Studentin zuhause vor ihrem Notebook am Lernen

Abschluss des Lehramtsstudiums

Lehramtsstudiengänge schließen mit der Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt ab, die von den Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie abgenommen wird.

Lesedauer:4 Minuten

Termine und Prüfungshinweise

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität abgenommen, sondern durch die jeweilige Prüfungsstelle an einem der hessischen Universitätsstandorte. Durch die zentrale Abnahme der Ersten Staatsprüfung durch die Prüfungsstellen soll die Vergleichbarkeit und Güte der Lehramtsstudiengänge in Hessen gewährleistet werden.

Übersichten über die Termine und weitere Hinweise zum Ablauf und zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung finden Sie auf den Internetseiten der für Ihren Studienort zuständigen Prüfungsstelle. 

Rechtliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.

Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung (modularisierte Studiengänge) bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 (HLbGDV) in der jeweils gültigen Fassung. 

  • Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG)
  • Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO)

Sofern Sie die Erste Staatsprüfung nicht auf Basis der oben angegebenen Rechtsgrundlage ablegen, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Prüfungsstelle in Verbindung. 

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und Durchführung

Die Organisation und Durchführung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist.

Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, Klausuren und mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs.. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die für Sie zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. Hier erhalten Sie auch Ihre Meldeunterlagen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (Terminplan). Diese müssen Sie persönlich in der Prüfungsstelle abholen, dabei erhalten Sie gleichzeitig einen individuellen Termin zur Meldung.

Erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen und nach Feststellung der Vollständigkeit, kann eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgesprochen werden.

Prüfungsstellen

Studentin vor dem Eingang zu einer Universität

Erste Staatsprüfung

Prüfungsstellen in Hessen

Ansprechpartner für die Erste Staatsprüfung sind in Hessen die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Anrechnungen

Student, der beim Gehen durch ein Unigebäude nach hinten schaut

Lehramtsstudium

Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können beim Wechsel in ein Lehramtsstudium angerechnet werden.

Sprachnachweis

Sprachnachweis für ausländische Lehrkräfte

Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulberechtigung (Abitur) müssen einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen.