Die Meldeunterlagen müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums bei der Prüfungsstelle abgeholt werden (siehe Prüfungstermine).
Auch die Unterlagen für die Wahlfachprüfungen (Lehramt für Förderpädagogik) sind persönlich abzuholen.
Prüfungsunterlagen
Die Meldeunterlagen müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums bei der Prüfungsstelle abgeholt werden (siehe Prüfungstermine).
Auch die Unterlagen für die Wahlfachprüfungen (Lehramt für Förderpädagogik) sind persönlich abzuholen.
Nachfolgend können unter anderem folgende Unterlagen heruntergeladen werden:
Wann welcher Antrag vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte der Übersicht über die PrüfungstermineÖffnet sich in einem neuen Fenster für das von Ihnen angestrebte Prüfungssemester.
Das Formular reichen Sie gleich zu Beginn, bei der Ausgabe der Meldeunterlagen, bei uns ein.
Die wissenschaftliche Hausarbeit ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Ersten Staatsprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen) der Lehrämter.
Beachten Sie bitte folgende grundsätzlichen Informationen zum Anfertigen der wissenschaftlichen Hausarbeit.
Bevor Sie mit der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen:
Diese Dokumente müssen Sie zusammen mit den Meldeunterlagen zur wissenschaftlichen Hausarbeit in der Prüfungsstelle einreichen.
Wenn Sie mit Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen möchten,
Sie beginnen mit der wissenschaftlichen Hausarbeit, wenn
Der Bearbeitungszeitraum Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit beträgt 12 Wochen. Beachten Sie bitte unbedingt Ihren Abgabetermin!
Sie dürfen unter keinen Umständen
Weiteres Vorgehen:
Nachdem der fristgerechte Eingang Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit bei uns dokumentiert wurde, verschicken wir Ihre wissenschaftliche Hausarbeit an die Gutachter, die Ihre Bewertung ausschließlich auf Grundlage der von uns verschickten Originalarbeit erstellen.
Die Prüfungsstelle setzt aufgrund der Gutachten endgültig die Note und Punktzahl der wissenschaftlichen Hausarbeit fest und teilt sie Ihnen schriftlich mit.
Wenn Sie mindestens die Bewertung „ausreichend“ (5 Punkte) erreicht haben, haben Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung erfüllt.
Wenn Sie Ihre Arbeit zu spät oder gar nicht abgeben, bzw. eine nicht ausreichende Leistung erzielen, können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einmal nachholen.
Für die gesamte Abwicklung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Erstellung, Gutachten, Bescheinigung) rechnen Sie mit mindestens 24 Wochen.
Beachten Sie bitte die beiden jährlichen Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) bei Ihrer Zeitplanung.
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung fällt in der Regel in den Januar bzw. in den Juli (Diese Termine liegen rechtzeitig in der Prüfungsstelle Gießen aus).
Zu diesem Zeitpunkt sollte die Note Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit in der Prüfungsstelle vorliegen.
Empirische Studien
Wenn Sie beabsichtigen, eine empirische Studie oder eine allgemeine Datenerhebung durchzuführen, müssen Sie dafür vor Beginn Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit einen Antrag in der Prüfungsstelle zur Genehmigung stellen.
Es kann keine Fristverlängerung gewährt werden, wenn die empirischen Anteile der Arbeit nicht abgeschlossen oder durchgeführt werden können.
Neusprachliche Unterrichtsfächer
Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit in einem der neusprachlichen Unterrichtsfächer schreiben:
Musik/Kunst
Wenn Sie eine künstlerisch-praktische Hausarbeit in den Fächern Musik/Kunst anfertigen möchten:
Sie geben Ihre Hausarbeit
Die Prüfungsstelle bearbeitet Ihre wissenschaftliche Hausarbeit ab dem Datum Ihres Abgabetermins und leitet Sie dann an Ihre Gutachter weiter.
In schwerwiegenden Fällen oder aus medizinischen Gründen kann Ihre wissenschaftlichen Hausarbeit verlängert werden.
Stellen Sie hierzu unbedingt vor Ablauf Ihrer Abgabefrist einen entsprechenden Antrag in der Prüfungsstelle und fügen Sie ggf. ein amtsärztliches Attest bei. Dieser Antrag wird dann bei uns geprüft. Sie werden zeitnah informiert, sobald über Ihren Antrag entschieden worden ist.
Zulassungsvoraussetzung
Sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
Senden Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung mit diesen Angaben bitte per Post an:
Hessische Lehrkräfteakademie
Prüfungsstelle Gießen
Schubertstraße 60, Haus 15
35392 Gießen
Für Rückfragen zur wissenschaftlichen Hausarbeit stehen Ihnen zur Verfügung:
Lehramt an Hauptschulen und Realschulen sowie Lehramt an Gymnasien
Marina Behm-Wilhelmy
E-Mail:
Marina.Behm-Wilhelmy@kultus.hessen.de
Lehramt an Grundschulen und Lehramt für Förderpädagogik
Anna Streck
E-Mail:
Anna.Streck@kultus.hessen.de
Das Betriebspraktikum entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Praxissemester absolvieren müssen und gemäß einer Modul-Prüfungsordnung vor 2023 studieren.
Das Orientierungspraktikum entfällt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber gemäß einer Modul-Prüfungsordnung ab 2023 eingeschrieben sind oder die Bewerberinnen und Bewerber gemäß einer Modul-Prüfungsordnung vor 2023 eingeschrieben ist und diese Modul-Prüfungs-Ordnung ein Praxissemester vorsieht.
Prüfungsstelle Gießen
für die Erste Staatsprüfung
Telefon
Fax
+49 641 20081-538
Hessische Lehrkräfteakademie
Prüfungsstelle Gießen
Schubertstr. 60, Haus 15
35392 Gießen
Öffnungszeiten
Montag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Zusätzlich können individuelle Beratungstermine von Montag bis Freitag außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Die Kontaktdaten finden Sie
hier.