Student, der beim Gehen durch ein Unigebäude nach hinten schaut

Möglichkeiten zur Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen aus universitären Studien oder Abschlüssen können auf Lehramtsstudiengänge angerechnet werden. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie nachfolgend für Ihre Universität sowie erläuternde Hinweise zum Ablauf.

Antrag auf Anrechnung 

Reichen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Prüfungsstelle ein. Beachten Sie bitte, dass sich - je nach Universitätsstandort und Prüfungsstelle - der Ablauf unterscheiden kann. 

Anträge & Ablauf

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Anträge für die einzelnen Universitätsstandorte und zuständigen Prüfungsstellen.

Immatrikulation an der TU Darmstadt

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an der Technischen Universität in Darmstadt bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie in der unten angefügten Datei.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung finden Sie nachfolgend. 

Immatrikulation an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main bewerben.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Das Anrechnungsverfahren sowie den Antrag auf Anrechnung finden Sie nachfolgend als Download.

Nehmen Sie Kontakt zur Prüfungsstelle Frankfurt auf: Anrechnung.PST.LA.FFM@kultus.hessen.de

Nennen Sie uns bitte:

  • bisherigen Studiengang / Studienfächer / Studienort,
  • zukünftigen Lehramtsstudiengang / Fächer

Immatrikulation an die Justus Liebig-Universität

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an die Universität in Gießen bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung können Sie nachfolgend herunterladen. 

Immatrikulation an die Universität Kassel 

Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen basieren grundsätzlich auf universitären Leistungen. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unten.

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten lehrkräftebildenden Studiengang an der Universität in Kassel bewerben und immatrikulieren.

Sofern Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, empfehlen wir die Immatrikulation in das erste Semester. Eine ggf. mögliche Höherstufung wird im Nachgang mit der Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen vorgenommen.

Ist Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang hingegen zulassungsbeschränkt, kann vor Immatrikulation eine Höherstufung beantragt werden. In diesem Fall ist ein entsprechendes Kreuz im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu setzen.

Nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (Download unten) sowie alle zugehörigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel ein. Die erforderlichen Unterlagen werden auf Seite drei des Antrages auf Anrechnung detailliert aufgeführt.

Liegen Ihr Antrag und alle dazu notwendigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel vor, wird nach entsprechender Prüfung ggf. ein Anrechnungsbescheid erstellt und Ihnen ausgehändigt oder ggf. per Post an Sie gesendet.

Immatrikulation an der Philipps-Universität in Marburg

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an die Universität in Marburg bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Ablauf des Anrechnungsverfahrens von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens können Sie dem nachfolgenden Download entnehmen.

  • Vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch einen persönlichen Vor-Ort-Termin bei der Prüfungsstelle Marburg. 
     
  • Bringen Sie bitte zum Termin in der Prüfungsstelle Ihre Leistungsnachweise mit (in der Regel das Transcript of Records) sowie alle Anrechnungsempfehlungen der jeweiligen Fachstudienberatung (gegebenenfalls für beide Unterrichtsfächer und das Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliche Studium).

Anrechnungsverfahren werden grundsätzlich nicht postalisch oder online durchgeführt.

Einstufung nach Prüfung 

Nach Prüfung der hier eingegangenen Unterlagen (Zeugnisse, Abschlüsse, Einzelprüfungsnachweise, Leistungsnachweise, Module, eventuell auch Studien- oder Prüfungsordnungen), kann eine Einstufung in das geplante Studium eines Lehramts erfolgen.

Die Einstufung sollten Sie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen oder schnellstmöglich nachreichen.

Voraussetzung für eine Anrechnung 

Es können nur dann Studienleistungen angerechnet werden, wenn die Originalität (beglaubigte Kopien) Ihrer Vorlagen nachgewiesen ist.

Auch können nur Leistungen anerkannt werden, die abgeschlossen und dokumentiert sind.

Bitte beachten Sie!

Eine Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen der Ersten Staatsprüfung kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder in einem anderen deutschen Bundesland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist.

Prüfungsstellen

Studentin vor dem Eingang zu einer Universität

Erste Staatsprüfung

Prüfungsstellen in Hessen

Ansprechpartner für die Erste Staatsprüfung sind in Hessen die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie.