Grafiische Gestaltung des Sachverhalts Datenschutz - ein Notebook mit Schloss

Bei der Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen (Datenschutz- Grundverordnung; DS- GVO) und §§ 31 ff Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Hinweise zum Datenschutz

Gemäß den Vorgaben des Art. 13 DS-GVO und den §§ 31 ff HDSIG informiert die Hessische Lehrkräfteakademie Sie hiermit darüber, dass das Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse im Zusammenhang mit den Anerkennungsverfahren internationaler Lehramtsabschlüsse die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage des § 83 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz in Verbindung mit den §§ 17 ff. HLbG und §§ 15 ff. HLbGDV erfolgt.

Aufgaben des Sachgebiets

Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehört unter anderem die:

  • Erfassung der Grunddaten des Antragstellenden,
  • kontinuierliche Aktualisierung der Personaldaten im laufenden Anerkennungsverfahren (z.B. Adressänderung, Namensänderung, Aufenthaltsstatus, etc.),
  • Dokumentation des Ausbildungsverlaufs und des Prüfungsverfahrens, 
  • Erzeugung von für die Aufgabenerledigung erforderlichen Berichten, anonymisierte Auswertungen, Bescheiden und Einladungen.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Internetseiten ist die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main (Telefon: +49 69 389 89-00, E-Mail: poststelle.la@kultus.hessen.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie erreichen Sie über die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main, E-Mail: datenschutz.LA@kultus.hessen.de.

Erhobene Daten 

Folgende Daten werden erhoben und zur vorbenannten Aufgabenerfüllung verarbeitet:

Erhobene Daten

  • Name, Vornamen, Titel
  • Geburtsname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausbildungsland
  • Grad der Behinderung
  • Familienstand
  • Anschrift
  • Kommunikationsdaten (private E-Mail, private Telefon- /Mobilfunknummer)
  • ggf. berücksichtigte Berufserfahrung

  • Art und Noten von Studienabschlüssen
  • Nachweise über Lehrämter, Lehrbefähigung, Fachrichtungen, Fächer
  • Anrechnungen
  • Anerkennungen anderer Länder
  • Studienzeiten

  • Zugang
  • Abgang
  • Rücktritt
  • ggf. ärztliche Atteste im Rahmen der Eignungsprüfungen

  • besuchte Modul- und Ausbildungsveranstaltungen und deren Bewertungen
  • abgelegte Prüfungen im Rahmen der Ausbildung und deren Bewertung
  • Noten der im Anerkennungsverfahren berücksichtigten Abschlüsse
  • Nachweise über Sprachprüfungen und deren Bewertung

Allgemeine Regelungen

Eine regelmäßige Übermittlung von Daten findet für die Erhebung zur Statistik nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und des Landes Hessen einmal jährlich für die Antragstellenden aus der europäischen Union an das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden statt.

Eine Datenübermittlung an andere Dienststellen und Behörden erfolgt in der Regel nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Also z.B. gemäß §§ 21, 22 HDSIG oder Artikel 56a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, wenn sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind.

Für eine Teilnahme am freiwilligen Unterstützungsangebot in Form der Seminare „Deutsch als Unterrichtssprache“ werden durch Ihre Anmeldung auf der Internetseite Ihre Grunddaten bei der Volkshochschule des Landkreises Gießen durch Ihre Anmeldung gespeichert (siehe Datenschutzerklärung der KVHS in Lich). Für die Verifizierung Ihrer Teilnahme am freiwilligen Unterstützungsangebot, die durch das Sachgebiet I.1-4 erfolgt, werden diese Daten gespeichert und ggf. für die Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung des Seminars an die zuständigen Mitarbeiter übermittelt.

Die erfassten, vorbenannten Daten werden von dem Sachgebiet jeweils nur solange gespeichert, wie es für die rechtmäßige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung der Daten für die einzelnen Verfahren nach der regelmäßigen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre für die Anerkennungsakte, 50 Jahre für das Zeugnis). 

Ihre Rechte

Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel, wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden.

Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet I.1-4 Internationale Lehramtsabschlüsse

Stand: Januar 2019