Lehrer vor eine Klasse älterer Schüler

Lehrkräftebildung in Hessen

Die Hessische Lehrkräfteakademie ist der zentrale Ansprechpartner für die Lehrkräftebildung in Hessen. Kernaufgabe der Hessischen Lehrkräfteakademie ist es, die administrativen Strukturen der drei Phasen der Lehrkräftebildung, der schulischen Qualitätsentwicklung und der Qualifizierung von schulischen Führungskräften stärker miteinander zu verzahnen und effizienter zu bündeln.

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Zielsetzung der Lehrkräftebildung 

Die Lehrkräftebildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Beruf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Lehrkräftebildung soll die Lehrkräfte qualifizieren, eigenständig und verantwortungsbewusst die ihnen im Hessischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, an der Weiterentwicklung des Schulwesens mitzuwirken und den Anforderungen, die die Veränderungen der Schulpraxis an ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit stellen, gerecht zu werden.

Lehrerinnen und Lehrer gut auszubilden und auf ihrem weiteren Berufsweg zu begleiten, ist uns ein Anliegen.

Heide Steiner Präsidentin der Hessischen Lehrkräfteakademie

Die Lehrkräftebildung vermittelt allen Lehrkräften erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen. 

Neben die pädagogische Professionalisierung tritt die zielgerichtete Qualifizierung für solche Aufgaben oder Teilaufgaben der Lehrertätigkeit, die Angelegenheiten der Schulverwaltung und des Schulrechts sowie Aspekte der Haushaltsführung im Schulbereich und den Einsatz von Medientechnologie und Gesundheitsaspekte betreffen.

Die Lehrkräftebildung bereitet die Lehrkräfte darüber hinaus auf das Heranführen der Schülerinnen und Schüler an das Berufsleben vor.

Die Lehrkräftebildung umfasst auch die für Funktionsstellen in Schule und Bildungsverwaltung erforderliche Qualifizierung des an der Übernahme dieser Funktionen interessierten und geeigneten oder für diese Funktionsstellen vorgesehenen und ausgewählten pädagogischen Personals.

Organisation der Lehrkräftebildung in Hessen

Die Lehrkräftebildung beginnt mit der in zwei Phasen gegliederten Ausbildung:

Die erste Phase umfasst das Lehramtsstudium an einer Universität oder Kunst- oder Musikhochschule, dem sich als zweite Phase der pädagogische Vorbereitungsdienst an Studienseminaren für die verschiedenen Lehrämter anschließt.

Der pädagogische Vorbereitungsdienst baut auf den im Studium erworbenen fachlichen, fachdidaktischen, erziehungswissenschaftlichen und berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Er soll als pädagogische Ausbildung durch Verknüpfung von Theorie und Praxis auf die Tätigkeiten vorbereiten, die sich für die Lehrkräfte aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben. Beide Phasen werden jeweils mit Staatsprüfungen abgeschlossen.

Die dritte Phase der Lehrkräftebildung (Professionalisierung im Beruf) setzt berufsbegleitend bei Aufnahme des Dienstes ein und währt bis zur Beendigung der Diensttätigkeit. Alle Lehrkräfte sind zur Fortbildung verpflichtet. Die Lehrkräfte können von staatlichen Trägereinrichtungen oder von freien Trägern angebotene Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder sich privat fortbilden.

Die Berufseingangsphase mit ihren spezifischen Entwicklungsaufgaben stellt für neu eingestellte Lehrkräfte eine berufsbiographisch entscheidende Zeit dar. Die Hessische Lehrkräfteakademie und die Staatlichen Schulämter bieten hierzu spezielle Fortbildungen an, die Unterstützung und Begleitung beim Einstieg in den Berufsalltag bieten.

Die Weiterbildung ist in der Regel berufsbegleitend organisiert. Sie zielt auf den Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt oder auf den Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung in einem weiteren Fach, für eine andere Schulform oder Schulstufe oder in einer besonderen Fachrichtung. Sie schließt mit einer von der Ausbildungsbehörde abgenommenen Staatsprüfung oder mit dem Erwerb eines Zertifikats ab.

Für die Abnahme von Abschlussprüfungen für erweiternde Studien der Lehrkräfte und anderer Beschäftigter ist die Ausbildungsbehörde zuständig. Die nähere Ausgestaltung der Weiterbildung für Lehrkräfte erfolgt durch Rechtsverordnung.