Tagungspauschalen
Es gelten folgende Preise und Tagungspauschalen.
Die Preise für externe Veranstalter verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Preisübersicht
Es gelten folgende Preise und Tagungspauschalen.
Die Preise für externe Veranstalter verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Angebote | Preis pro Person und Tag | |
---|---|---|
A | Tagungspauschale für eine Tagesveranstaltung
| 22,00 € |
B | Tagungspauschale mit Vollpension ohne Übernachtung
| 30,00 € |
C | Tagungspauschale mit Vollpension und Übernachtung
| € 38,00 € 32,00 |
* Die Tagungstechnik umfasst je ein Flipchart, einen Moderationskoffer und zwei Pinnwände (Beamer und Notebook falls gewünscht).
** Die Kaffeepause umfasst Kaffee, Tee, Wasser, vormittags Gebäck, nachmittags Kuchen.
Posten | Preis pro Person |
---|---|
Übernachtung | 32,00 € |
Frühstück | 8,00 € |
Mittagessen | 11,00 € |
Kaffeepause | 3,75 € |
Abendessen | 8,00 € |
Tagungsraumanteil | 3,50 € |
Sonderwünsche (z. B. Buffets, Fingerfood) | auf Anfrage |
Für zusätzliche weitere Tagungsräume gelten die folgenden Preise:
Raum | Preis pro Tag |
---|---|
Tagungsraum bis zu 20 Personen | 30,00 € |
Tagungsraum bis zu 30 Personen | 60,00 € |
Tagungsraum für mehr als 30 Personen | 90,00 € |
Gruppenraum für Kleingruppen | 15,00 € |
Für zusätzliche Tagungstechnik gelten die folgenden Preise:
Technik | Preis pro Tag |
---|---|
Beamer | 15,00 € |
Notebook | 15,00 € |
Für Kinder bis einschließlich des zweiten Lebensjahrs wird kein Kostensatz erhoben. Für Kinder bis einschließlich dem 12. Lebensjahr ermäßigt sich der Kostensatz um 50 Prozent. Ab dem 13. Lebensjahr wird der volle Kostensatz erhoben.
Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von schulischen Veranstaltungen in einer Tagungsstätte untergebracht sind, wird altersunabhängig ein einheitlicher Kostensatz in Höhe von € 50,00 für Unterkunft und Verpflegung pro Tag erhoben (Übernachtung 23,00 € / Frühstück 7,00 € / Mittagessen 10,00 € / Abendessen 7,00 € / Raumanteil 3,00 €).
Bei Absage von Veranstaltungen wird folgendes Ausfallgeld in Rechnung gestellt:
Diese Vomhundertsätze vom ursprünglich vereinbarten Entgelt gelten auch für einzeln vereinbarte, jedoch nicht in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen sowie für Raummieten. In besonders begründeten Einzelfällen kann auf die Erhebung des Ausfallbeitrags verzichtet oder eine Ermäßigung festgesetzt werden.
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als drei Teilnehmern werden folgende Ausfallsätze in Rechnung gestellt:
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ab zwei Kalendertagen vor Tagungsbeginn berechnen wir pro Person und Tag 80 % der Tagungspauschale der betreffenden Person.