Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen
Die Überprüfungen werden in der Regel einmal pro Jahr in Abhängigkeit von der jeweils bestehenden Nachfrage angeboten.
Staatliche Prüfungen
Die Überprüfungen werden in der Regel einmal pro Jahr in Abhängigkeit von der jeweils bestehenden Nachfrage angeboten.
Nächstmöglicher Meldetermin ist der 15. November 2023.
Bis zu diesem Termin müssen die Meldeunterlagen vollständig postalisch eingereicht sein.
Geplant ist es, den schriftlichen Teil am 12. Januar 2024 und den mündlichen Teil des Überprüfungsverfahrens voraussichtlich Ende Februar/Anfang März durchzuführen.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen zum Überprüfungsverfahren finden Sie nachfolgend.
Das Überprüfungsverfahren kann grundsätzlich in allen seltenen Sprachen oder Sprachdialekten abgelegt werden, für die in Deutschland keine Staatliche Prüfung angeboten wird. Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber eine Bescheinigung.
Anfragen zu weiteren seltenen Sprachen und Dialekten können Sie uns zukommen lassen. Es erfolgt eine Klärung, ob ein Überprüfungsverfahren angeboten werden könnte.
Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, sobald in der entsprechenden Sprache bzw. dem Dialekt an mindestens einer Prüfungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland eine Staatliche Prüfung eingerichtet wird.
Die Überprüfung erstreckt sich auf die Zielsprache Deutsch in schriftlicher und mündlicher Form sowie auf die zu prüfende seltene Sprache bzw. den seltenen sprachlichen Dialekt.
Die Bewerberin/der Bewerber muss nachweisen, dass sie oder er
Die Bewerberin/der Bewerber muss ferner nachweisen:
Zur Überprüfung kann zugelassen werden, wer
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus einem Aufsatz, einem Diktat und einem Multiple-Choice-Test.
Beim Aufsatz stehen insgesamt drei Themen aus dem Gerichts- oder Behördenwesen und zu einem aktuellen landeskundlichen Thema zur Auswahl. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
Das Diktat besteht aus der Niederschrift eines vorgelesenen Textes mit juristischem Inhalt in deutscher Schriftsprache. Die Anzahl der Wörter soll bei 250-300 liegen.
Der Multiple-Choice-Test zur Rechtsterminologie hat eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten.
Der mündliche Teil der Überprüfung wird durch den Prüfungsausschuss durchgeführt und findet statt in der Zielsprache Deutsch und – bei Vorhandensein eines geeigneten Prüfers – in der gewählten Prüfungssprache.
Der mündliche Teil der Überprüfung besteht aus drei bzw. vier Prüfungsabschnitten:
Die Gesamtdauer des mündlichen Teils der Überprüfung soll 60 Minuten nicht überschreiten.
Die Überprüfung gilt dann als bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit „Bestanden“ bewertet wurde.
Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail: StaatlichePruefungen.SelteneSprachen.LA@kultus.hessen.de
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
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Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.