Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) genannt werden. Der dort beschriebene Kompetenzrahmen bildet die Basis für die Erste Staatsprüfung in allen Lehrämtern.
Erste Staatsprüfung
Prüfungsspezifika der Lehrämter
Lesedauer:4 Minuten
Rechtliche Grundlage
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist unter anderem
- ein vollständiges Studium gemäß geltender Modulprüfungsordnung,
- ein abgeleistetes BetriebspraktikumÖffnet sich in einem neuen Fenster (in der Regel 8 Wochen Vollzeit),
- die bestandene wissenschaftliche HausarbeitÖffnet sich in einem neuen Fenster (für die gesamte Abwicklung etwa 6 Monate einplanen).
Beim lehrkräftebildenden Studiengang Förderpädagogik ist zudem die bestandene Wahlfachprüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) eine Zulassungsvoraussetzung.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule
Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule gestalten sich wie folgt:
| Fach | Format | Dauer | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Bildungswissenschaften | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDV |
| Bildungswissenschaften Grundschuldidaktik | mündliche Prüfung mündliche Prüfung | 30 min 20 min | §27 (1) HLbGDV §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Langfach | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| nicht-Langfach X | mündliche Prüfung | 20 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| nicht-Langfach Y | mündliche Prüfung | 20 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule
Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule gestalten sich wie folgt:
| Fach | Format | Dauer | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Bildungswissenschaften | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Bildungswissenschaften | mündliche Prüfung | 30 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Unterrichtsfach X | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Unterrichtsfach Y | mündliche Prüfung | 60 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
Sollte Kunst oder Musik eines der Unterrichtsfächer sein, so muss darin die Klausur geschrieben werden.
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium
Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium gestalten sich wie folgt:
| Fach | Format | Dauer | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Bildungswissenschaften | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Bildungswissenschaften | mündliche Prüfung | 30 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Unterrichtsfach X | Klausur | 240 min | §26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
| Unterrichtsfach Y | mündliche Prüfung | 60 min | §27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster |
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.