Sie dürfen unter keinen Umständen
- ihrem Gutachter Ihre Arbeit, weder in schriftlicher noch in elektronischer Form, vorab zukommen lassen.
- mit der Bearbeitung Ihrer Arbeit vor dem Zulassungsdatum beginnen.
Weiteres Vorgehen:
Nachdem der fristgerechte Eingang Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit bei uns dokumentiert wurde, verschicken wir Ihre wissenschaftliche Hausarbeit an die Gutachter, die Ihre Bewertung ausschließlich auf Grundlage der von uns verschickten Originalarbeit erstellen.
Die Prüfungsstelle setzt aufgrund der Gutachten endgültig die Note und Punktzahl der wissenschaftlichen Hausarbeit fest und teilt sie Ihnen schriftlich mit.
Wenn Sie mindestens die Bewertung „ausreichend“ (5 Punkte) erreicht haben, haben Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung erfüllt.
Wenn Sie Ihre Arbeit zu spät oder gar nicht abgeben, bzw. eine nicht ausreichende Leistung erzielen, können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einmal nachholen.