Gemäß § 5 ÜDPVO werden Prüfungen in einzelnen Sprachen und in Abhängigkeit von Nachfrage und Kapazitäten in der Regel einmal jährlich angeboten. Es kann auch zu Wartezeiten kommen.
Geforderte Prüfungsleistungen
Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die gewählte Sprache.