Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.
Beachten Sie zudem den Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte", der nebenstehend heruntergeladen werden kann. Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.
Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
- Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
- Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.
Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.
Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:
- Erziehungswissenschaft,
- Psychologie,
- Soziologie und
- Politologie.
Teil B: Prüfungen in Didaktik der Grundschule und den Fächern (Deutsch, Mathematik, weiteres Fach) für das Lehramt an Grundschulen
- Eine vierstündige Klausur in einem der drei Fächer (Klassen 1-6) oder in Didaktik der Grundschule.
- Drei organisatorisch getrennte, mündliche Prüfungen von je 20 Minuten in drei weiteren Fächern oder in zwei Fächern und Didaktik der Grundschule. Dies entspricht dem gesetzlich geforderten Prüfungsumfang von 60 Minuten.
Die Inhalte für die Klausur des gewählten Faches sollen sich an zentralen Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik orientieren.
Die Inhalte der mündlichen Prüfungen in den Unterrichtsfächern (Klassen 1-6) sollen sich an zentralen Kompetenzen in der Fachdidaktik, sowie an zentralen fachwissenschaftlichen Kompetenzen orientieren. Die fachwissenschaftlichen Fragestellungen sollen in Anlehnung an die fachdidaktischen Themen entwickelt werden.
Die Inhalte für eine Klausur wie auch für eine mündliche Prüfung der Didaktik der Grundschule sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.
Teil C: Besondere Hinweise
In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen.
Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.