Eine Schülerin in einem Klassenzimmer, die gerade ihre Unterlagen durchblättert

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat erwerben

Um das KMK-Fremdsprachenzertifikat zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung absolvieren. Die folgenden Informationen und Downloads helfen Ihnen dabei, Anmeldefristen, Gebühren und Termine zu beachten.

Beratendes Gespräch

Nach einer Beratung durch Ihre Fremdsprachenlehrerin oder Ihren Fremdsprachenlehrer, nach einer Internetrecherche oder einem Gespräch mit einer Ansprechpartnerin der Hessischen Lehrkräfteakademie wählen Sie die Sprache, die Stufe und die Prüfungsschule, an der Sie Ihre Prüfung ablegen möchten.

Melden Sie sich anschließend bei der Prüfungsschule an, die Ihre Prüfung auf der von Ihnen gewünschten Stufe anbietet. Die Anmeldung zur Prüfung sollte spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungsdatum erfolgen.

Die KMK-Stufen im Vergleich zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) umfasst sechs Referenzniveaus (A1 bis C2). Im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats können Prüfungen entsprechend der Referenzniveaus A2 (Waystage)B1 (Threshold) und B2 (Vantage) des GER abgelegt werden.

Zentrales Element des Referenzrahmens bildet die Stufe B1 (Threshold), die in Deutschland als Abschlussniveau am Ende der Sekundarstufe I angesehen wird. Die Prüfungsinhalte des KMK-Fremdsprachenzertifikats unterscheiden sich aufgrund seiner starken Berufsorientierung allerdings deutlich von den Inhalten des allgemeinsprachlichen Unterrichts der Sekundarstufe I.

KMK-Stufen

Entspricht der Niveaustufe A2, Waystage des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann sehr geläufige und einfach strukturierte berufstypische Texte auf konkrete klar erkennbare Einzelinformationen hin auswerten. Es stehen ihm dazu Hilfsmittel (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zur Verfügung. Den Informationsgehalt klar und langsam gesprochener Mitteilungen aus dem beruflichen Alltag kann er nach wiederholtem Hören verstehen.

  • Produktion

Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen und die Textproduktion stark gelenkt ist. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch nicht immer sprachlich korrekt) zu übermitteln.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.

  • Interaktion

Der Prüfling kann einfache und rein informative berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist sich dabei landestypischer Unterschiede bewusst. Er kann auf sehr geläufige schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein.

Entspricht der Niveaustufe B1, Threshold des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann gängige berufstypische Texte unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zügig auf Detailinformationen hin auswerten. Er kann klar und in angemessenem, natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach wiederholtem Hören im Wesentlichen verstehen, wenn die Informationen nicht zu dicht aufeinanderfolgen.

  • Produktion

Der Prüfling kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern auf inhaltliche Übereinstimmung an.

  • Interaktion

Der Prüfling kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigenen Meinungen und Pläne erklären und begründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.

Entspricht der Niveaustufe B2, Vantage des GER

  • Rezeption

Der Prüfling kann komplexere berufstypische Texte gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln über ihren Informationsgehalt hinaus auswerten. Er kann in natürlichem Tempo gesprochenen Mitteilungen folgen und Hauptgedanken erkennen und festhalten, auch wenn leicht regionale Akzentfärbungen zu hören sind.

  • Produktion

Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und sprachlich korrekt verfassen bzw. formulieren.

  • Mediation

Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremdsprache übertragen.

  • Interaktion

Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situations- adäquat reagieren. Er kann schriftlich wie mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen. 

Anmeldung nach Überweisung der Prüfungsgebühr

Um zur Prüfung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat antreten zu können, müssen Sie zunächst die Prüfungsgebühr überweisen. Die Prüfungsgebühren belaufen sich je nach Niveaustufe auf:

  • 30,00 Euro für die Stufe I,
  • 45,00 Euro für die Stufe II,
  • 60,00 Euro für die Stufe III.

Überweisen Sie die Prüfungsgebühr an folgendes Konto:

Konto Angaben
Empfänger: Hessische Lehrkräfteakademie
IBAN: DE12 5005 0000 0001 0054 79
BIC: HELADEFFXXX
Bank:  Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck 246510124004, FZK, Name des Prüflings

► Achten Sie bitte auf die genaue Übernahme des Verwendungszwecks! 

Wann und wo?

Kalender mit Post-Its und Pinnadeln

Übersicht

Prüfungstermine und -orte

Eine Übersicht über die Prüfungstermine und -orte für die einzelnen Sprachen und die Ansprechpartner finden Sie im Amtsblatt des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

Anmeldung über gewählte Prüfungsschule

Die Anmeldung muss an der betreffenden Prüfungsschule zusammen mit einer Vorlage Ihrer Überweisung oder des Kontoauszugs erfolgen. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Anmeldung persönlich an der Prüfungsschule einreichen möchten oder diese per Post an die Prüfungsschule schicken.

Ohne vorherige Überweisung der Prüfungsgebühr und einen entsprechenden Nachweis darüber, ist eine Anmeldung nicht möglich.

Nach dem Einreichen Ihrer vollständigen Anmeldeunterlagen erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung von der Prüfungsschule. 

Infos

Der Flyer „Fremdsprachen eröffnen Chancen - Das KMK-Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung“ gibt einen Überblick über alles Wichtige der Prüfung.

Wichtige Hinweise zum KMK-Fremdsprachenzertifikat, die Ihnen bei der Prüfungsorganisation helfen, finden Sie im Erlass zur „Durchführung der Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung“, der im Hessischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

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