Bei besonderem Bedarf ist der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst auch in weiteren beruflichen Fachrichtungen möglich.
Mindestvoraussetzung für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist ein universitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.
Aus diesem Abschluss kann eine der beruflichen Bedarfsfachrichtungen abgeleitet und anerkannt werden.
Zusätzlich kann aus den Studien- und Prüfungsleistungen, nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen, zusätzlich ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden. Diese Voraussetzung entfällt im Rahmen des Ein-Fach-Vorbereitungsdienstes.