Eine Meldung zum Überprüfungsverfahren ist jederzeit möglich.
Sobald ein neuer Termin für das Überprüfungsverfahren feststeht, wird er auf dieser Homepage veröffentlicht.
Staatliche Prüfungen
Eine Meldung zum Überprüfungsverfahren ist jederzeit möglich.
Sobald ein neuer Termin für das Überprüfungsverfahren feststeht, wird er auf dieser Homepage veröffentlicht.
Die für die Meldung zum Überprüfungsverfahren erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen finden Sie nachfolgend.
Das Überprüfungsverfahren kann grundsätzlich in allen seltenen Sprachen oder Sprachdialekten abgelegt werden, für die in Deutschland keine Staatliche Prüfung angeboten wird. Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber eine Bescheinigung.
Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte.
Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, sobald in der entsprechenden Sprache bzw. dem Dialekt an mindestens einer Prüfungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland eine Staatliche Prüfung eingerichtet wird.
Die Überprüfung erstreckt sich auf die Zielsprache Deutsch in schriftlicher und mündlicher Form sowie auf die zu prüfende seltene Sprache bzw. den seltenen sprachlichen Dialekt.
Die Bewerberin/der Bewerber muss nachweisen, dass sie oder er
Die Bewerberin/der Bewerber muss ferner nachweisen:
Zur Überprüfung kann zugelassen werden, wer
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus einem Aufsatz, einem Diktat und einem Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache.
Beim Aufsatz stehen insgesamt drei Themen aus dem Gerichts- oder Behördenwesen und zu einem aktuellen landeskundlichen Thema zur Auswahl. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
Das Diktat besteht aus der Niederschrift eines vorgelesenen Textes mit juristischem Inhalt in deutscher Schriftsprache. Die Anzahl der Wörter soll bei 250-300 liegen.
Der Multiple-Choice-Test zur Rechtsterminologie hat eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten.
Der mündliche Teil der Überprüfung wird durch den Prüfungsausschuss durchgeführt und findet statt in der Zielsprache Deutsch und – bei Vorhandensein eines geeigneten Prüfers – in der gewählten Prüfungssprache.
Der mündliche Teil der Überprüfung besteht aus drei bzw. vier Prüfungsabschnitten:
Die Gesamtdauer des mündlichen Teils der Überprüfung soll 60 Minuten nicht überschreiten.
Die Überprüfung gilt dann als bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit „Bestanden“ bewertet wurde.
Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail:
StaatlichePruefungen.SelteneSprachen.LA@kultus.hessen.de
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.