Drei Holzklötzchen mit den Buchstaben F A Q

Informationen zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Mangelfachrichtungen

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Informationen für Sie zusammengestellt.

Lesedauer:4 Minuten

Themenbereiche

Die Fragen sind in folgende Themenbereiche unterteilt:

  • Ich möchte mich für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen bewerben (Themenbereich A).
  • Ich wurde zum Eignungsüberprüfungsverfahren eingeladen (Themenbereich B).
  • Ich habe das Eignungsüberprüfungsverfahren absolviert (Themenbereich C).
  • Ich habe grundsätzliche Fragen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (z. B. Fragen zur Altersbegrenzung, zur Dauer, zur Vergütung) (Themenbereich D).

Themenbereich A:

Ich möchte mich für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen bewerben.

Wie kann ich als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Hessen erhalten?

Als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger absolvieren Sie den 21-monatigen Vorbereitungsdienst an einem hessischen Studienseminar sowie an einer hessischen beruflichen Schule. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab und führt zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung.

Wie kann ich als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Hessen erhalten?

Als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger absolvieren Sie den 21-monatigen Vorbereitungsdienst an einem hessischen Studienseminar sowie an einer hessischen beruflichen Schule. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab und führt zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen einsteigen zu können?

Mindestvoraussetzung für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist ein universitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss in der beruflichen Mangelfachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde. Daneben müssen Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen neben der beruflichen Fachrichtung ein Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.

Je nach besonderer schulspezifischer Bedarfssituation können weitere Einstellungskriterien (z. B. spezifische Fachkenntnisse) vorhanden sein. Für die berufliche Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik sind einschlägige Berufserfahrungen zwingend erforderlich.

Die derzeitigen beruflichen Mangelfachrichtungen sind:

  • Metalltechnik,
  • Elektrotechnik,
  • Chemie-, Biologie- und Physiktechnik,
  • Gesundheit,
  • Sozialwesen/Sozialpädagogik,
  • Informatik.

In der beruflichen Fachrichtung Chemie-, Biologie- und Physiktechnik existieren derzeit regional nur begrenzte Aufnahmekapazitäten an den Ausbildungsschulen. Ab dem Einstellungstermin 1. November 2024 wird vorerst keine Bewerbung mehr im Verfahren I möglich sein.

Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Wie bewerbe ich mich für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen?

Es gibt zwei Möglichkeiten (Verfahren I und Verfahren II) in den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst im Lehramt an beruflichen Schulen einzusteigen:

a) Was ist das Verfahren I?

Stellen im Rahmen des Verfahrens I werden ohne schulbezogene Stellenausschreibungen vergeben. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber reichen hierzu ihre Bewerbung im Rahmen des Onlinebewerbungsverfahrens bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein. Bewerbungszeitraum sind der 2. Juli bis 1. Januar für den Einstellungstermin 1. Mai desselben Jahres sowie der 2. Januar bis 1. Juli für den Einstellungstermin 1. November desselben Jahres.

b) Was ist das Verfahren II?

Stellen im Rahmen des Verfahrens II werden auf der Grundlage von schulbezogenen Stellenausschreibungen vergeben. Hierzu beantragt die Schulleitung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eine Stellenausschreibung aufgrund eines spezifischen schulischen Bedarfs. Die Stellenausschreibungen werden in der Regel zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April in der Stellensuche des Bewerberportals des Landes Hessen veröffentlicht.

Die vakanten Stellen können Sie im Stellenportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehen, indem Sie in der Volltextsuche den Begriff „Quereinstieg“ eingeben.

c) Kann ich mich in beiden Verfahren bewerben?

Es wird empfohlen, sich in beiden Verfahren gleichzeitig zu bewerben, um die Chance auf ein Stellenangebot zu erhöhen.

d) Wie verläuft der Bewerbungsprozess im Verfahren I?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese hinsichtlich der formalen Zulassungsvoraussetzungen und der Vollständigkeit geprüft. Im Laufe des Januars bzw. Julis erhalten Sie einen Zulassungs- oder Absagebescheid, der darüber informiert, ob Sie am Eignungsüberprüfungsverfahren teilnehmen können. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid für das Eignungsüberprüfungsverfahren erhalten, werden Sie in diesem Zuge über den Termin informiert. Die Eignungsüberprüfungsverfahren finden grundsätzlich im Februar bzw. Juli/August/September (ferienabhängig) statt.

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung über das Ergebnis des Auswahlprozesses. Falls Sie ausgewählt wurden, erhalten Sie hiermit auch eine Information, an welcher Schule Sie zum 1. Mai bzw. 1. November eingesetzt werden.

e) Wie verläuft der Bewerbungsprozess im Verfahren II?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese hinsichtlich der formalen Zulassungsvoraussetzungen und der Vollständigkeit geprüft. Ende Oktober bzw. Anfang April erhalten Sie einen Zulassungs- oder Absagebescheid, der darüber informiert, ob Sie am Eignungsüberprüfungsverfahren teilnehmen können. 

Sollten Sie einen Zulassungsbescheid für das Eignungsüberprüfungsverfahren erhalten, werden Sie in diesem Zuge über den Termin informiert. Die Eignungsüberprüfungsverfahren finden grundsätzlich im November/Dezember bzw. Mai/Juni statt. Nach Abschluss der Verfahren erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung über das Ergebnis des Auswahlprozesses. Falls Sie ausgewählt wurden, treten Sie zum 1. Mai. bzw. 1. November Ihren Vorbereitungsdienst an.

f) Ich möchte an einer bestimmten Schule meinen pädagogischen Vorbereitungsdienst im Quereinstieg für das Lehramt an beruflichen Schulen absolvieren. Wie kann ich hierauf Einfluss nehmen?

Im Rahmen des Verfahrens II bewerben Sie sich direkt für eine bestimmte Schule. Für Verfahren I können Sie Wunschstudienseminare angeben, denen die jeweiligen Schulen zugeordnet sind.

Themenbereich B:

Ich wurde zum Eignungsüberprüfungsverfahren eingeladen.

Wie sieht das Eignungsüberprüfungsverfahren im Verfahren I aus?

Im Rahmen des Verfahrens I wird gemäß den Kriterien des Stellen- und Anforderungsprofils eine allgemeine Eignung festgestellt (siehe hierzu auch die Hinweise zur Vorbereitung auf ein Eignungsüberprüfungsverfahren).

Das Gespräch, das durch eine Auswahlkommission geführt wird, dauert i. d. R. ca. 30 Minuten. Die Kommission setzt sich aus jeweils drei fachkundigen Ausbildungskräften der Studienseminare zusammen. Gegebenenfalls ist auch die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren beteiligt.

Wie sieht das Eignungsüberprüfungsverfahren im Verfahren II aus?

Im Rahmen des Verfahrens II wird vor dem Hintergrund der Kriterien des Stellen- und Anforderungsprofils eine allgemeine Eignung sowie eine schulbezogene Eignung festgestellt. Gegebenenfalls wird ein bereits vorliegendes Ergebnis im Hinblick auf die allgemeine Eignung übernommen, sodass nur noch die schulspezifische Eignung festgestellt wird.

Das Gespräch, das durch eine Auswahlkommission geführt wird, dauert i. d. R. ca. 45 Minuten und verkürzt sich, insofern bereits eine allgemeine Eignung festgestellt wurde (z. B. weil man sich auf mehrere Verfahren gleichzeitig beworben hat). Die Kommission setzt sich aus jeweils zwei fachkundigen Ausbildungskräften der Studienseminare sowie einem Schulleitungsmitglied der entsprechenden Schule zusammen. Gegebenenfalls ist auch die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren beteiligt.

Kann ich mich auf das Eignungsüberprüfungsverfahren vorbereiten?

Folgende Kriterien werden im Rahmen des Eignungsüberprüfungsverfahrens herangezogen (allgemeine Eignung).

  • Motivation und idealerweise einschlägige Erfahrungen;
  • Idealerweise fachdidaktische Kompetenzen;
  • Idealerweise pädagogische Grundkompetenz;
  • Idealerweise Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.

Beim Eignungsüberprüfungsverfahren im Rahmen des Verfahrens II (schulbezogene Stellenausschreibungen) wird mindestens ein schulbezogenes Kriterium zusätzlich herangezogen (schulspezifische Eignung). Das Kriterium bzw. die Kriterien finden Sie im jeweiligen Stellen- und Anforderungsprofil.

Wann erhalte ich das Ergebnis des Eignungsüberprüfungsverfahren?

Das Ergebnis des Eignungsüberprüfungsverfahrens erhalten Sie zeitnah nach Abschluss des Verfahrens.

Was ist, wenn ich am Tag des Eignungsüberprüfungsverfahren krank bin?

Im Krankheitsfall informieren Sie bitte unverzüglich das jeweils vorsitzende Kommissionsmitglied. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Einladung zum Eignungsüberprüfungsverfahren. Legen Sie bitte binnen drei Tagen ein ärztliches Attest vor. Ihnen wird zeitnah ein Alternativtermin angeboten.

Welche Konsequenzen hat eine Nichteignung?

Im Falle einer Nichteignung können Sie sich nicht mehr im Rahmen der laufenden Einstellungskampagne sowie für weitere Verfahren des gleichen Einstellungstermins bewerben.

Kann ich das Ergebnis meines Eignungsüberprüfungsverfahren auf ein anderes Verfahren übertragen?

Ja, Ihre Ergebnisse aus dem Verfahren I bzw. dem allgemeinen Teil des Verfahrens II können Sie für weitere Verfahren der laufenden Einstellungskampagne speichern lassen, sofern Sie sich mehrfach beworben haben. Mit anderen Worten: Das jeweilige Ergebnis im Hinblick auf die allgemeine Eignung kann übertragen werden. Bei entsprechender Einwilligungserklärung Ihrerseits können Sie Ihre Bewerbung sowie das Ergebnis Ihres Eignungsüberprüfungsverfahrens auch für den nächsten Einstellungszeitraum aufrechterhalten.

Themenbereich C:

Ich habe das Eignungsüberprüfungsverfahren absolviert. 

Wann erhalte ich gegebenenfalls ein Einstellungsangebot?

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung über das Ergebnis des Auswahlprozesses. Falls Sie ausgewählt wurden, erfahren Sie in diesem Zuge auch, an welcher Schule Sie zum 1. Mai. bzw. 1. November eingesetzt werden.

Ich konnte aufgrund von Kündigungsfristen das Stellenangebot im Verfahren I oder im Verfahren II bedauerlicherweise nicht annehmen. Was kann ich tun, um zu einem späteren Zeitpunkt den pädagogischen Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs zu absolvieren?

Im Rahmen des Verfahrens I können Sie Ihre Bewerbung für den nächsten Einstellungszeitraum aufrechterhalten, wenn eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt. Anderenfalls erfolgt eine Löschung Ihrer Daten. Ein erneutes Eignungsüberprüfungsverfahren ist in diesem Fall nicht notwendig. Für Verfahren II ist eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für einen späteren Zeitraum nicht möglich.

Themenbereich D:

Ich habe grundsätzliche Fragen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (z. B. Fragen zur Altersbegrenzung, zur Dauer, zur Vergütung).

Grundsätzliche allgemeine Informationen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen finden Sie hier:

Kontakt

Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Zulassungsstelle Kassel

Sachgebiet I.2-5

Hessische Lehrkräfteakademie

Standort Kassel

Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel

Telefon: +49 561 8078-333
Fax: +49 561 8078-145 

E-Mail 

Standort Alsfeld 

In der Krebsbach 6
36304 Alsfeld

Telefon: +49 561 8078-137 oder -138 oder -101

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