Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach Erreichen der Zwischenprüfung (Modulprüfungsordnung vor 2023) oder frühestens nach Erreichen von 90 Leistungspunkten (Modulprüfungsprdnung ab 2023) angefertigt werden.
Hausarbeit
Wissenschaftliche Hausarbeit
Zeitpunkt
Das gilt es zu beachten
Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen. Auf Antrag kann die Hausarbeit auch vollständig in der entsprechenden Fremdsprache abgefasst werden, dann mit einer Zusammenfassung in deutscher Sprache. Die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungsstelle.
Für die gesamte Abwicklung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Erstellung, Gutachten, Bescheinigung) planen Sie bitte einen Zeitraum von einem halben Jahr ein.
Die Frist für die Anfertigung beträgt zwölf Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle. Diese Frist kann auf Antrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden. Den Beginn dieses Zeitraums können Sie frei wählen.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn der Prüfungsstelle bei Erkrankungsbeginn unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die jeweiligen Zulassungstermine zur Ersten Staatsprüfung für Ihre eigene Planung.
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Rechtliche Grundlagen
Wissenschaftliche Hausarbeit
Empfohlenes Vorgehen
Die für die wissenschaftliche Hausarbeit benötigten Meldeunterlagen können Sie von der Internetseite Ihrer zuständigen Prüfungsstelle herunterladen (siehe dort unter „Prüfungsunterlagen“).
Bevor Sie mit der Anfertigung Ihrer Arbeit beginnen, schicken Sie die Unterlagen bitte an die zuständige Prüfungsstelle. Diese prüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und das vorgeschlagene Thema.
In der Regel teilt Ihnen die Prüfungsstelle innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage schriftlich mit, ob Ihr Thema genehmigt wurde. In diesem Schreiben erfahren Sie auch, wann Sie mit der Arbeit beginnen dürfen bzw. zu welchem Zeitpunkt Sie die Arbeit abgeben müssen.
Ihre fertiggestellte wissenschaftliche Hausarbeit geben Sie - unter Beachtung Ihrer Abgabefrist - in der für Sie zuständigen Prüfungsstelle persönlich ab. Bitte beachten Sie dabei die angegebenen Öffnungszeiten).
Bei der Einreichung per Post gilt das Datum des Poststempels.
Hinweise zur Anfertigung
Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist Teil der Voraussetzungen für die Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter.
Die Frist für die Anfertigung zwölf Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle. Diese Frist kann auf Antrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn der Prüfungsstelle bei Erkrankungsbeginn unverzüglich ein amtsärztliches Zeugnis vorgelegt wird. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig.
Beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung bitte die beiden jährlichen Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst).
Rechnen Sie bitte für die gesamte Abwicklung der wissenschaftlichen Hausarbeit (Zustellung des Themas, Anfertigung, Gutachten, Bescheinigung) etwa sechs Monate ein:
- Wenn Sie im Herbst an den Klausuren und mündlichen Prüfungen teilnehmen möchten, sollten Sie Ende Januar / Anfang Februar mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen.
- Für die Prüfungskampagne im Frühjahr beginnen Sie entsprechend Ende Juli / Anfang August des Vorjahres.
Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen.
In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen.
Auf Antrag kann die wissenschaftliche Hausarbeit auch vollständig in der jeweiligen Fremdsprache abgefasst werden, entsprechend mit Zusammenfassung in deutscher Sprache. Die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungsstelle.
Die Zusammenfassung sollte zwei DIN A4 Seiten umfassen.
Die wissenschaftliche Hausarbeit ist dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung) und in zweifacher Ausfertigung bei der Prüfungsstelle einzureichen.
Jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit muss jeweils ein Exemplar in digitalisierter Form im PDF-Format beiliegen (CD/DVD oder USB-Stick).
Die Arbeit soll 1,5-zeilig maschinengeschrieben sein.
Am Schluss Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben.
Sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen kenntlich gemacht werden und zwar in jedem einzelnen Fall unter Angabe der verwendeten Quelle. Die Versicherung schließt auch Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen mit ein, die ebenfalls genannt werden müssen.
Beispiel:
Ich versichere hiermit, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen, als die angegebenen Hilfsmittel verwandt habe. Stellen, die anderen benutzten Druckwerken und digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, habe ich mit Quellenangaben kenntlich gemacht.
(Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers)
Zusätzliche Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit in digitalisierter Form
Grundlage für die Begutachtung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die gedruckte und gebundene Ausgabe entsprechend §25 (8) HLbG-DV. Zusätzlich muss mit jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit jeweils ein Exemplar als PDF auf einem elektronischen Speichermedium (CD/DVD oder USB-Stick) termingerecht und zeitgleich mit den gebundenen Exemplaren abgegeben werden.
Die Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit in digitalisierter Form entbindet nicht davon, zwei gedruckte und dauerhaft gebundene (keine Spiralbindung) Exemplare fristgerecht einzureichen.
Die Weiterleitung der wissenschaftlichen Hausarbeit an die Gutachterinnen und Gutachter liegt ausschließlich in der Verantwortung der Prüfungsstellen und darf keinesfalls durch die Kandidaten erfolgen.
Die wissenschaftliche Hausarbeit wird von Gutachterinnen und Gutachtern bewertet und an die Prüfungsstelle zurückgeschickt. Die Prüfungsstelle teilt Ihnen Ihr Ergebnis schriftlich mit.
Sollten Sie mindestens die Note „ausreichend“ bzw. eine Bewertung mit mindestens 5 Notenpunkten erhalten haben, ist dieser Teil der Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an den Klausuren und mündlichen Prüfungen erfüllt. Sollten Sie Ihre Arbeit zu spät oder überhaupt nicht abgeben, oder eine nicht ausreichende Leistung erzielt haben, können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wiederholen.