Rechtliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung
Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.
Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung (modularisierte Studiengänge) bildendas Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 (HLbGDV).
Die Rechtstexte können über das Hessenrecht-Portal des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden.
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und Durchführung
Die Organisation und Durchführung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, Klausuren und mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.