Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Prüfungsstelle ein. Beachten Sie bitte, dass sich – je nach Universitätsstandort und Prüfungsstelle – der Ablauf unterscheiden kann.
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Anträge für die einzelnen Universitätsstandorte und zuständigen Prüfungsstellen.
Es können nur dann Studienleistungen angerechnet werden, wenn die Originalität (beglaubigte Kopien) Ihrer Vorlagen nachgewiesen ist. Auch können nur Leistungen anerkannt werden, die abgeschlossen und dokumentiert sind.