Ein Schreibtisch mit Unterlagen und einem Richterhammer

Rechtstexte zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Die rechtliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen bilden das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV).

Bürgerservice Hessenrecht

Der genaue Wortlaut der Gesetzestexte und Verordnungen zur Lehrkräftebildung kann über den Bürgerservice Hessenrecht in seiner jeweils gültigen Fassung aufgerufen und eingesehen werden. 

Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011

Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im DRITTEN TEIL des HLbG. 

HLbG

DRITTER TEIL: Erste Staatsprüfung

Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011

Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im ZWEITEN ABSCHNITT des HLbGDV

HLbGDV

ZWEITER ABSCHNITT: Erste Staatsprüfung

Schulrecht

Justizia

Gesetze

Verordnungen, Erlasse und Richtlinien

Nachfolgend finden Sie alle Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums sowie die wichtigsten Verordnungen, Erlasse und Richtlinien nach Themen sortiert.