Sprachnachweis
Die sprachlichen Kompetenzen werden durch eine Sprachprüfung nachgewiesen, die von dem Sachgebiet „Internationale Lehramtsabschlüsse“ der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen wird.
Dieser Nachweis kann auch durch Vorlage folgender Sprachzertifikate erbracht werden:
- DSH-2,
- DSH-3,
- TestDaF (mindestens 4/4/4/4),
- Telc C1 Hochschule,
- Telc C2,
- DSD II oder
- das Goethe-Zertifikat C2.
Der Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse kann für folgende Zielgruppen durch eine Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie im Sachgebiet I.1-4 erbracht werden:
- ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Mitgliedstaaten der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
- ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer außerhalb der EU, die einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Lehramtsabschlusses mit einem hessischen Lehramt gestellt und keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben,
- Lehramtsstudierende an hessischen Universitäten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder die kein deutschsprachiges Abitur abgelegt haben, die beabsichtigen, ihre wissenschaftliche Hausarbeit anzumelden oder sich zur Ersten Staatsprüfung melden möchten.