Eine Frau, die gerade einen Text übersetzt; sie sitzt am Schreibtisch und schreibt

Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten

Die Überprüfungen werden in der Regel einmal pro Jahr in Abhängigkeit von der jeweils bestehenden Nachfrage angeboten.

Nächster Termin

Eine Meldung zum Überprüfungsverfahren ist jederzeit möglich.

Sobald ein neuer Termin für das Überprüfungsverfahren feststeht, wird er auf dieser Homepage veröffentlicht.

Die für die Meldung zum Überprüfungsverfahren erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen finden Sie nachfolgend.

Das Überprüfungsverfahren kann grundsätzlich in allen seltenen Sprachen oder Sprachdialekten abgelegt werden, für die in Deutschland keine Staatliche Prüfung angeboten wird. Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber eine Bescheinigung.

Prüfungssprachen

  • Amharisch
  • Aserbaidschanisch
  • Bantu-Sprache (Lingala)
  • Berberisch
  • Birmanisch
  • Fula
  • Igbo
  • Isländisch
  • Katalanisch
  • Krio
  • Mongolisch
  • Montenegrinisch
  • Oromo
  • Pidgin-Englisch
  • Romanes
  • Somali
  • Suaheli (Swahili, Kiswahili, Kisuaheli)
  • Tadschikisch
  • Tagalog
  • Tamil
  • Tigrinya
  • Tigre
  • Tschetschenisch
  • Twi

Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte.

Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, sobald in der entsprechenden Sprache bzw. dem Dialekt an mindestens einer Prüfungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland eine Staatliche Prüfung eingerichtet wird.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Allgemeine Anforderungen des Überprüfungsverfahrens

Die Überprüfung erstreckt sich auf die Zielsprache Deutsch in schriftlicher und mündlicher Form sowie auf die zu prüfende seltene Sprache bzw. den seltenen sprachlichen Dialekt.

Die Bewerberin/der Bewerber muss nachweisen, dass sie oder er

  • die deutsche Sprache in Grammatik, Lexik, Syntax, Idiomatik, Stilistik und Orthografie sowohl aktiv als auch passiv beherrscht.
  • hinreichende Kenntnisse der staatlichen Institutionen, der historischen, politischen, wirtschaftlichen, geografischen und kulturellen Verhältnisse Deutschlands besitzt.
  • Begriffe aus der Gerichts- und Behördenterminologie kennt und erläutern kann.
  • die Prinzipien des Dolmetschens und Übersetzens in ihren Grundzügen beherrscht.

Die Bewerberin/der Bewerber muss ferner nachweisen:

  • Sicherheit in Aussprache und Intonation,
  • Gewandtheit im Ausdruck,
  • rasche Auffassungsgabe,
  • gutes Gedächtnis,
  • Konzentrationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen,
  • sachliche und fachsprachliche Kompetenz im Bereich Recht.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Überprüfung kann zugelassen werden, wer

  • mindestens einen mittleren Schulabschluss oder einen dem mittleren Schulabschluss gleichgestellten ausländischen Bildungsabschluss nachweist.
     
  • eine Vorbereitung auf die Überprüfung nachweist. Als Vorbereitung auf die Überprüfung gilt insbesondere der Nachweis von Übersetzer- und/oder Dolmetschertätigkeit.
     
  • die anfallende Gebühr (zurzeit sind dies 225,00 €) entrichtet und die vollständigen Meldeunterlagen eingereicht hat. Ort und Zeit der Überprüfung Ort und Zeit der Überprüfung werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie festgelegt.

Ablauf und Inhalte der Überprüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Prüfungsteile

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus einem Aufsatz, einem Diktat und einem Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache. 

Beim Aufsatz stehen insgesamt drei Themen aus dem Gerichts- oder Behördenwesen und zu einem aktuellen landeskundlichen Thema zur Auswahl. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

Das Diktat besteht aus der Niederschrift eines vorgelesenen Textes mit juristischem Inhalt in deutscher Schriftsprache. Die Anzahl der Wörter soll bei 250-300 liegen.

Der Multiple-Choice-Test zur Rechtsterminologie hat eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten.

Der mündliche Teil der Überprüfung wird durch den Prüfungsausschuss durchgeführt und findet statt in der Zielsprache Deutsch und – bei Vorhandensein eines geeigneten Prüfers – in der gewählten Prüfungssprache.

Der mündliche Teil der Überprüfung besteht aus drei bzw. vier Prüfungsabschnitten:

  1. Ein Gespräch über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde Deutschlands sowie des Landes bzw. Sprachraumes der geprüften seltenen Sprache.
     
  2. Das Vorlesen eines deutschsprachigen juristischen Textes durch die Bewerberin oder den Bewerber und der Wiedergabe des Inhalts in eigenen Worten. Hierbei soll die Bewerberin oder der Bewerber Begriffe aus der juristischen Fachsprache erläutern.
     
  3. Dolmetschen eines von Mitgliedern des Prüfungsausschusses geführten freien Gesprächs und Übersetzung eines Rechts- oder Behördentextes aus der Prüfungssprache ins Deutsche und/oder
     
  4. Ein Gespräch über erwartete Arbeitsschwerpunkte sowie Besonderheiten und Schwierigkeiten des Übersetzens / Dolmetschens der geprüften seltenen Sprache in die deutsche Sprache und umgekehrt.

Die Gesamtdauer des mündlichen Teils der Überprüfung soll 60 Minuten nicht überschreiten.

Gesamtbewertung

Die Überprüfung gilt dann als bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit „Bestanden“ bewertet wurde.

Bei Fragen 

Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail: StaatlichePruefungen.SelteneSprachen.LA@kultus.hessen.de