Das Lehramtsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, aus Klausuren und aus mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.
Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung (modularisierte Studiengänge) bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 (HLbGDV).