Plenum, in dem sich eine Frau gerade meldet

Preisübersicht für die Tagungsstätten der Hessischen Lehrkräfteakademie

Die Nutzung der Tagungseinrichtung beider Tagungsstätten steht Dienststellen des Landes Hessen sowie für andere Einrichtungen, die Aufgaben der Öffentlichen Verwaltung innerhalb Hessen wahrnehmen, zur Verfügung. Für externe Veranstalter stehen die Tagungsstätten zur Verfügung, wenn es sich bei der Zielgruppe ausschließlich um Lehrkräfte handelt.

Tagungspauschalen

Es gelten folgende Preise und Tagungspauschalen.

Die Preise für externe Veranstalter verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 AngebotePreis pro Person und Tag
A

Tagungspauschale für eine Tagesveranstaltung

  • beinhaltet Tagungsraum mit Tagungstechnik*,
    Mittagessen, 2 Kaffeepausen**

22,00 €
B

Tagungspauschale mit Vollpension ohne Übernachtung

  • beinhaltet Tagungsraum mit Tagungstechnik*, Mittagessen, Abendessen, 2 Kaffeepausen**

30,00 €
C

Tagungspauschale mit Vollpension und Übernachtung

  • (beinhaltet Tagungsraum mit Tagungstechnik*, Frühstück, Mittagessen, Abendessen,
    2 Kaffeepausen**)
  • Übernachtung

€ 38,00

€ 32,00

* Die Tagungstechnik umfasst je ein Flipchart, einen Moderationskoffer und zwei Pinnwände (Beamer und Notebook falls gewünscht).

** Die Kaffeepause umfasst Kaffee, Tee, Wasser, vormittags Gebäck, nachmittags Kuchen.
 

Einzelpreise

PostenPreis pro Person
Übernachtung32,00 €
Frühstück8,00 €
Mittagessen11,00 €
Kaffeepause3,75 €
Abendessen8,00 €
Tagungsraumanteil3,50 €
Sonderwünsche (z. B. Buffets, Fingerfood)auf Anfrage

 
Zusätzliche Tagungsräume

Für zusätzliche weitere Tagungsräume gelten die folgenden Preise:

RaumPreis pro Tag
Tagungsraum bis zu 20 Personen30,00 €
Tagungsraum bis zu 30 Personen60,00 €
Tagungsraum für mehr als 30 Personen90,00 €
Gruppenraum für Kleingruppen15,00 €

 
Zusätzliche Tagungstechnik

Für zusätzliche Tagungstechnik gelten die folgenden Preise:

TechnikPreis pro Tag
Beamer15,00 €
Notebook15,00 €


 

Ermäßigungen und schulische Veranstaltungen

Für Kinder bis einschließlich des zweiten Lebensjahrs wird kein Kostensatz erhoben. Für Kinder bis einschließlich dem 12. Lebensjahr ermäßigt sich der Kostensatz um 50 Prozent. Ab dem 13. Lebensjahr wird der volle Kostensatz erhoben.

Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von schulischen Veranstaltungen in einer Tagungsstätte untergebracht sind, wird altersunabhängig ein einheitlicher Kostensatz in Höhe von € 50,00 für Unterkunft und Verpflegung pro Tag erhoben (Übernachtung 23,00 € / Frühstück 7,00 € / Mittagessen 10,00 € / Abendessen 7,00 € / Raumanteil 3,00 €).

Absage von Veranstaltungen

Bei Absage von Veranstaltungen wird folgendes Ausfallgeld in Rechnung gestellt:

  • Bis 55 Tage vor Tagungsbeginn: 50,00 €
  • Zwischen dem 54. und 36. Tag vor Tagungsbeginn: 100,00 €
  • Zwischen dem 35. und 15. Tag vor Tagungsbeginn: 20 % des vereinbarten Rechnungspreises
  • Zwischen dem 14. und 3. Tag vor Tagungsbeginn: 50 % des vereinbarten Rechnungspreises
  • nach dem 2. Tag vor Tagungsbeginn: 80 % des vereinbarten Rechnungspreises

Diese Vomhundertsätze vom ursprünglich vereinbarten Entgelt gelten auch für einzeln vereinbarte, jedoch nicht in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen sowie für Raummieten. In besonders begründeten Einzelfällen kann auf die Erhebung des Ausfallbeitrags verzichtet oder eine Ermäßigung festgesetzt werden.

Reduzierung der Teilnehmerzahl

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als drei Teilnehmern werden folgende Ausfallsätze in Rechnung gestellt:

  • ab dem 35. Kalendertag vor Tagungsbeginn für jede weitere Person und Tag: 20 % der Tagungspauschale der betreffenden Person,
  • ab dem 14. Kalendertag vor Tagungsbeginn für jede weitere Person und Tag: 50 % der Tagungspauschale der betreffenden Person.

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ab zwei Kalendertagen vor Tagungsbeginn berechnen wir pro Person und Tag 80 % der Tagungspauschale der betreffenden Person.

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