Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität abgenommen, sondern durch die jeweilige Prüfungsstelle an einem der hessischen Universitätsstandorte. Durch die zentrale Abnahme der Ersten Staatsprüfung durch die Prüfungsstellen soll die Vergleichbarkeit und Güte der Lehramtsstudiengänge in Hessen gewährleistet werden.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, aus Klausuren und mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.