Zum Einstellungstermin 01.11.2023 wird das Bewerbungsverfahren digitalisiert. Nähere Informationen zur Online-Bewerbung erhalten Sie bis Ende Mai 2023 an dieser Stelle.

Vorbereitungsdienst
Quereinstieg in Mangelfächern und Mangelfachrichtungen
Bitte beachten Sie!
Voraussetzungen für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
Ein Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen ist in den folgenden Lehrämtern unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls gegeben:
- Lehramt an beruflichen Schulen,
- Lehramt an Haupt- und Realschulen,
- Lehramt an Gymnasien.
Bei der Einzelfallprüfung kann ein vorliegender universitärer Studienabschluss einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden. In diesem Fall kann eine Bewerberin bzw. ein Bewerber direkt in das Referendariat eintreten.
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung können sich die Absolventinnen und Absolventen im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahren für den Schuldienst bewerben. Sollte sich die persönliche Lebensplanung ändern, ist in der Regel auch eine Bewerbung oder Versetzung in ein anderes Bundesland möglich.
Mindestvoraussetzungen
Zu den Mindestvoraussetzungen zählen ein universitärer Studienabschluss in einem festgelegten Mangelfach, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde, sowie Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Möglichkeiten für einen Quereinstieg nach Lehrämtern
Die Bewerbungswege für einen Quereinstieg sind je nach Lehramt unterschiedlich. Gemeinsam ist allen, dass der Quereinstieg über den pädagogischen Vorbereitungsdienst erfolgt. Erst eine erfolgreich abgeschlossene Zweite Staatsprüfung ermöglicht eine Einstellung in den hessischen Schuldienst.
Quereinstiegsmöglichkeiten in den Vorbereitungsdienst bestehen in den Lehrämtern an Haupt- und Realschulen, Gymnasien sowie an beruflichen Schulen. Informationen zu den Voraussetzungen sowie den Bewerbungsverfahren finden Sie unter den Links für die entsprechenden Lehrämter.
Voraussetzungen
Möglichkeiten für einen Quereinstieg
Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen ist in den Mangelfächern Physik, Chemie, Kunst, Musik, Biologie, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, evangelische Religion, katholische Religion, Informatik und Mathematik möglich.
Voraussetzungen für Physik und Chemie
Voraussetzung für die Bewerbung für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in den Mangelfächern Physik oder Chemie bildet ein universitärer Studienabschluss in Physik oder Chemie (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder ein vergleichbarer Abschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen.
Zudem kann über die vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.
Voraussetzungen für Musik
Voraussetzung für die Bewerbung für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst im Mangelfach Musik ist ein universitärer Studienabschluss in Musik (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder ein vergleichbarer Abschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen.
Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden. Mit der Bewerbung für das Mangelfach Musik sind außerdem folgende Studienleistungen nachzuweisen:
- in Gesang/Sprechen mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise,
- schulpraktisches Instrumentalspiel/Harmonieinstrument: mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise,
- in Ensemble-Leitung mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise.
Voraussetzungen für Kunst
Es liegt ein universitärer Studienabschluss in Kunst (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Dipolm II, Master oder vergleichbar) mit mindestens befriedigenden Leistungen aus den nachstehend aufgeführten Disziplinen:
- Kunstgeschichte,
- Kunstpädagogik,
- Freie Kunst,
- visuelle Kommunikation und weitere.
Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.
Mit der Bewerbung sind außerdem kunstpraktische Fähigkeiten in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Malen/Zeichnen,
- Modellieren/Plastik,
- Druckgrafik,
- Fotografie/Multimedia.
Erforderlich ist mindestens ein Leistungsnachweis pro Bereich. Die Nachweise müssen universitär sein.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgen nicht über konkrete Stellenausschreibungen, sondern auf einem vergleichbaren Weg wie für die Bewerberinnen und Bewerber mit regulärer Erster Staatsprüfung.
Bewerbungsschluss ist der 1. Januar und der 1. Juli eines jeden Jahres. Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, nicht der Poststempel. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Formulare
Bitte verwenden Sie für die Bewerbung den Bewerbungsbogen Quereinstieg Haupt- und Realschulen, der sich aus nachfolgenden Formularen zusammensetzt:
- dem Erfassungsbeleg „Quereinstieg Vorbereitungsdienst“,
- der Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen,
- einem Personalbogen und
- dem Zulassungsantrag „Quereinstieg Haupt- und Realschulen“.
Ihre Bewerbung
Außer dem Zeugnis der Diplom-Prüfung oder dem Diplom II beziehungsweise der Master-Prüfung sind der Bewerbung zwecks Feststellung und Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Unterrichtsfach auch das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung oder Diplom I beziehungsweise das Bachelorzeugnis sowie entsprechende Studiennachweise durch das Studienbuch oder das Transcript of Records beizufügen.
Die Bewerbunsunterlagen senden Sie bitte bitte an:
Hessische Lehrkräfteakademie
– Zulassung zum Vorbereitungsdienst –
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0561 8078-130 zur Verfügung.
Eignungsprüfung
Nach positiver Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung, die durch ein von der Hessischen Lehrkräfteakademie beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber in das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Zu beachten ist, dass aus einer positiv verlaufenden Eignungsüberprüfung kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst abzuleiten ist, da Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung vorrangig berücksichtigt werden.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst folgt eine Anerkennung des universitären Studienabschlusses als eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertigen Prüfung.
Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist in den Mangelfächern Physik, Informatik und Kunst möglich.
Voraussetzungen für Physik und Informatik
Für einen Quereinstieg im Mangelfach Physik und Informatik können Sie sich bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es liegt ein universitärer Studienabschluss in Physik oder Informatik vor (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder vergleichbarer Abschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen.
- Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe ausgerichtetes zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden (beim Mangelfach Physik in der Regel Mathematik).
Voraussetzungen für Kunst
Für einen Quereinstieg im Mangelfach Kunst können Sie sich bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es liegt ein universitärer Studienabschluss (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder vergleichbar) mit mindestens befriedigenden Leistungen aus den nachstehend aufgeführten Disziplinen vor: Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst, Visuelle Kommunikation und weitere.
Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden, das mindestens den Anforderungen für den Unterricht bis Klasse 10 entspricht.
Mit der Bewerbung sind außerdem kunstpraktische Fertigkeiten in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Malen/Zeichnen,
- Modellieren/Plastik,
- Druckgrafik und
- Fotografie/Multimedia.
Erforderlich ist mindestens ein Leistungsnachweis pro Bereich. Die Nachweise müssen universitär sein.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erfolgen nicht über konkrete Stellenausschreibungen, sondern auf einem vergleichbaren Weg wie für die Bewerberinnen und Bewerber mit regulärer Erster Staatsprüfung.
Bewerbungsschluss sind der 1. Januar sowie der 1. Juli eines jeden Jahres.
Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, nicht der Poststempel. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Einzureichende Formulare und Unterlagen
Bitte verwenden Sie für die Bewerbung den Bewerbungsbogen Quereinstieg Hauptschulen Realschulen und Gymnasien , der sich aus nachfolgenden Formularen zusammensetzt:
- dem Erfassungsbeleg „Quereinstieg Vorbereitungsdienst“,
- einer Erklärung zu Strafen und Disziplinarmahmen,
- einem Personalbogen und
- dem Zulassungsantrag „Quereinstieg Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien“.
Außer dem Zeugnis der Diplom-Prüfung/Diplom II beziehungsweise der Masterprüfung sind der Bewerbung zwecks Feststellung und Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Unterrichtsfach auch das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung/Diplom I beziehungsweise das Bachelorzeugnis sowie entsprechende Studiennachweise beziehungsweise das Studienbuch/Transcript of Records beizufügen.
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die:
Hessische Lehrkräfteakademie
– Zulassung zum Vorbereitungsdienst –
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Bei Fragen sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0561 8078-237 zu erreichen.
Eignungsprüfung
Nach positiver Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung, die durch ein von der Hessischen Lehrkräfteakademie beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber in das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Zu beachten ist, dass aus einer positiv verlaufenden Eignungsüberprüfung kein Anspruch auf die Einstellung in den Vorbereitungsdienst abzuleiten ist, da Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung vorrangig berücksichtigt werden.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst folgt eine Anerkennung des universitären Studienabschlusses als eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertigen Prüfung.
Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist in den folgenden Mangelfachrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls gegeben:
- Metalltechnik,
- Elektrotechnik,
- Chemie-, Biologie- und Physiktechnik,
- Gesundheit,
- Sozialwesen/Sozialpädagogik,
- Informatik.
Bei besonderem Bedarf ist der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst auch in weiteren beruflichen Fachrichtungen möglich.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Quereinstieg formal nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Studiums auf ein Lehramtsstudium anrechnen zu lassen.
Die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie, die für die Erste Staatsprüfung verantwortlich sind, halten entsprechende Informationen und Antragsformulare bereit. Die Kontaktdaten der Prüfungsstellen an den Studienorten finden Sie über den untenstehenden Link.
Prüfungsstellen für die Erste Staatsprüfung | Lehrkräfteakademie. hessen.de
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Hessische Lehrkräfteakademie
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung
Wilhelmshöher Allee 64-66
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