Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter ist erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und nach Feststellung ihrer Vollständigkeit möglich. Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen.
Studierende des Lehramts für Förderpädagogik müssen zudem eine Wahlfachprüfung ablegen, deren Bestehen eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist. Die Wahlfachprüfung kann als Klausur oder mündliche Prüfung abgelegt werden. Eine Zulassung zur Wahlfachprüfung ist im Rahmen einer der oben genannten Prüfungskampagnen (Frühjahr oder Herbst) möglich, wenn unter anderem das vollständige Studium im jeweiligen Wahlfach nachgewiesen werden kann.
Alle erforderlichen Meldeunterlagen und weitere Informationen zur Wahlfachprüfung erhalten Sie persönlich in Ihrer Prüfungsstelle. Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Lehramt zuständige Kontaktperson. Beachten Sie dabei die Prüfungstermine und geltenden Prüfungsfristen für die Wahlfachprüfung bezogen auf die jeweilige Prüfungskampagne.