Informationen zum Qualitätsbereich finden Sie auf der Seite der Servieagentur Ganztag Hessen.
Fachinformation:
Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Eltern, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, stellt es im Vergleich zu Eltern mit höheren Einkommen oftmals eine Herausforderung dar, ihren Kindern Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und diverse Ganztagsschulangebote zu bieten. Hierbei ist auch die Teilnahme am Mittagessen in der Schule zu nennen.
Kinder an diversen Aktivitäten und am Gemeinschaftsleben teilhaben zu lassen und sie aktiv zu beteiligen, wirkt sich positiv auf das Lernen aus und steigert das Wohlbefinden und die Gesundheit. Ein bewährtes Angebot, um dies zu erreichen, ist das Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Paket wurde 2011 entwickelt, um Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, verschiedene Leistungen anzubieten. Durch die Nutzung dieser Leistungen können junge Menschen an der Schulgemeinschaft und an schulexternen Freizeitangeboten noch vielfältiger und damit auch „gleichberechtigter“ teilnehmen, so dass Chancengleichheit im Sinne von Bildung und Teilhabe gezielt gefördert wird.
Bedeutung der Verpflegung
Welche Bedeutung hat die Mittagsverpflegung für ganztägig arbeitende Schulen und welche Rolle spielt BuT dabei?
Ein gemeinsames Mittagessen und eine gute Schulverpflegung gehören selbstverständlich zur Ganztagsschule. Denn Schülerinnen und Schüler haben im Ganztagsschulbereich täglich das Anrecht auf ein warmes, ausgewogenes Mittagessen (Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen, § 15 Hess. Schulgesetz). Das Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag zur täglichen Versorgung mit Nährstoffen und ausreichend Energie zum Lernen und Bewegen. Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler am Essen teilnehmen können, ermöglicht das BuT-geförderte Mittagessen die Teilnahme, wenn ihre Eltern dies finanziell nicht leisten können. Das soziale Miteinander, gerade beim gemeinsamen Essen und Trinken in der Schule, schafft neue Erfahrungen und Gefühle der Zusammengehörigkeit sowie Geschmackserlebnisse, die das Ess-, Ernährungs- und Gesundheitsverhalten bereits in jungen Jahren prägen. Ein gut gestaltetes Mittagessen im Ganztag fördert außerdem die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit über den gesamten Tag hinaus und trägt zum erfolgreichen Lernen bei. Die Mensa kann sich im Ganztag als Lernort und Lebensraum ideal in den Schulalltag integrieren. Sie bietet einen Ort, an dem soziales Miteinander erlebbar und das Kennenlernen saisonaler und regionaler Lebensmittel- und Geschmacksvielfalt ermöglicht wird.
Nicht nur die Teilnahme am Mittagessen kann durch BuT ermöglicht werden, sondern auch die Einbindung in ernährungsbildende Aktivitäten wie die Koch-AG am Nachmittag oder der Besuch eines außerschulischen Lernorts mit Fokus auf Ernährung. Im Rahmen solcher Angebote in der Schule kann mit But-geförderten Fahrtkosten zum Beispiel der Besuch auf dem „Bauernhof als Klassenzimmer“, einer Obstplantage oder einem Wochenmarkt gelingen, wo die Schülerinnen und Schüler wichtige Kompetenzen und ein Bewusstsein für eine gesunde Ernährung erwerben, um eigenverantwortliche Konsum- und Verbraucherentscheidungen treffen zu können. Besonders vor dem Hintergrund der bestehenden Benachteiligung von Kindern aus finanziell schwächeren Haushalten und Familien mit Migrationshintergrund gewinnt dieses Vorhaben in Bezug auf die gesundheitliche Chancengleichheit an besonderer Signifikanz. Letztlich beeinflusst die Einführung ernährungsbildender Maßnahmen insbesondere in der Ganztagsschule maßgeblich die Akzeptanz des schulischen Verpflegungsangebots. Eine erfolgreiche Umsetzung des Versorgungs- und Bildungsauftrags gelingt somit nur Hand in Hand und einem ganzheitlichen Ansatz.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) am Beispiel Mittagsverpflegung an Schulen
Die vorliegende Fachinformation vermittelt vielfältige Anregungen, wie die BuT-Leistungen insbesondere im Ganztagsprogramm unter besonderer Berücksichtigung der Mittagessenverpflegung aktiv und als integrativer Bestandteil des Schulprogramms systematisch beworben und in der Praxis umgesetzt werden können. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
- die Mittagsverpflegung (Übernahme tatsächlicher Kosten)
- eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (Übernahme tatsächlicher Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten (Übernahme tatsächlicher Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (Übernahme von 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (Übernahme tatsächlicher Kosten); vorteilhaft ist, dass die dafür vorgesehenen Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler des öffentlichen Nahverkehrs auch zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs genutzt werden können,
- Lernförderung - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist (Übernahme tatsächlicher Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Wer hat ein Anrecht auf ein BuT-gefördertes Mittagessen?
Das Mittagessen kommt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie für Kinder in Kindertagesstätten. Vorausgesetzt wird, dass deren Eltern beziehungsweise sie selbst als Volljährige, eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende; bis 12/2022 unter der Bezeichnung SGB II bekannt),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Kinderzuschlag oder Wohngeld,
- für Eltern, die zwar keine Sozialleistungen erhalten, aber dennoch nicht mit ihrem Einkommen bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder decken können.
Wie erhalten Familien ein BuT-gefördertes Mittagessen?
Die jeweiligen BuT-Formulare für das Mittagessen sind bei den zuständigen BuT-Beratungsstellen vor Ort oder auf der Website der zuständigen Stellen zu erhalten: Weitere Informationen über Anlaufstellen in Hessen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Öffnet sich in einem neuen Fenster Da das Anmeldeverfahren für die BuT-Leistungen - auch das für ein Mittagessen - in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert wird, kann dieses unterschiedlich verlaufen und auch bei unterschiedlichen Anlaufstellen geltend gemacht werden. Folgende Darstellung kann dennoch als Orientierung dienen, ebenso die „Übersicht: „Anmeldeverfahren für ein BuT-gefördertes Mittagessen“:
Anmeldeverfahren für BuT
Orientierung zum Anmeldeverfahren für die BuT-Leistungen
Jedes Kind kann mehrere BuT-Leistungen gleichzeitig beantragen und erhalten. Dafür sind jedoch unterschiedliche Antragsformulare auszufüllen, die ebenfalls vor Ort oder auf der Webseite des jeweiligen Jobcenters beziehungsweise der BuT-(Fach-)Stelle erhältlich sind.
Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich, da die Leistungen für Bildung und Teilhabe fester Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind. Dennoch sollte anhand des ausgefüllten BuT-Formulars eine offizielle Geltendmachung der Leistung in der Regel beim örtlichen Jobcenter/einer BuT-(Fach-)Stelle erfolgen.
Gut zu wissen:
- Die Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, sollten trotz des Hinweises, dass die BuT-Leistungen Teil ihrer bereits bewilligten Sozialleistung sind, einen offiziell ausgefüllten Antrag bei der entsprechenden BuT-(Fach-)Stelle einreichen. Denn die BuT-Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt. Nach einer offiziellen Anfrage auf ein BuT-gefördertes Mittagessen bei einer BuT-(Fach-) Stelle wird der Familie eine offizielle Leistungszusage zugesendet. Diese dient als Nachweis für den Anbieter der Mittagsverpflegung, dass die Kosten der BuT-Leistung von der Kommune übernommen werden.
Es ist ebenfalls keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Dennoch sollte anhand des ausgefüllten BuT-Formulars ebenfalls eine offizielle Geltendmachung der Leistung in der Regel bei der zuständigen BuT-(Fach-)Stelle der Kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises erfolgen.
Gut zu wissen:
- Die Familien, die nach dem AsylbLG gefördert werden, sollten trotz des Hinweises, dass die BuT-Leistungen Teil ihrer bereits bewilligten Sozialleistung sind, einen offiziell ausgefüllten Antrag bei der entsprechenden BuT-(Fach-)Stelle einreichen. Denn die BuT-Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt. Nach einer offiziellen Anfrage auf ein BuT-gefördertes Mittagessen bei einer BuT-(Fach-) Stelle wird der Familie eine offizielle Leistungszusage zugesendet. Diese dient als Nachweis für den Anbieter der Mittagsverpflegung, dass die Kosten der BuT-Leistung von der Kommune übernommen werden.
Es ist für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen eine offizielle Antragstellung erforderlich. Dieser Antrag wird in der Regel an die entsprechende BuT-(Fach-)Stelle der Kreisfreien Stadt beziehungsweise des Landkreises gerichtet.
Bildung und Teilhabe
Gefördertes Mittagessen
Anmeldeverfahren für ein BuT-gefördertes Mittagessen
Herausforderungen und Gelingensbedingungen
Bei der Anmeldung zur BuT-Leistung gibt es einige Herausforderungen, aber auch Gelingensbedingungen. Damit möglichst viele berechtigte Schülerinnen und Schüler am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen können, sollten möglichst alle Beteiligten der Schulgemeinde dieses Ziel gemeinsam und „Hand in Hand“ verfolgen und umsetzen.
Herausforderungen
Welche Herausforderungen gibt es bei der Anmeldung einer BuT-Leistung und wie können diese bewältigt werden?
Viele Eltern stellen keinen Antrag, weil ihnen die Informationen fehlen, dass es die BuT-Leistungen gibt, die sie für ihre Kinder in Anspruch nehmen können.
Viele Eltern können die BuT-Anmeldungen nicht selbständig durchführen, da sie beispielsweise die deutsche Sprache nicht so gut beherrschen beziehungsweise sich ganz allgemein beim Ausfüllen von offiziellen Anträgen unsicher fühlen. Die meisten BuT-Formulare sind bisher nur in deutscher Sprache verfügbar und sind daher insbesondere für einige Eltern mit Migrationshintergrund schwer verständlich. Einige Kommunen, wie z. B. Frankfurt oder der Kreis Offenbach, stellen die Formulare in anderen Sprachen bereit und tragen dazu bei, erste Hürden abzubauen.
Zusätzlich ist vielen Eltern das Mittagessenangebot und die Bedeutung einer warmen Mahlzeit für ihre Kinder nicht bekannt. In solchen Fällen ist es wichtig, ihnen die Bedeutung eines warmen Mittagessens für die Lern- und Leistungsfähigkeit ihrer Kinder im Schulalltag näherzubringen. Dazu sollten entsprechende Informationen sowie die Vorstellung des Caterers mit seinem Essensangebot allen Eltern zugänglich gemacht werden.
Für die Akzeptanz des Mittagessens bei den Kindern und Jugendlichen ist zum einen der positive Zuspruch der Eltern entscheidend, gleichzeitig spielen die Aufsichten in der Mensa und die Betreuungskräfte in der Nachmittagsbetreuung eine wichtige Rolle. Indem sie die Kinder zum Mittagessen begleiten und sie betreuen, können sie die Kinder langsam an die Abläufe in der Mensa und das Essen heranführen. Am besten sollten sie gemeinsam mit den Kindern essen, um als Vorbild zu agieren. Dies gilt nicht nur für die Betreuungskräfte, sondern die gesamte Schulgemeinde.
Gelingensbedingungen
Wie kann eine erfolgreiche BuT-Anmeldung gelingen und noch stärker in der Schule verankert werden?
Es sollte eine offizielle hauptverantwortliche BuT-beauftragte Person eingesetzt werden, die sich um die gesamte BuT-Abwicklung kümmert und von allen anderen Personen der Schulgemeinde bei der Umsetzung ihrer Aufgaben intensiv unterstützt wird. Die Aufgaben der BuT-Beauftragten könnte in einer Schule beispielsweise von dem/der Verpflegungs-Beauftragten, der UBUS-Fachkraft, der Sozialarbeiterin beziehungsweise dem Sozialarbeiter der Nachmittagsbetreuung, der Ganztagskoordinatorin beziehungsweise dem Ganztagskoordinator oder von der Schulgesundheitsfachkraft übernommen werden. Empfehlenswert wäre dieser Person (idealerweise ein Tandem) als die offizielle BuT-Beauftragte der Schule entsprechend ihrer Tätigkeit ein zusätzliches Zeitkontingent zur Verfügung zu stellen, um sicher zu gehen, dass die Verantwortung für die BuT-Abwicklung der gesamten Schule nicht als zusätzliche Aufgabe im gleichen Stundenumfang übernommen werden soll und somit eine Überlastung vermieden werden kann.
Beim ersten Info- oder Elternabend für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler, aber auch bei anderen Elternveranstaltungen, Schulfesten und ähnlichen schulischen Anlässen sollte die Bedeutung eines warmen Mittagessens und die Möglichkeit einer Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule durch die BuT-(Fach-)Stellen oder das Jobcenter wo immer und so oft wie möglich kommuniziert werden. Ebenso sollte wiederholend auf das BUT-Formular für die Teilnahme am Mittagessen hingewiesen und leichtverständliche sowie möglichst mehrsprachige BuT-(Informations-)Materialien wie Poster, Flyer und Formulare bereitgestellt werden.
Eine enge professionelle interdisziplinäre Vernetzung zwischen den Bildungs- und Sozialeinrichtungen vor Ort könnte bewirken, dass dadurch die BuT-Leistungen stärker in den Fokus gerückt und gemeinsam beworben werden. Dadurch können vorhandene Ängste und Vorbehalte bei den Eltern gezielt abgebaut werden, da die Informationen nicht nur von der Schule, sondern auch von einzelnen vertrauten Personen im Stadtteil vermittelt werden. In einigen Fällen stellen Eltern die BuT- Anträge sogar aufgrund der individuellen Beratung von Schlüsselpersonen, die in den sozialraumbezogenen Netzwerken tätig sind.
Für eine erfolgreiche Antragstellung bedarf es - je nach individueller Familiensituation (Deutschkenntnisse, Bildungsstand, Belastbarkeit der Eltern) einer individuellen Hilfestellung während des gesamten Anmeldeprozesses von BuT-Leistungen. Die Voraussetzung dafür ist ein angemessenes Maß an (interkultureller) Empathie und Geduld, Verständnis und häufig auch Beharrlichkeit, um den betroffenen Familien basierend auf ihrer individuellen Situation gerecht zu werden.
Die Akzeptanz beziehungsweise Auseinandersetzung kann unter anderem durch eine handy-taugliche Gestaltung der Homepage erhöht werden, die über die BuT-Leistungen und deren Beantragung informiert. Besonders gut werden leicht verständliche Erklärvideos angenommen, die auf der Homepage einsehbar sind (siehe Homepage der Fachstelle BuT aus Wiesbaden). Im Idealfall ist auch das digitale Ausfüllen der BuT-Anträge möglich. Um die Informationen leicht auffindbar zu machen, eignet sich ein Hinweis auf der Schulwebsite, auf der auch allgemeine Informationen zum Mittagessen zu finden sein sollten.
Das Abfotografieren der ausgefüllten Formulare sowie Nachweise und die Übermittlung über den „Digitalen Briefkasten“ der jeweiligen BuT-(Fach-)Stelle könnten den Prozess der Antragstellung vereinfachen.
Fazit: schulinterne Anpassungen und Vernetzung
Eine schulinterne Klärung notwendiger struktureller und operativer Anpassungen leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Handhabung von BuT-Leistungen. Eine besondere Rolle spielen gut vernetzte Schnittstellenpositionen in den Schulen und im Sozialraum, die eine vertrauensvolle Verbindung zu den Eltern aufbauen und sie individuell bei dem gesamten Prozess von der Anmeldung bis zur Zusage der Leistungen begleiten. Erst dann kann eine wichtige Voraussetzung geschaffen werden, um die Chancengleichheit im Sinne von Bildung und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler von der gesamten Schulgemeinde überzeugend und konsequent zu fördern. Durch eine enge professionelle Vernetzung zwischen Bildungs- und Sozialeinrichtungen könnte eine verstärkte Hervorhebung und gemeinsame Förderung aller BuT-Leistungen ermöglicht werden. Im Hinblick auf die Teilhabe im Ganztag – sei es in Form eines Mittagessens oder von ernährungsbildenden Maßnahmen – bieten die BUT-Leistungen ein großes Potenzial, das möglichst von allen Antragsberechtigten ausgeschöpft werden sollte.
Wichtig: Selbstverständlich erfolgen alle diese Schritte des Anmeldeprozesses unter Einhaltung des Datenschutzes, indem vorab eine Genehmigung der Eltern zur Weiterleitung persönlicher Daten eingeholt worden ist.
Im Auftrag der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen und der Serviceagentur Ganztag HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster:
Dr. Reinhild Link, Promovierte Diplom-Ernährungswissenschaftlerin (Dr. oec. troph.);
Manuela Brune-Hernández, Pädagogin M. A.
Für weitere Informationen
Sprechen Sie uns an!
Sie haben Rückfragen oder benötigen Unterstützung?
Zur Vertiefung: Schulalltag und Praxis
Sie wollen sich noch weiter über das Thema informieren? Nachfolgend haben wir Ihnen weiterführende Informationen, passende Beispiele gelingender Praxis und mit dem Thema verknüpfte Fachinformationen verlinkt.
Praxisbeispiele
Das könnte Sie auch interessieren:
Kontakt
Vernetzungsstelle
Schulverpflegung Hessen
Leitung: Jessica Füger
Telefon
Hessische Lehrkräfteakademie
Lahnstraße 61
35398 Gießen