Der genaue Wortlaut der Gesetzestexte und Verordnungen zur Lehrkräftebildung kann über den Bürgerservice Hessenrecht in seiner jeweils gültigen Fassung aufgerufen und eingesehen werden.
Rechtliche Grundlage
Rechtstexte zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Lesedauer:3 Minuten
Bürgerservice Hessenrecht
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011
Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im DRITTEN TEIL des HLbG.
HLbG
DRITTER TEIL: Erste Staatsprüfung
HLbG
SECHSTER TEIL: Zusatzprüfungen
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011
Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im ZWEITEN ABSCHNITT des HLbGDV
HLbGDV
ZWEITER ABSCHNITT: Erste Staatsprüfung
Schulrecht
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Erste Staatsprüfung
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Dezernat F 1
1. Phase Lehrkräftebildung und Weiterbildung
Erste Staatsprüfung, Prüfungsstellen