Geforderte Prüfungsleistungen
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die Fremdsprache.
Staatliche Prüfung
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die Fremdsprache.
Übersetzung eines juristischen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend einem deutschen Text von ca. 2750 Anschlägen)
Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage: zirka 2.750 Anschläge)
Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Juni
Klausuren:
► Mitte/Ende September
Mündliche Prüfungen:
► Mitte November bis Mitte Dezember
Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Dezember
Klausuren:
► Mitte/Ende März
Mündliche Prüfungen:
► Anfang Juni bis Mitte Juli
Auf einen Blick
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§23-28 und §§60-65.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Meldeformular, das Formular „Berufsbezogener Lebenslauf“ und das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen“.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung und Zulassung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Bei Fragen zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ihre gewählte Sprache.
Sprache | Kontakt |
---|---|
| N.N. Telefon: +49 6151 3682-552 |
| Claudia Spatz Telefon: +49 6151 3682-565 |
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.