Student, der beim Gehen durch ein Unigebäude nach hinten schaut

Möglichkeiten zur Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen aus universitären Studien oder Abschlüssen können auf Lehramtsstudiengänge angerechnet werden. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie nachfolgend für Ihre Universität sowie erläuternde Hinweise zum Ablauf.

Antrag auf Anrechnung 

Reichen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Prüfungsstelle ein. Beachten Sie bitte, dass sich - je nach Universitätsstandort und Prüfungsstelle - der Ablauf unterscheiden kann. 

Anträge & Ablauf

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Anträge für die einzelnen Universitätsstandorte und zuständigen Prüfungsstellen.

Immatrikulation an der TU Darmstadt

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an der Technischen Universität in Darmstadt bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie in der unten angefügten Datei.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung finden Sie nachfolgend. 

Immatrikulation an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main bewerben. Nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein.

Spätestens nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie als unten als Download.

Bitte beachten Sie, dass das L3-Studium das Praxissemester beinhaltet. Hinweise zum Praxissemester finden Sie auf den Internetseiten der Goethe-Universität.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung finden Sie nachfolgend. 

Immatrikulation an die Justus Liebig-Universität

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an die Universität in Gießen bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung können Sie nachfolgend herunterladen. 

Immatrikulation an die Universität Kassel 

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten lehrerbildenden Studiengang an der Universität in Kassel bewerben.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie der Prüfungsstelle Kassel bitte alle nötigen Unterlagen zur Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen ein. Die erforderlichen Unterlagen werden in den Anträgen auf Anrechnung detailliert aufgeführt.

Zur Einholung der Empfehlungen für die Anrechnung von Studienleistungen wenden Sie sich an die Fachvertretungen der Fächer, in denen Anrechnungen vorgenommen werden sollen.

Fachvertreter/-innen Anrechnungsverfahren (Universität Kassel)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Prüfungsstelle Kassel händigt Ihnen nach Prüfung Ihres Antrags auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen den Anrechnungsbescheid aus.

Immatrikulation an der Philipps-Universität in Marburg

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an die Universität in Marburg bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Ablauf des Anrechnungsverfahrens von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens können Sie dem nachfolgenden Download entnehmen.

  • Vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch einen persönlichen Vor-Ort-Termin bei der Prüfungsstelle Marburg. 
     
  • Bringen Sie bitte zum Termin in der Prüfungsstelle Ihre Leistungsnachweise mit (in der Regel das Transcript of Records) sowie alle Anrechnungsempfehlungen der jeweiligen Fachstudienberatung (gegebenenfalls für beide Unterrichtsfächer und das Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliche Studium).

Anrechnungsverfahren werden grundsätzlich nicht postalisch oder online durchgeführt.

Einstufung nach Prüfung 

Nach Prüfung der hier eingegangenen Unterlagen (Zeugnisse, Abschlüsse, Einzelprüfungsnachweise, Leistungsnachweise, Module, eventuell auch Studien- oder Prüfungsordnungen), kann eine Einstufung in das geplante Studium eines Lehramts erfolgen.

Die Einstufung sollten Sie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen oder schnellstmöglich nachreichen.

Prüfungsstellen

Studentin vor dem Eingang zu einer Universität

Erste Staatsprüfung

Prüfungsstellen in Hessen

Ansprechpartner für die Erste Staatsprüfung sind in Hessen die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Voraussetzung für eine Anrechnung 

Es können nur dann Studienleistungen angerechnet werden, wenn die Originalität (beglaubigte Kopien) Ihrer Vorlagen nachgewiesen ist.

Auch können nur Leistungen anerkannt werden, die abgeschlossen und dokumentiert sind.

► Bitte beachten Sie zudem: 

Eine Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist.