Zwei Frauen im Gespräch in Gebärdensprache

Dolmetscherin und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache

Staatliche Prüfung zur Dolmetscherin oder zum Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Geforderte Prüfungsleistungen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Prüfungsteile

  • In der Übersetzung wird ein Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS) von Aufzeichnungen auf Bildträgern in deutsche Schriftsprache übersetzt. (Bearbeitungszeit: 60 Minuten)
     
  • Der Aufsatz über ein Thema aus den in § 32 Abs. 2 genannten Bereichen wird geschrieben. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt. (Dauer: 120 Minuten)

  • Übersetzung eines schriftlich fixierten Behörden- oder Verwaltungstextes in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
     
  • Simultandolmetschen eines vorgelesenen Textes oder eines von einem Tonträger abgespielten Textes aus dem von der Bewerberin oder dem Bewerber gewählten Fachgebiet in DGS.
     
  • Simultandolmetschen eines vorgelesenen Rechtstextes in DGS.
     
  • Simultandolmetschen eines gebärdensprachlichen Textes in deutsche Lautsprache. Dieser kann auf einem Bildträger aufgezeichnet sein.
     
  • Freies Gespräch mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses in DGS über die fachlichen, die fachsprachlichen und über die Lebenswelt Gehörloser betreffenden Kenntnisse (§ 32 Abs. 2).
     
  • Dolmetschsituation, bei der/die Bewerber/-in ein Gespräch zwischen einer/m Gehörlosen und einer/m Hörenden simultan dolmetscht.

Der Prüfungsteil soll die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Elke Menges-Vogel
Fax: +49 6151 3682-551
E-Mail: Elke.Menges-Vogel@kultus.hessen.de

Skype:
Menges.afl