Dolmetscher zuhause vor seinem Notebook bei der Arbeit; er hat einen Kopfhörer auf und gestikuliert beim Sprechen

Dolmetscherin und Dolmetscher für die gewählte Lautsprache

Staatliche Prüfung zur Dolmetscherin oder zum Dolmetscher für die gewählte Lautsprache

Geforderte Prüfungsleistungen

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die Fremdsprache.

Prüfungsteile

  • Übersetzung eines juristischen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend einem deutschen Text von ca. 2750 Anschlägen)
     

  • Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage: zirka 2.750 Anschläge)

  • Aufsatz in der Nichtmuttersprache über ein landeskundliches Thema; drei Themen zur Auswahl, Bearbeitungszeit: 90 Minuten
     
  • Multiple-Choice-Test zu juristischen Sachverhalten. 30 Fragen, Bearbeitungszeit: 30 Minuten
     
  • Übersetzung eines allgemeinen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche. (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes mit zirka 1.375 Anschlägen, Bearbeitungszeit: 75 Minuten)
     
  • Übersetzung eines allgemeinen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (zirka 1.375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten)

  • Gespräch in beiden Sprachen über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde dieses Landes/Sprachraumes und Deutschlands unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
     
  • Stegreifübersetzen eines schwierigen fremdsprachlichen Textes mit rechtlicher Thematik (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht…) und Gespräch über die juristischen Sachverhalte und Zusammenhänge der Textvorlage (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
     
  • Vortragsdolmetschen zu einem allgemeinsprachlichen Thema (simultan/flüstern) aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Dauer höchstens fünf Minuten)
     
  • Vortragsdolmetschen zu einem Thema aus dem gewählten Fachgebiet (simultan/flüstern) aus der Fremdsprache ins Deutsche (Dauer höchstens fünf Minuten)
     
  • Kurzes Dolmetschen einer Verhandlung (simultan/flüstern) (Dauer höchstens fünf Minuten)
     
  • Dolmetschen einer Verhandlung zu einem juristischen Thema (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht…) in beide Sprachrichtungen in kurzen Gesprächsabschnitten (konsekutiv) (Dauer höchstens fünfzehn Minuten Dauer)
     
  • Gespräch über die fachlichen und praktischen Anforderungen an das Dolmetschen (Dauer höchstens zehn Minuten)

Meldetermine

Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Juni

Klausuren:

► Mitte/Ende September

Mündliche Prüfungen:

► Mitte November bis Mitte Dezember

Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Dezember

Klausuren:

► Mitte/Ende März

Mündliche Prüfungen:

► Anfang Juni bis Mitte Juli

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§23-28 und §§60-65.

Meldeunterlagen

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Meldeformular, das Formular „Berufsbezogener Lebenslauf“ und das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen“.

Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung und Zulassung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Bei Fragen zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ihre gewählte Sprache.

SpracheKontakt
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Telefon: +49 6151 3682-552

E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD1.LA@kultus.hessen.de

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Claudia Spatz

Telefon: +49 6151 3682-565

E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD2.LA@kultus.hessen.de