Hörsaal einer Universität mit einer Person

Rechtstexte zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Die rechtliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen bilden das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV).

Bürgerservice Hessenrecht

Der genaue Wortlaut der Gesetzestexte und Verordnungen zur Lehrkräftebildung kann über den Bürgerservice Hessenrecht in seiner jeweils gültigen Fassung aufgerufen und eingesehen werden. 

Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011

Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im DRITTEN TEIL des HLbG. 

HLbG

DRITTER TEIL: Erste Staatsprüfung

Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011

Die wesentlichen Ausführungen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im ZWEITEN ABSCHNITT des HLbGDV

HLbGDV

ZWEITER ABSCHNITT: Erste Staatsprüfung

Paragrafenzeichen, die über einer Hand schweben

Rechtliche Grundlage

Schulrechtliche Regelungen nach Themen

Wichtige Verordnungen, Erlasse und Richtlinien zum Schulrecht können nach Themen sortiert über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen abgerufen werden.