Hinweise zur wissenschaftlichen Hausarbeit
Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen. Auf Antrag kann die Hausarbeit auch vollständig in der entsprechenden Fremdsprache abgefasst werden, dann mit einer Zusammenfassung in deutscher Sprache. Die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungsstelle.
Für die gesamte Abwicklung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Erstellung, Gutachten, Bescheinigung) planen Sie bitte einen Zeitraum von einem halben Jahr ein.
Die Frist für die Anfertigung beträgt zwölf Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle. Diese Frist kann auf Antrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden. Den Beginn dieses Zeitraums können Sie frei wählen.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn der Prüfungsstelle bei Erkrankungsbeginn unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die jeweiligen Zulassungstermine zur Ersten Staatsprüfung für Ihre eigene Planung.