Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.
Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) genannt werden. Der dort beschriebene Kompetenzrahmen bildet die Basis für die Erste Staatsprüfung in allen Lehrämtern.
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule
Die Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:
ein vollständiges Studium gemäß geltender Modulprüfungsordnung,
Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule gestalten sich wie folgt:
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache anzufertigen bzw. durchzuführen.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium
Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:
ein vollständiges Studium gemäß geltender Modulprüfungsordnung,
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Sollte Kunst oder Musik eines der Unterrichtsfächer sein, so muss darin die Klausur geschrieben werden.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache anzufertigen bzw. durchzuführen.
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Förderpädagogik
Die Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:
ein vollständiges Studium gemäß geltender Modulprüfungsordnung,
Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.