Der genaue Wortlaut der Gesetzestexte und Verordnungen zur Lehrkräftebildung kann über den Bürgerservice Hessenrecht in seiner jeweils gültigen Fassung aufgerufen und eingesehen werden.
Rechtliche Grundlage
Rechtstexte zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Lesedauer:3 Minuten
Bürgerservice Hessenrecht
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011
Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im DRITTEN TEIL des HLbG. Hinweise zur Regelung der Zusatzprüfungen finden Sie im SECHSTEN TEIL des HLbG.
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011
Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im DRITTEN TEIL des HLbGDV (Zweiter Abschnitt: Erste Staatsprüfung).
Schulrecht
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Erste Staatsprüfung
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Dezernat F 1
1. Phase Lehrkräftebildung und Weiterbildung
Erste Staatsprüfung, Prüfungsstellen