Einen Lehrerin, die gerade eine Gruppe Schüler gebärdensprachliche Zeichen beibringt

Lehrerin und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache

Staatliche Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache

Geforderte Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.

Prüfungsteile

Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit aus einem der Fachgebiete:

  • Linguistik
  • Pädagogik
  • Didaktik/Methodik
  • Lernpsychologie

Die Hausarbeit darf höchstens 20 Seiten umfassen, Bearbeitungszeit: 12 Wochen

Das Thema wird dem Sachgebiet eingereicht und von dem Sachgebiet genehmigt.

  • Schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtseinheit für Deutsche Gebärdensprache (DGS). Umfang: 4 bis 5 Unterrichtsstunden
     
  • Durchführung einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten, aus der Unterrichtseinheit.
     
  • Gespräch von 30 Minuten über die Unterrichtseinheit und die Umsetzung der Unterrichtsstunde. Die Ausarbeitung der Unterrichtseinheit soll 4 Wochen vor der Prüfung dem Sachgebiet zugeführt werden.

  • Zusammenfassung eines Textes über Deutsche Gebärdensprache (DGS), oder das Unterrichten in DGS. Dauer der Zusammenfassung: Maximal 5 Minuten. Vorbereitungszeit 20 Minuten
     
  • Gespräch über das Thema der Hausarbeit. Dauer: Maximal 15 Minuten
     
  • Gespräch über Linguistik, Pädagogik, insbesondere Didaktik, Methodik und Lernpsychologie. Dauer: Maximal 45 Minuten

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

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Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung