Staatliche Prüfung
Dolmetscherin und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Schriftsprache
Prüfungsteile
- Übersetzung einer schriftlichen Textvorlage aus dem gewählten Fachgebiet in DGS. Länge höchstens 300 Wörter, Dauer: 60 Minuten
- Aufsatz in DGS über fachliche und fachspezifische Kenntnisse des Berufes. Zwei Themen werden zur Wahl gestellt. Bearbeitungszeit: 120 Minuten
- Übersetzung eines schriftlichen Behörden- oder Verwaltungstextes in DGS. Vorbereitungszeit: 30 Minuten
- Übersetzung eines gebärdeten juristischen Textes in deutsche Schriftsprache. Dauer: circa drei Minuten
- Simultandolmetschen einer Textvorlage mit allgemeinem Inhalt vom Teleprompter. Vorbereitungszeit: 30 Minuten
- Freies Gespräch in DGS mit den Prüfungsausschussmitgliedern über fachliche, fachsprachliche und inhaltliche Kenntnisse. Dauer: 15 Minuten
Dauer der praktischen Prüfung (ohne Vorbereitungszeit): Maximal 60 Minuten
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§54-60 und §§61-65.
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Zulassung zur Prüfung
Bei Fragen
Elke Menges-Vogel
Fax: +49 6151 3682-551
E-Mail:
Elke.Menges-Vogel@kultus.hessen.de
Skype:
Menges.afl
Zuständigkeit
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
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Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.