Grafiische Gestaltung des Sachverhalts Datenschutz - ein Notebook mit Schloss

Bei der Prüfungsverwaltung für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen (Datenschutz- Grundverordnung; DS- GVO) und §§ 31 ff Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

A. Allgemeine Informationen

1. Geltungsbereich 

Gemäß den Vorgaben des Art. 13 DS-GVO und den §§ 31 ff HDSIG informieren wir Sie hiermit darüber, dass bei der Prüfungsstelle für die in unserer Zuständigkeit liegenden Aufgaben der Prüfungsverwaltung für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage des § 83 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz in Verbindung mit den §§ 17 ff. HLbG und §§ 15 ff. HLbGDV erfolgt.

Zu den Aufgaben der Prüfungsverwaltung gehört u.a. die:

  • Erfassung der Grunddaten des Studierenden als Bewerber für das Prüfungsverfahren der Ersten Staatsprüfung,
  • kontinuierliche Aktualisierung der Personaldaten im laufenden Prüfungsverfahren (z.B. Adressänderung, Heirat, Mutterschutz, oder Elternzeit), 
  • Dokumentation des Ausbildungsverlaufs und des Prüfungsverfahrens zur Ersten Staatsprüfung,
  • Erzeugung von für die Aufgabenerledigung erforderlichen Berichten und Auswertungen.

2. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Internetseiten ist die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main (Telefon: +49 69 389 89-00, E-Mail: poststelle.la@kultus.hessen.de).

3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie erreichen Sie über die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main, E-Mail: datenschutz.LA@kultus.hessen.de.

4. Erhobene Daten 

Folgende Daten werden erhoben und zur vorbenannten Aufgabenerfüllung verarbeitet:

Übersicht

Bewerbernummer, Matrikelnummer, Name, Vornamen, Titel, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Grad der Behinderung, Familienstand, Anschrift, Kommunikationsdaten (private E-Mail, private Telefon-/Mobilfunknummer)

Art und Noten von Studienabschlüssen, Lehrämter, Lehrbefähigung, Fachrichtungen, Fächer, Anrechnungen, Studienzeiten

Zugang, Abgang, Rücktritt, ggf. ärztliche Atteste

Besuchte Modul- und Ausbildungsveranstaltungen und deren Bewertungen, Betreuer und das Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit, Termine und Prüfer der Ersten Staatsprüfung, Note der Ersten Staatsprüfung und anderer Prüfungen

B. Ihre Rechte 

Eine regelmäßige Übermittlung von Daten findet nicht statt. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden aber zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung an die verantwortlichen Prüfer der Goethe Universität Frankfurt am Main weitergeleitet.

Eine Datenübermittlung an andere Dienststellen und Behörden erfolgt in der Regel nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Also z. B. gemäß §§ 21, 22 HDSIG wenn sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind.

Die erfassten, vorbenannten Daten werden von der Prüfungsstelle jeweils nur solange gespeichert, wie es für die rechtmäßige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung der Daten für die einzelnen Verfahren nach der regelmäßigen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre für die Wissenschaftliche Hausarbeit und die Prüfungsakte, 50 Jahre für das Zeugnis).

Ihre Rechte

Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel, wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden.

Stand: März 2022