Unterlagen auf einem Tisch

Prüfungsspezifika der Lehrämter

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Rechtliche Grundlage

Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) genannt werden. Der dort beschriebene Kompetenzrahmen bildet die Basis für die Erste Staatsprüfung in allen Lehrämtern.

§ 15 Kompetenzen und Inhalte (HLbGDV)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule

Die Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Grundschule gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Grundschuldidaktikmündliche Prüfung20 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
LangfachKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
nicht-Langfach Xmündliche Prüfung20 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
nicht-Langfach Ymündliche Prüfung20 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache abzulegen.

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule

Die Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem: 

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Hauptschule und Realschule gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach XKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach Ymündliche Prüfung60 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache anzufertigen bzw. durchzuführen.

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium

Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Gymnasium gestalten sich wie folgt:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach XKlausur240 min§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Unterrichtsfach Ymündliche Prüfung60 min§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Sollte Kunst oder Musik eines der Unterrichtsfächer sein, so muss darin die Klausur geschrieben werden.

Die Prüfungssprache ist Deutsch. In den neueren Fremdsprachen sind die Klausuren und die mündlichen Prüfungen mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache anzufertigen bzw. durchzuführen.

 
Erste Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Förderpädagogik

Die Zulassungsvoraussetzung zu den abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind unter anderem:

Die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für den lehrkräftebildenden Studiengang Förderpädagogik:

FachFormatDauerGrundlage
BildungswissenschaftenKlausur240 Minuten§26 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Diagnostische HausarbeitHausarbeitzwei Wochen Datenerhebung, eine Woche Anfertigungszeit§27a HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bildungswissenschaftenmündliche Prüfung30 Minuten§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Förderschwerpunkt Xmündliche Prüfung30 Minuten§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Förderschwerpunkt Y mündliche Prüfung30 Minuten§27 (1) HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die beiden Prüfungen in den Bildungswissenschaften unterliegen vom Universitätsstandort abhängigen Kriterien bei der Wahl der Themenschwerpunkte. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Meldung zu den abschließenden Prüfungen durch die jeweilige PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Hörsaal einer Universität mit einer Person

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

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