Eine Lehrerin im Lehrerzimmer mit Notebook auf dem Bein

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst: Lehramt an beruflichen Schulen

Im Lehramt an beruflichen Schulen ist ein Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in nachfolgenden beruflichen Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik, Informatik und Bautechnik möglich.

Bei besonderem Bedarf ist der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst auch in weiteren beruflichen Fachrichtungen möglich.

Mindestvoraussetzung für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist ein universitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.

Aus diesem Abschluss kann eine der Mangelfachrichtungen (Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik, Informatik und Bautechnik) abgeleitet und anerkannt werden.

Zusätzlich kann aus den Studien- und Prüfungsleistungen, nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen, zusätzlich ein  allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.

Ergänzende Hinweise

Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in den ausgewiesenen Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik, Informatik und Bautechnik wird nach § 60 Abs. 1 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrags gewährt.

Die Maßnahme wurde geschaffen, da aufgrund des erheblichen Mangels an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Informationen für Sie zusammengestellt. 

In den beruflichen Fachrichtungen 

  • Chemie- Biologie- und Physiktechnik und 
  • Sozialwesen/Sozialpädagogik 

existieren derzeit regional nur begrenzte Aufnahmekapazitäten an den Ausbildungsschulen. 

Ab dem Einstellungstermin 1. November 2024 wird vorerst keine Bewerbung mehr im Verfahren I in der beruflichen Fachrichtung Chemie-, Biologie- und Physiktechnik möglich sein. 

In der beruflichen Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik wird vorerst keine Bewerbung mehr im Verfahren I ab dem Einstellungstermin 1. Mai 2025 möglich sein.

Im Rahmen des Verfahrens II sind Bewerbungen mit diesen Fachrichtungen auch weiterhin möglich, sofern eine entsprechende Stelle ausgeschrieben wird.

Für die berufliche Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik finden spezielle Mindestvoraussetzungen Anwendung.

Die formalen Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in der beruflichen Fachrichtung „Sozialwesen/Sozialpädagogik“ sind:

  • ein universitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss mit einem allgemeinpädagogischen, frühpädagogischen, sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studienschwerpunkt, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde,
     
  • Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen neben der beruflichen Fachrichtung ein Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann,
     
  • eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 12 Monaten und mindestens 1.400 Stunden.

Angerechnet werden können qualifizierte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufstätigkeiten, das Anerkennungsjahr im Rahmen einer sozialpädagogischen Ausbildung sowie einschlägige Praktika im Rahmen eines sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studiengangs. Keine einschlägigen Berufserfahrungen stellen Ausbildungs- und Lehrtätigkeiten (TV-H-Verträge als Lehrkraft an Schulen, die Durchführung von Fortbildungen oder Kursen o. Ä.), Zivildienst, das Freiwillige Soziale Jahr sowie Kranken- und Altenpflegetätigkeiten dar.

Bewerbungsverfahren

Es gibt zwei Möglichkeiten (Verfahren I und Verfahren II) in den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst im Lehramt an beruflichen Schulen einzusteigen:

► Verfahren I (ohne schulbezogene Stellenausschreibungen) 

Stellen im Rahmen des Verfahrens I werden ohne schulbezogene Stellenausschreibungen vergeben. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber reichen hierzu ihre Bewerbung im Rahmen des Onlinebewerbungsverfahrens bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein.

Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (Verfahren I) erfolgen über die unter nachfolgendem Link veröffentlichte Stellenausschreibung.

Wählen Sie in der Stellensuche „Art der Suche“ – „Freitext-Suche“ und geben Sie in diesem Feld „Quereinstieg“ ein.

Für das Verfahren I gelten nachfolgende Fristen:

Einstellungstermin

Bewerbungszeitraum

Quereinstieg im pädagogischen Vorbereitungsdienst (BS - Verfahren I)

1. Mai

2. Juli bis 1. Januar

1. November

2. Januar bis 1. Juli

 

► Verfahren II: schulbezogene Stellenausschreibungen

Stellen im Rahmen des Verfahrens II werden auf der Grundlage von schulbezogenen Stellenausschreibungen vergeben. Hierzu beantragt die Schulleitung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eine Stellenausschreibung aufgrund eines spezifischen schulischen Bedarfs.

Die Stellenausschreibungen werden in der Regel zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April in der Stellensuche des Bewerberportals des Landes Hessen veröffentlicht.

Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (Verfahren II) erfolgen über die unter nachfolgendem Link veröffentlichten Stellenausschreibungen:

Wählen Sie in der Stellensuche „Art der Suche“ – „Freitext-Suche“ und geben Sie in diesem Feld „Quereinstieg“ ein.

Eignungsüberprüfung

Nach Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eignungsüberprüfung, die durch ein von der Hessischen Lehrkräfteakademie beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird. Der Überprüfungsausschuss erstellt nach Abschluss des Verfahrens eine Rangliste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.

Unter Beachtung dieser Rangliste erfolgen die Einstellungen und Zuweisungen zu einem Studienseminar durch die Hessische Lehrkräfteakademie. Zu beachten ist, dass aus einer positiv verlaufenden Eignungsüberprüfung kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht.

Folgende Kriterien werden im Rahmen des Eignungsüberprüfungsverfahrens herangezogen (allgemeine Eignung):

  • die Motivation und idealerweise einschlägige Erfahrungen,
  • idealerweise fachdidaktische Kompetenzen,
  • idealerweise eine pädagogische Grundkompetenz und
  • idealerweise eine Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.

Weitere Informationen (etwa zum Eignungsüberprüfungsverfahren) finden Sie in unseren FAQs.

Drei Holzklötzchen mit den Buchstaben F A Q

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen ...

zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Mangelfachrichtungen für das Lehramt an beruflichen Schule

Bei Fragen

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Telefon: +49 561 8078-203
E-Mail: poststelle.vdks.alsfeld@kultus.hessen.de

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Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

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