Immatrikulation an die Universität Kassel
Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen basieren grundsätzlich auf universitären Leistungen. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unten.
Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten lehrkräftebildenden Studiengang an der Universität in Kassel bewerben und immatrikulieren.
Sofern Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, empfehlen wir die Immatrikulation in das erste Semester. Eine ggf. mögliche Höherstufung wird im Nachgang mit der Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen vorgenommen.
Ist Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang hingegen zulassungsbeschränkt, kann vor Immatrikulation eine Höherstufung beantragt werden. In diesem Fall ist ein entsprechendes Kreuz im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu setzen.
Nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (Download unten) sowie alle zugehörigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel ein. Die erforderlichen Unterlagen werden auf Seite drei des Antrages auf Anrechnung detailliert aufgeführt.
Liegen Ihr Antrag und alle dazu notwendigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel vor, wird nach entsprechender Prüfung ggf. ein Anrechnungsbescheid erstellt und Ihnen ausgehändigt oder ggf. per Post an Sie gesendet.