Ein-Fach-Vorbereitungsdienst
Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
sowie Lehramt an Gymnasien
Soweit die zur Verfügung stehenden freien Ausbildungsstellen nicht mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die über Studien- und Prüfungsleistungen verfügen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des jeweiligen Lehramts in Hessen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann, können geeignete Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Studienabschluss eines der Bedarfsfächer abgeleitet und anerkannt werden kann, auch dann zugelassen werden, wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst).
Die Bedarfsfächer, die den Zugang zum Ein-Fach-Vorbereitungsdienst ermöglichen finden Sie unten.
Der Ein-Fach-Vorbereitungsdienst entspricht in der Struktur, im Umfang und in der Dauer dem regulären pädagogischen Vorbereitungsdienst. Er endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Dadurch wird ein gleichberechtigter und statusgleicher Zugang zur entsprechenden Laufbahn, wie beispielsweise der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte, ermöglicht.
Die Ausbildung in den vier Modulen des Kompetenzbereichs Unterrichten in den Fächern erfolgt ausschließlich im jeweiligen Bedarfsfach. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durchläuft daher vier fachdidaktische Module (anstatt zwei) im jeweiligen Bedarfsfach.
Bewerbungen für den Quereinstieg in den Ein-Fach-Vorbereitungsdienst erfolgen ausschließlich über die veröffentlichten Stellenausschreibungen des jeweiligen Quereinstiegs (z. B. für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen). Weitere Informationen finden Sie unten. Separate Stellenausschreibungen sind nicht vorgesehen.
Lehramt an beruflichen Schulen
Soweit keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern vorhanden sind, die über Studien- und Prüfungsleistungen verfügen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen zusätzlich ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann, können auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst). Die Ableitung und Anerkennung der entsprechenden beruflichen Bedarfsfachrichtung ist auf jeden Fall erforderlich.
Die beruflichen Bedarfsfachrichtungen, die den Zugang zum Ein-Fach-Vorbereitungsdienst ermöglichen finden Sie unten.
Der Ein-Fach-Vorbereitungsdienst entspricht in der Struktur, im Umfang und in der Dauer dem regulären pädagogischen Vorbereitungsdienst. Er endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Dadurch wird ein gleichberechtigter und statusgleicher Zugang zur entsprechenden Laufbahn, wie beispielsweise der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte, ermöglicht.
Die Ausbildung in den vier Modulen des Kompetenzbereichs Unterrichten in den Fachrichtungen erfolgt ausschließlich in der beruflichen Bedarfsfachrichtung. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durchläuft daher vier fachdidaktische Module (anstatt zwei) in der beruflichen Bedarfsfachrichtung.
Bewerbungen für den Quereinstieg in den Ein-Fach-Vorbereitungsdienst erfolgen ausschließlich über die veröffentlichten Stellenausschreibungen des jeweiligen Quereinstiegs (z. B. für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen). Weitere Informationen finden Sie unten. Separate Stellenausschreibungen sind nicht vorgesehen.