Unterlagen auf einem Tisch

Prüfungsspezifika der Lehrämter

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) genannt werden. Der dort beschriebene Kompetenzrahmen bildet die Basis für die Erste Staatsprüfung in allen Lehrämtern.

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist unter anderem

Beim lehrkräftebildenden Studiengang Förderpädagogik ist zudem die bestandene Wahlfachprüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) eine Zulassungsvoraussetzung. 

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDV
Bildungswissenschaften
Grundschuldidaktik
mündliche Prüfung
mündliche Prüfung
30 min
20 min
§27 (1) HLbGDV
§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
LangfachKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
nicht-Langfach Xmündliche Prüfung20 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
nicht-Langfach Ymündliche Prüfung20 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.

Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach XKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach Ymündliche Prüfung60 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Sollte Kunst oder Musik eines der Unterrichtsfächer sein, so muss darin die Klausur geschrieben werden.

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.

Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach XKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach Ymündliche Prüfung60 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige Prüfungsstelle.

Hörsaal einer Universität mit einer Person

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

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