Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen aus universitären Studien oder Abschlüssen können auf Lehramtsstudiengänge angerechnet werden. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie nachfolgend für Ihre Universität sowie erläuternde Hinweise zum Ablauf.
Antrag auf Anrechnung
Reichen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Prüfungsstelle ein. Beachten Sie bitte, dass sich - je nach Universitätsstandort und Prüfungsstelle - der Ablauf unterscheiden kann.