Himmelstürmer Kassel

Prüfungsstelle Kassel

Die Prüfungsstelle Kassel ist für die Erste Staatsprüfung, die Erweiterungsprüfung und die Zusatzprüfung einschließlich entsprechender Anrechnungen zuständig. Sie erhalten bei uns alle erforderlichen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie Hinweise und Unterlagen zur jeweiligen Prüfung.

Öffnungszeiten

Die Prüfungsstelle Kassel ist wie folgt geöffnet:

  • montags von 13:30 – 15:00 Uhr
  • dienstags von 9:00 – 11:00 Uhr
  • mittwochs von 9:00 – 11:00 Uhr
  • donnerstags von 9:00 – 11:00 Uhr

Individuelle Beratungstermine können von Montag bis Freitag auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Wenden Sie sich bezüglich einer Terminanfrage bitte an die gewünschte Kontaktperson der Prüfungsstelle.

Meldung zur Ersten Staatsprüfung 

Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist zweimal im Jahr möglich: einmal im Frühjahr, einmal im Herbst. Die genauen Prüfungstermine finden Sie nachfolgend dargestellt.  

Die Meldeunterlagen zur Ersten Staatsprüfung müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums in der Prüfungsstelle abgeholt werden. Die Aushändigung der Meldeunterlagen setzt entweder die bereits erfolgte Themengenehmigung zur wissenschaftlichen Hausarbeit oder die Anrechnung der wissenschaftlichen Hausarbeit voraus.

Bitte schauen Sie nach der Meldung zur Prüfung regelmäßig auf unsere Internetseite. Wir informieren Sie zeitnah über mögliche Änderungen des Prüfungsablaufs. Auch die Bekanntgabe der Klausurergebnisse erfolgt über unsere Internetseite.  

Prüfungstermine

Meldung zur Prüfung, Fristen und Termine

Übersicht über die Fristen und Termine für die Erste Staatsprüfung inklusive der Erweiterungs- und Zusatzprüfungen sowie eine Übersicht über die Fristen und Termine für die Wahlfachprüfung (nur Lehramt für Förderpädagogik)

Übersicht über die Fristen und Termine für die Erste Staatsprüfung inklusive der Erweiterungs- und Zusatzprüfungen sowie eine Übersicht über die Fristen und Termine für die Wahlfachprüfung (nur Lehramt für Förderpädagogik)

Übersicht über die Fristen und Termine für die Erste Staatsprüfung inklusive der Erweiterungs- und Zusatzprüfungen sowie eine Übersicht über die Fristen und Termine für die Wahlfachprüfung (nur Lehramt für Förderpädagogik)

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und nach Feststellung ihrer Vollständigkeit möglich. Lehramtsstudierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch einen Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen.

Studierende des Lehramts für Förderpädagogik müssen zudem eine Wahlfachprüfung ablegen, deren Bestehen eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist. Die Wahlfachprüfung kann als Klausur oder mündliche Prüfung abgelegt werden. Eine Zulassung zur Wahlfachprüfung ist im Rahmen einer der oben genannten Prüfungskampagnen (Frühjahr oder Herbst) möglich, wenn unter anderem das vollständige Studium im jeweiligen Wahlfach nachgewiesen werden kann.

Alle erforderlichen Meldeunterlagen und weitere Informationen zur Wahlfachprüfung erhalten Sie persönlich in Ihrer Prüfungsstelle. Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Lehramt zuständige Kontaktperson. Beachten Sie dabei die Prüfungstermine und geltenden Prüfungsfristen für die Wahlfachprüfung bezogen auf die jeweilige Kampagne.

Informationsveranstaltungen zur Ersten Staatsprüfung

In Zusammenarbeit mit der Universität Kassel (Zentrum für Lehrkräftebildung) finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Ersten Staatsprüfung statt. Weiterführende Informationen zu den aktuellen Terminen erhalten Sie bei der Studienberatung der Universität Kassel. 

Ein Schreibtisch mit Unterlagen und einem Richterhammer

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

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