Eine Lehrkraft im Lehrerzimmer liest auf seinem Tablet

Kerncurricula für die Berufsschule

Derzeit werden Kerncurricula für die allgemeinbildenden Fächer in der Berufsschule erstellt. Das informelle Beratungsverfahren ermöglicht es Schulen, Lehrkräften sowie der interessierten Öffentlichkeit insgesamt, Rückmeldungen zu den Entwurfsfassungen der Kerncurricula für die Berufsschule zu geben.

Entwurfsfassungen der Kerncurricula

Die Entwurfsfassungen der Kerncurricula für die Berufsschule sind nun einsehbar. Die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Ethik, Fremdsprachen, Politik und Wirtschaft sowie Sport haben in der Berufsschule eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Mit den neu entwickelten Kerncurricula erfüllt Hessen diese Aufgabe auch weiterhin zuverlässig und passt die curricularen Grundlagen dieser Fächer an aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen an. 

Bitte beachten Sie:

Die Entwurfsfassungen der Kerncurricula sind ausschließlich im Rahmen des informellen Beratungsverfahrens zu verwenden und sind nicht für den unterrichtlichen Gebrauch bestimmt. 

Informelles Beratungsverfahren

Das online-gestützte informelle Beratungsverfahren erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Wochen und bietet neben der Gelegenheit zur Einsicht in die Entwurfsfassungen auch die Möglichkeit einer fachspezifischen Rückmeldung.

Ihre Rückmeldung

Rückmeldungen zu den Entwurfsfassungen der Kerncurricula sind vom 26. März 2025 bis zum 6. Mai 2025 über die nachfolgenden fachspezifischen Online-Formulare möglich. 

Alle eingehenden Rückmeldungen werden ausgewertet. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des online-gestützten Verfahrens eingehende Rückmeldungen nicht individuell beantwortet werden können.

Auf Basis der genauen Auswertungen werden in einem weiteren Verfahrensschritt die finalen Fassungen der Kerncurricula erstellt. Diese bilden die Grundlage für das im gesetzlichen Rahmen durchzuführende formelle Beratungsverfahren. 

Die Kerncurricula für diese Fächer werden die noch gültigen Lehrpläne ablösen. Es ist geplant, sie zum 1. August 2026 in Kraft zu setzen. 

Zuständigkeit

Sachgebiet II.4-5

Landesabitur Berufliches Gymnasium und zentrale Abschlussprüfungen Fachoberschulen, KMK-Fremdsprachenzertifikate, Curricula berufliche Schulen

Hessische Lehrkräfteakademie
Georg-Dietrich-Bücking-Straße 12
36304 Alsfeld

Sachgebietsleitung