Für die Aufnahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Hessen ist das Sachgebiet I.2-5 der Hessischen Lehrkräfteakademie in Alsfeld zuständig.
Referendariat
Bewerbung, Zulassung und Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
Sachgebiet I.2-5
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
- Lehramt an Grundschulen (ohne Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst)
- Lehramt für Förderpädagogik
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
- Lehramt an beruflichen Schulen
Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
- Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
- Lehramt an beruflichen Schulen
- Lehramt an Gymnasien
Fragen zum pädagogischen Vorbereitungsdienst, die nicht bereits in den nachfolgenden Hinweisen zur Bewerbung oder unseren FAQ beantwortet werden, können Sie auch über unser Kontaktformular an uns richten.
Gerne können Sie sich auch telefonisch an unsere Service-Nummer in Alsfeld wenden:
Telefon: +49 641 4609020-555.
Auskünfte zum Eingang oder zur Vollständigkeit Ihrer Einstellungsunterlagen können allerdings nicht erteilt werden. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) ab.
Hauptverfahren und Nachrückverfahren
Die Einstellungen in den pädagogischen Vorbereitungsdienst finden in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt.
Die Bewerbungsschlusstermine sind Ausschlussfristen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu den angegebenen Bewerbungsschlussterminen online hochgeladen sein.
Können die freien Ausbildungsstellen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst mit den vorliegenden Bewerbungen des Hauptverfahrens nicht ausgeschöpft werden, werden die noch zur Verfügung stehenden Stellen über ein Nachrückverfahren vergeben.
Einstellungstermin | Hauptverfahren | Nachrückverfahren |
---|---|---|
1. Mai | 16. September bis 1. Januar | 2. Januar bis 15. März |
1. November | 16. März bis 1. Juli | 2. Juli bis 15. September |
Eine Bewerbung im Hauptverfahren ist nur mit endgültiger Gesamtnote möglich. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss des Hauptverfahrens keine ausgewiesene Endnote haben, bewerben Sie sich bitte ausschließlich über das Nachrückverfahren.
Stellenausschreibungen
Nachfolgend finden Sie die zurzeit im Stellenportal des Landes veröffentlichten Stellenausschreibungen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst.
Beachten Sie bitte, dass die Stellenausschreibungen für die Haupt- und Nachrückverfahren für den jeweiligen Einstellungstermin nur in den entsprechenden Bewerbungszeiträumen (siehe vorstehende Tabelle) veröffentlicht sind.
Bitte bewerben Sie sich direkt über die jeweilige Stellenausschreibung. Die für Ihre Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stellenausschreibung. Die online einzureichenden Unterlagen müssen noch nicht beglaubigt sein!
Ergänzende Hinweise
Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Gleichstellung außerhessischer lehramtsbezogener Abschlüsse als Voraussetzung für eine Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst besteht in Hessen nicht.
Sofern Sie einen solchen Abschluss (z. B. die Erste Staatsprüfung oder den Masterabschluss) in einem anderen Bundesland erworben haben und nun den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen absolvieren möchten, wird im Rahmen Ihrer Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst geprüft, ob der von Ihnen abgelegte lehramtsbezogene Abschluss einer Ersten Staatsprüfung in Hessen gleichgestellt werden kann.
Sofern die Zahl der fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen auf Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen übersteigt, sind
- 50 % der Ausbildungsstellen nach Eignung und Leistung,
- 15 % der Ausbildungsstellen für Fälle besonderer Härte und
- 35 % der Ausbildungsstellen nach der Dauer der Zeit seit der ersten Bewerbung um auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst
zur Verfügung zu stellen.
Die Auswahl nach Eignung und Leistung erfolgt aufgrund der Gesamtnote (Dezimalzahl) der Ersten Staatsprüfung bzw. des Mittelwertes der Bachelor- und Masterprüfung.
Können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit der gleichen Dezimalzahl zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, entscheidet das Los.
Eine besondere Härte liegt vor, wenn die Ablehnung des Zulassungsantrags für die Bewerbenden mit Nachteilen verbunden wäre, die beim Anlegen eines strengen Maßstabs über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen.
Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stellenausschreibung und den dort hinterlegten Informationen.
Für jede fristgerecht eingegangene, jedoch erfolglose Bewerbung für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst zum jeweiligen Einstellungstermin wird ein Wartepunkt angerechnet. Die für Wartefälle zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen werden nach der Anzahl der Wartepunkte vergeben.
Sind mehrere Bewerbende mit der gleichen Wartepunktezahl vorhanden, so erfolgt die Auswahl zwischen ihnen nach Eignung und Leistung.
Bewerbende, die im Hauptverfahren ein Einstellungsangebot erhalten, dieses jedoch ablehnen, oder sich nicht innerhalb von fünf Jahren wieder bewerben, verlieren alle bis dahin erworbenen Wartepunkte.
Die Bewerbung um Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst gilt für ganz Hessen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu drei Einsatzwünsche (Studienseminare) anzugeben. Der Einsatzwunsch wird nach Möglichkeit berücksichtigt, dabei wird allerdings auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Studienseminare geachtet.
Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Studienseminar besteht nicht. Die Zuweisung an die Ausbildungsschule erfolgt durch das zuständige Studienseminar.
Die jeweilige Höhe der Anwärterbezüge (zum Beispiel A 13 plus Zulage) können Sie den Stellenausschreibungen entnehmen.
Weitere Informationen zu den Anwärterbezügen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter der Überschrift „Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst“.
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in den ausgewiesenen Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik und Informatik wird nach § 60 Abs. 1 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrages gewährt.
Die Maßnahme wurde geschaffen, da aufgrund des erheblichen Mangels an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann.
Insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen sind für den pädagogischen Vorbereitungsdienst einschlägig:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Hessisches Beamtengesetz (HBG)
- Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV)
Das Land Hessen hat ein Interesse daran, Menschen mit Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung) in den pädagogischen Vorbereitungsdienst einzustellen.
Ausgebildete Lehkräfte
Schuldienst in Hessen
Einstellung in den Schuldienst
Sachgebiet I.2-5
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Personalsachbearbeitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
Telefon
Georg-Dietrich-Bücking-Straße 12
36304 Alsfeld