Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, kann Erweiterungsprüfungen zu diesem Lehramt in weiteren Unterrichtsfächern oder Fachrichtungen ablegen.
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung ist unter anderem ein vollständig abgeschlossenes Studium nach geltender Modulprüfungsordnung im jeweiligen Unterrichtsfach oder in der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung.
Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung in dem gewählten Unterrichtsfach oder der sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Erweiterungsprüfung muss im Zuge einer der Prüfungskampagnen abgelegt werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Prüfungstermine und -fristen der zuständigen Prüfungsstelle.