert und weitergeführt werden. Dies betrifft nicht nur das sprachlich präzise und korrekte Erklären von Inhalten in angemessener Fachsprache und das Verstehen der Schülerbeiträge, sondern auch das korrekte Deutsch bei Tafeltexten oder Klausurkommentaren.

Bei der Notengebung, bei Versetzungsfragen, bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, in der Schullaufbahnberatung und bei der Vielfalt des sonstigen Verwaltungshandelns sind fundierte Sprachkenntnisse unverzichtbar. Insbesondere in Elterngesprächen und anderen berufsspezifischen Kommunikationszusammenhängen außerhalb des Unterrichts muss fehlerfreies Deutsch gesprochen werden. Insgesamt darf die Vorbildrolle der Lehrkraft nicht durch unsicheres Deutsch beeinträchtigt werden.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Personen.

 Erstkontakt

► montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr

Kristin Englert (Nicht-EU)
Telefon: +49 641 4609010-445
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de

Alexandra Seip (EU)
Telefon: +49 641 4609010-447
E-Mail: Alexandra.Seip@kultus.hessen.de

Beratung, Prüfung, Entscheidung, Eignungsprüfungen, Anerkennungsverfahren

Isabel Spenner
(Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Stefanie Hustedt
(stellv. Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-446
E-Mail: Stefanie.Hustedt@kultus.hessen.de

Anika Bonas
Telefon: +49 641 4609010-464
E-Mail: Anika.Bonas@kultus.hessen.de

Philipp Klein
Telefon: +49 641 4609010-469
E-Mail: Philipp.Klein@kultus.hessen.de

Caroline Sala
Telefon: +49 641 4609010-481
E-Mail: Caroline.Sala@kultus.hessen.de

Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

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