Meldung zur Ersten Staatsprüfung
Die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter kann zweimal im Jahr abgelegt werden (im Frühjahr und im Herbst). Die jeweils zugehörigen Prüfungsfristen und Prüfungstermine finden Sie nachfolgend dargestellt.
Die Meldeunterlagen zur Ersten Staatsprüfung müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums in der Prüfungsstelle abgeholt werden. Die Aushändigung der Meldeunterlagen setzt entweder die bereits erfolgte Themengenehmigung zur wissenschaftlichen Hausarbeit oder die Anrechnung der wissenschaftlichen Hausarbeit voraus.
Bitte schauen Sie nach der Meldung zur Prüfung regelmäßig auf unsere Internetseite. Wir informieren Sie zeitnah über mögliche Änderungen des Prüfungsablaufs. Auch die Bekanntgabe der Klausurergebnisse erfolgt über unsere Internetseite.