Eine junge Frau übersetzt simultan über ein Notebook

Dolmetscherin und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Schriftsprache

Staatliche Prüfung zur Dolmetscherin oder zum Dolmetscher sowie zur Übersetzerin oder zum Übersetzer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) und deutsche Schriftsprache

Geforderte Prüfungsleistungen

Prüfungsteile

  • Übersetzung einer schriftlichen Textvorlage aus dem gewählten Fachgebiet in DGS. Länge höchstens 300 Wörter, Dauer: 60 Minuten
     
  • Aufsatz in DGS über fachliche und fachspezifische Kenntnisse des Berufes. Zwei Themen werden zur Wahl gestellt. Bearbeitungszeit: 120 Minuten

  • Übersetzung eines schriftlichen Behörden- oder Verwaltungstextes in DGS. Vorbereitungszeit: 30 Minuten
     
  • Übersetzung eines gebärdeten juristischen Textes in deutsche Schriftsprache. Dauer: circa drei Minuten
     
  • Simultandolmetschen einer Textvorlage mit allgemeinem Inhalt vom Teleprompter. Vorbereitungszeit: 30 Minuten
     
  • Freies Gespräch in DGS mit den Prüfungsausschussmitgliedern über fachliche, fachsprachliche und inhaltliche Kenntnisse. Dauer: 15 Minuten

Dauer der praktischen Prüfung (ohne Vorbereitungszeit): Maximal 60 Minuten

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

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Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§54-60 und §§61-65.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Elke Menges-Vogel
Fax: +49 6151 3682-551
E-Mail: Elke.Menges-Vogel@kultus.hessen.de

Skype:
Menges.afl