Teilnehmer schreiben eine Prüfung

Erweiterungsprüfung und Zusatzprüfung

Alle erforderlichen Unterlagen für die Meldung zu einer Erweiterungsprüfung oder einer Zusatzprüfung erhalten Sie bei Ihrer Prüfungsstelle bei der für Ihr Lehramt zuständigen Kontaktperson. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Prüfungstermine und geltenden Prüfungsfristen.

Erweiterungsprüfung

Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, kann Erweiterungsprüfungen zu diesem Lehramt in weiteren Unterrichtsfächern oder Fachrichtungen ablegen.

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung ist unter anderem ein vollständig abgeschlossenes Studium nach geltender Modulprüfungsordnung im jeweiligen Unterrichtsfach oder in der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung.

Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung in dem gewählten Unterrichtsfach oder der sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Erweiterungsprüfung muss im Zuge einer der Prüfungskampagnen abgelegt werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Prüfungstermine und -fristen der zuständigen Prüfungsstelle.

Zusatzprüfung

Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, kann eine Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen oder für das Lehramt für Förderpädagogik ablegen.

Die Voraussetzung für die Zulassung zu einer Zusatzprüfung ist unter anderem ein vollständig abgeschlossenes Studium nach geltender Modulprüfungsordnung in den jeweiligen Unterrichtsfächern/in den jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtungen.

Die Zusatzprüfung muss im Zuge einer der Prüfungskampagnen abgelegt werden. Bitte beachten Sie die Prüfungstermine und -fristen der zuständigen Prüfungsstelle.

Hörsaal einer Universität mit einer Person

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen