Vier Stapeln mit Büchern vor einer puristischen Wand

Für die Erste Staatsprüfung erforderlichen Prüfungsunterlagen | Prüfungsstelle Gießen

Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Unterlagen, die für die Meldung und das Ablegen der Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Weitere Unterlagen sind persönlich bei der Prüfungsstelle abzuholen.

In der Prüfungsstelle abzuholende Unterlagen

Die Meldeunterlagen müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums bei der Prüfungsstelle abgeholt werden (siehe auch Prüfungstermine).

Auch die Unterlagen für die Wahlfachprüfungen (Lehramt an Förderschulen) sind persönlich abzuholen.

Herunterladbare Anträge und Unterlagen

Nachfolgend können unter anderem folgende Unterlagen heruntergeladen werden:

  • das Formular „Grundwissenschaften“, das Sie bitte ausgefüllt zur Ausgabe der Meldeunterlagen mitbringen und einreichen,
  • die Meldeunterlagen für die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit,
  • ein Nachweis über das Betriebspraktikum,
  • ein Vordruck zur Vorlage beim Praktikumgeber und
  • ein Studienportfolio.

Wann welcher Antrag vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte der Übersicht über die PrüfungstermineÖffnet sich in einem neuen Fenster für das von Ihnen angestrebte Prüfungssemester.

Das Betriebspraktikum entfällt 

  • für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Praxissemester absolvieren müssen und gemäß einer Modul-Prüfungsordnung vor 2023 studieren.

Das Orientierungspraktikum entfällt, wenn 

  • die Bewerberinnen und Bewerber gemäß einer Modul-Prüfungsordnung ab 2023 eingeschrieben sind oder 
  • die Bewerberinnen und Bewerber gemäß einer Modul-Prüfungsordnung vor 2023 eingeschrieben ist und diese Modul-Prüfungs-Ordnung ein Praxissemester vorsieht.

Weitere Informationen: 

Orientierungs- und Betriebspraktikum 

Wissenschaftliche Hausarbeit

Die wissenschaftliche Hausarbeit ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen) der Lehrämter.

Hinweise & Tipps

Beachten Sie bitte folgende grundsätzlichen Informationen zum Anfertigen der wissenschaftlichen Hausarbeit.

Bevor Sie mit der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Gutachter, der sich bereit erklärt, Ihre Arbeit zu betreuen.
     
  • Besprechen Sie mit diesem, in welchem Zeitraum Sie die wissenschaftlichen Hausarbeit anfertigen möchten und ob der Gutachter in dieser Zeit Ihre Arbeit betreuen kann.
     
  • Berechnen Sie, wann Sie mit der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen müssen, um sicher in den von Ihnen gewählten Prüfungszeitraum aufgenommen werden zu können (mindestens 24 Wochen).
     
  • Organisieren Sie sich eine Kopie
    - Ihrer Geburtsurkunde,
    - eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses,
    - eine Kopie Ihres aktuellen Stammdatenblattes und
    - das Original der Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung.

Diese Dokumente müssen Sie zusammen mit den Meldeunterlagen zur wissenschaftlichen Hausarbeit in der Prüfungsstelle einreichen.

Wenn Sie mit Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen möchten,

  • laden Sie sich die Meldeunterlagen von unserer Homepage.
     
  • legen Sie Ihrem Gutachter das Themenblatt der Meldeunterlagen vor. Dieser trägt das Thema Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit ein, unterschreibt mit Datum und Stempel und übergibt Ihnen die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag.
     
  • dürfen Sie mit Ihrem Gutachter die Thematik Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit besprechen, den genauen Wortlaut Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit mit der genehmigten Themenstellung erfahren Sie aber erst mit dem Zulassungsschreiben.
     
  • reichen Sie das gesamte Paket ihrer Meldeunterlagen (verschlossener Umschlag mit Thema, Datensatz Homepage, Kopie Ihrer Geburtsurkunde, beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses, Kopie Ihres aktuellen Stammdatenblattes und das Original der Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung, ggf. Genehmigung für die empirische Studie mit den dazugehörigen Unterlagen, unverzüglich nach Erhalt der Unterschrift Ihres Gutachters persönlich in der Prüfungsstelle ein (wenn Sie uns die Unterlagen postalisch zukommen lassen möchten, empfehlen wir den Versand per Einschreiben).

Sie beginnen mit der wissenschaftlichen Hausarbeit, wenn

  • die Prüfungsstelle die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und Ihr gewähltes Thema geprüft hat.
     
  • Ihnen von der Prüfungsstelle Ihr Zulassungsschreiben mit dem Thema Ihrer Arbeit und dem Datum für den Beginn Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit zugestellt wurde (in der Regel teilen wir Ihnen innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage schriftlich mit, ob Ihr Thema genehmigt wurde).

Der Bearbeitungszeitraum Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit beträgt 12 Wochen. Beachten Sie bitte unbedingt Ihren Abgabetermin!

Sie dürfen unter keinen Umständen

  • ihrem Gutachter Ihre Arbeit, weder in schriftlicher noch in elektronischer Form, vorab zukommen lassen.
     
  • mit der Bearbeitung Ihrer Arbeit vor dem Zulassungsdatum beginnen.

Weiteres Vorgehen:

Nachdem der fristgerechte Eingang Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit bei uns dokumentiert wurde, verschicken wir Ihre wissenschaftliche Hausarbeit an die Gutachter, die Ihre Bewertung ausschließlich auf Grundlage der von uns verschickten Originalarbeit erstellen.

Die Prüfungsstelle setzt aufgrund der Gutachten endgültig die Note und Punktzahl der wissenschaftlichen Hausarbeit fest und teilt sie Ihnen schriftlich mit.

Wenn Sie mindestens die Bewertung „ausreichend“ (5 Punkte) erreicht haben, haben Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung erfüllt.

Wenn Sie Ihre Arbeit zu spät oder gar nicht abgeben, bzw. eine nicht ausreichende Leistung erzielen, können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einmal nachholen.

Für die gesamte Abwicklung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Erstellung, Gutachten, Bescheinigung) rechnen Sie mit mindestens 24 Wochen.

Beachten Sie bitte die beiden jährlichen Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) bei Ihrer Zeitplanung.

Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung fällt in der Regel in den Januar bzw. in den Juli (Diese Termine liegen rechtzeitig in der Prüfungsstelle Gießen aus).

Zu diesem Zeitpunkt sollte die Note Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit in der Prüfungsstelle vorliegen.

Empirische Studien

Wenn Sie beabsichtigen, eine empirische Studie oder eine allgemeine Datenerhebung durchzuführen, müssen Sie dafür vor Beginn Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit einen Antrag in der Prüfungsstelle zur Genehmigung stellen.

Es kann keine Fristverlängerung gewährt werden, wenn die empirischen Anteile der Arbeit nicht abgeschlossen oder durchgeführt werden können.
 

Neusprachliche Unterrichtsfächer

Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit in einem der neusprachlichen Unterrichtsfächer schreiben:

  • ist diese in der deutschen Sprache zu verfassen,
     
  • muss eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beigefügt werden (etwa 1 – 1,5 DIN-A 4-Seiten),
     
  • kann die Arbeit auf Antrag auch vollständig in der jeweiligen Fremdsprache abgefasst werden (in diesem Fall fügen Sie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache bei).

    Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde.
     

Musik/Kunst

Wenn Sie eine künstlerisch-praktische Hausarbeit in den Fächern Musik/Kunst anfertigen möchten:

  • Präsentationen der praktischen Arbeit,
  • Reflexionstext zur eigenen praktischen Arbeit (rund 30 Seiten Umfang),
  • Abbildungsverzeichnis zu den eigenen Arbeiten.

Sie geben Ihre Hausarbeit

  • an Ihrem Abgabetermin persönlich in der Prüfungsstelle Gießen ab (bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels),
     
  • in zweifacher Ausfertigung, gedruckt und dauerhaft gebunden sowie jedes Exemplar zusätzlich in digitalisierter Form im PDF-Format (als CD/DVD oder USB-Stick) ausschließlich in der Prüfungsstelle Gießen ab.

Die Prüfungsstelle bearbeitet Ihre wissenschaftliche Hausarbeit ab dem Datum Ihres Abgabetermins und leitet Sie dann an Ihre Gutachter weiter.

In schwerwiegenden Fällen oder aus medizinischen Gründen kann Ihre wissenschaftlichen Hausarbeit verlängert werden.

Stellen Sie hierzu unbedingt vor Ablauf Ihrer Abgabefrist einen entsprechenden Antrag in der Prüfungsstelle und fügen Sie ggf. ein amtsärztliches Attest bei. Dieser Antrag wird dann bei uns geprüft. Sie werden zeitnah informiert, sobald über Ihren Antrag entschieden worden ist.

Antrag auf Fristverlängerung

Sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Ihren Namen
  • Ihre Bewerbernummer
  • das von Ihnen angestrebte Lehramt
  • das Fach
  • den Titel der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • Ihren Bearbeitungszeitraum (von/bis)
  • den von Ihnen benötigten Zeitraum der Fristverlängerung

Senden Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung mit diesen Angaben bitte per Post an:

Hessische Lehrkräfteakademie
Prüfungsstelle Gießen
Schubertstraße 60, Haus 15
35392 Gießen
 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: 

Wissenschaftliche Hausarbeiten
Haupt- und Realschulen und Gymnasien

Marina Behm-Wilhelmy
E-Mail: Marina.Behm-Wilhelmy@kultus.hessen.de
 

Wissenschaftliche Hausarbeiten
Grund- und Förderschulen

Anna Streck
E-Mail: Anna.Streck@kultus.hessen.de

 

Betreuende Lehrkraft mit einem Mädchen am Spielen mit Klötzchen

Praktika

Orientierungs- und Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudentinnen und -studenten müssen ein Orientierungspraktikum und Betriebspraktikum absolvieren, um erste Einblicke in den beruflichen Alltag zu gewinnen.

So erreichen Sie uns

Prüfungsstelle Gießen

für die Erste Staatsprüfung

Fax

+49 641 20081-538

Hessische Lehrkräfteakademie
Schubertstr. 60, Haus 15
35392 Gießen

Öffnungszeiten: 

montags und mittwochs
10:00-12:00 Uhr

dienstags und donnerstags
14:00-16:00 Uhr 

freitags geschlossen                     

Schlagworte zum Thema