Student an der Uni beim Lesen und Lernen

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und Durchführung

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität abgenommen, sondern durch die jeweilige Prüfungsstelle an einem der hessischen Universitätsstandorte. Durch die zentrale Abnahme der Ersten Staatsprüfung durch die Prüfungsstellen soll die Vergleichbarkeit und Güte der Lehramtsstudiengänge in Hessen gewährleistet werden.

Das Lehramtsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.

Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, aus Klausuren und aus mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.

Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung (modularisierte Studiengänge) bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 (HLbGDV). 

Zulassung und Meldung zur Prüfung

Die Organisation und Durchführung der Ersten Staatsprüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist.

Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt durch die zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. In der Prüfungsstelle erhalten Sie Ihre Meldeunterlagen zur Ersten Staatsprüfung und einen Terminplan. Die Meldeunterlagen müssen persönlich in der Prüfungsstelle abgeholt werden. Dabei wird gleichzeitig ein individueller Termin zur eigentlichen Meldung vereinbart.

Erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen und nach Feststellung der Vollständigkeit, kann eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgesprochen werden.

Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulberechtigung (Abitur) müssen vor Anmeldung der wissenschaftlichen Hausarbeit bzw. vor der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zusätzlich einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorgelegen.

Internationale Abschlüsse

Eine Gruppe von Lehramtsstudierenden

Anerkennung

internationaler Lehramtsabschlüsse

Die Hessische Lehrkräfteakademie bearbeitet für ganz Hessen die Anerkennung und Bewertung von Lehramtsabschlüssen aus der EU und aus Drittstaaten.

Termine und Prüfungshinweise

Übersichten über die Termine der kommenden Prüfungskampagnen sowie weitere Hinweise zum Ablauf und zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung finden Sie auf den Internetseiten der für Ihren Studienort zuständigen Prüfungsstelle. 

Sofern Sie die Erste Staatsprüfung nicht auf Basis der oben angegebenen Rechtsgrundlage ablegen, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Prüfungsstelle in Verbindung.