Studentin in einer Bibliothek vor einem Monitor; sie liest konzentriert

Das Lehramtsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität abgenommen, sondern durch die jeweilige Prüfungsstelle an einem der hessischen Universitätsstandorte. Durch die zentrale Abnahme der Ersten Staatsprüfung durch die Prüfungsstellen soll die Vergleichbarkeit und Güte der Lehramtsstudiengänge in Hessen gewährleistet werden.

Rechtliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.

Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung (modularisierte Studiengänge) bildendas Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 (HLbGDV).

Die Rechtstexte können über das Hessenrecht-Portal des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden.

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und Durchführung

Die Organisation und Durchführung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist.

Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, Klausuren und mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die für Sie zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. Hier erhalten Sie auch Ihre Meldeunterlagen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (Terminplan). Diese müssen Sie persönlich in der Prüfungsstelle abholen, dabei erhalten Sie gleichzeitig einen individuellen Termin zur Meldung.

Erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen und nach Feststellung der Vollständigkeit, kann eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgesprochen werden.

Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulberechtigung (Abitur) müssen vor Anmeldung der wissenschaftlichen Hausarbeit bzw. vor Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zusätzlich einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorgelegen.

Internationale Abschlüsse

Eine Gruppe von Lehramtsstudierenden

Anerkennung

internationaler Lehramtsabschlüsse

Die Hessische Lehrkräfteakademie bearbeitet für ganz Hessen die Anerkennung und Bewertung von Lehramtsabschlüssen aus der EU und aus Drittstaaten.

Termine und Prüfungshinweise

Übersichten über die Termine und weitere Hinweise zum Ablauf und zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung finden Sie auf den Internetseiten der für Ihren Studienort zuständigen Prüfungsstelle.

Sofern Sie die Erste Staatsprüfung nicht auf Basis der oben angegebenen Rechtsgrundlage ablegen, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Prüfungsstelle in Verbindung.