Blick auf das Zentrum von Gießen

Prüfungsstelle Gießen

Die Prüfungsstelle Gießen ist für die Erste Staatsprüfung, die Erweiterungsprüfung und die Zusatzprüfung für die Lehrämter einschließlich entsprechender Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig. Sie erhalten bei uns alle erforderlichen Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen für die abschließenden Prüfungsteile sowie Hinweise und Unterlagen zur jeweiligen Prüfung.

Öffnungszeiten

Die Prüfungsstelle Gießen ist wie folgt geöffnet: 

  • montags von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • dienstags von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • mittwochs von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • donnerstags von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Zusätzlich können individuelle Beratungstermine von Montag bis Freitag außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Wenden Sie sich bezüglich einer Terminanfrage bitte an die gewünschte Kontaktperson der Prüfungsstelle.

So erreichen Sie uns

Meldung zur Ersten Staatsprüfung 

Die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter kann zweimal im Jahr abgelegt werden (im Frühjahr und im Herbst). Die jeweils zugehörigen Prüfungsfristen und Prüfungstermine finden Sie nachfolgend dargestellt.

Die Meldeunterlagen zur Ersten Staatsprüfung müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums in der Prüfungsstelle abgeholt werden. Die Aushändigung der Meldeunterlagen setzt entweder die bereits erfolgte Themengenehmigung zur wissenschaftlichen Hausarbeit oder die Anrechnung der wissenschaftlichen Hausarbeit voraus.

Bitte schauen Sie nach der Meldung zur Prüfung regelmäßig auf unsere Internetseite. Wir informieren Sie zeitnah über mögliche Änderungen des Prüfungsablaufs. Auch die Bekanntgabe der Klausurergebnisse erfolgt über unsere Internetseite.  

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter ist erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und nach Feststellung ihrer Vollständigkeit möglich. Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen.

Studierende des Lehramts für Förderpädagogik müssen zudem eine Wahlfachprüfung ablegen, deren Bestehen eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist. Die Wahlfachprüfung kann als Klausur oder mündliche Prüfung abgelegt werden. Eine Zulassung zur Wahlfachprüfung ist im Rahmen einer der oben genannten Prüfungskampagnen (Frühjahr oder Herbst) möglich, wenn unter anderem das vollständige Studium im jeweiligen Wahlfach nachgewiesen werden kann.

Alle erforderlichen Meldeunterlagen und weitere Informationen zur Wahlfachprüfung erhalten Sie persönlich in Ihrer Prüfungsstelle. Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Lehramt zuständige Kontaktperson. Beachten Sie dabei die Prüfungstermine und geltenden Prüfungsfristen für die Wahlfachprüfung bezogen auf die jeweilige Prüfungskampagne.

Lehramtsstudium an der Justus-Liebig-Universität

Weiterführende Informationen zur Organisation der Lehramtsstudiengänge an der Justus-Liebig-Universität Gießen finden Sie auf der dortigen Webseite.

Ein Schreibtisch mit Unterlagen und einem Richterhammer

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen