Geforderte Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Staatliche Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit aus einem der Fachgebiete:
Die Hausarbeit darf höchstens 20 Seiten umfassen, Bearbeitungszeit: 12 Wochen
Das Thema wird dem Sachgebiet eingereicht und von dem Sachgebiet genehmigt.
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.