Studentin beim Lernen und Schreiben

Wissenschaftliche Hausarbeit

Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter.

Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist, ein Thema aus einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik, einer Fachrichtung oder den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften unter Anwendung wissenschaftlicher Verfahren zu bearbeiten. Sie wird im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt. Im Fach Kunst oder im Fach Musik kann die wissenschaftliche Hausarbeit einen künstlerisch-praktischen Schwerpunkt haben.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen ablegen wollen, können auch ein Thema aus der Didaktik der Grundschule bearbeiten. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen ablegen wollen, müssen ein Thema mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt bearbeiten. 

Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach Erreichen der Zwischenprüfung (Modulprüfungsordnung vor 2023) oder frühestens nach Erreichen von 90 Leistungspunkten (Modulprüfungsprdnung ab 2023) angefertigt werden. Sie ist als Einzelarbeit anzufertigen.

Hinweise und Empfehlungen zur Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit

Rechnen Sie bitte für die gesamte Abwicklung der wissenschaftlichen Hausarbeit (Zustellung des Themas, Anfertigung, Gutachten, Bescheinigung) etwa sechs Monate ein:

Wenn Sie im Herbst an den Klausuren und mündlichen Prüfungen teilnehmen möchten, sollten Sie Ende Januar / Anfang Februar mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen. Für die Prüfungskampagne im Frühjahr beginnen Sie entsprechend Ende Juli / Anfang August des Vorjahres.

Die Frist für die Anfertigung beträgt zwölf Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle. Diese Frist kann auf Antrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden. Den Beginn dieses Zeitraums können Sie frei wählen.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn der Prüfungsstelle bei Erkrankungsbeginn unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die jeweiligen Zulassungstermine zur Ersten Staatsprüfung für Ihre eigene Planung. 

Formale Anforderungen

Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen. 

Die Zusammenfassung sollte zwei DIN A4 Seiten umfassen.

Die Arbeit soll 1,5-zeilig elektronisch geschrieben sein und auf der linken Seite einen Rand von ca. 5 cm aufweisen. Der Buchrücken ist mit Namen und aktuellem Semester zu versehen.

Die wissenschaftliche Hausarbeit ist dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung) und in zweifacher Ausfertigung bei der Prüfungsstelle einzureichen. Sonderregelungen einzelner Fachbereiche sind zu beachten. Diese Angaben erfolgen über das Genehmigungsschreiben.

Jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit muss jeweils ein Exemplar in digitalisierter Form im PDF-Format beiliegen (CD/DVD oder USB-Stick) - und zwar termingerecht und zeitgleich mit den gebundenen Exemplaren in der Prüfungsstelle. 

Grundlage für die Begutachtung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die gedruckte und gebundene Ausgabe entsprechend §25 (8) HLbG-DVÖffnet sich in einem neuen Fenster

Falls die wissenschaftliche Hausarbeit an einer Schule zu erhebende empirische Anteile enthalten soll, ist das Formular zur Genehmigung der empirischen Anteile ausgefüllt vorzulegen.

Die Form der ersten Seite der wissenschaftlichen Hausarbeit soll sich an folgendem Beispiel orientieren: 

Wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach [Name], eingereicht bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle [Ort] 

Thema: [Titel]

Verfasser/-in: [Name und Anschrift] 

Gutachter/-in: [Name]

Gem. § 25 Abs. 7 HLbG-DV hat sich auf der letzten Seite der wissenschaftlichen Hausarbeit folgende Versicherung zu befinden: 

Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Insbesondere versichere ich, dass ich sämtliche Stellen, die unter Zuhilfenahme von KI-Tools verfasst wurden, entsprechend gekennzeichnet sowie mit einem Hinweis auf das verwendete KI-Tool und die verwendeten Prompts versehen habe. Die Versicherung gilt auch für verwendete Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen. 

[Ort, Datum und Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers]

Am Schluss Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben.

Sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen kenntlich gemacht werden und zwar in jedem einzelnen Fall unter Angabe der verwendeten Quelle. 

Die Versicherung, die Sie auf der letzten Seite abgeben, schließt auch Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen mit ein, die ebenfalls genannt werden müssen.

Jedes Exemplar muss original unterschrieben sein. Empfohlen wird ein Exemplar für den eigenen Bedarf.

Denken Sie daran, auch schon Teile Ihrer Arbeit auf Sicherungsmedien (Backup) abzuspeichern! Aufgrund eventuell auftretender technischer Probleme ist keine Fristverlängerung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit möglich.

Empfohlenes Vorgehen

Die für die wissenschaftliche Hausarbeit benötigten Meldeunterlagen können Sie von der Internetseite Ihrer zuständigen Prüfungsstelle herunterladen (siehe dort die Rubrik „Prüfungsunterlagen – Ihre Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung“).

Bevor Sie mit der Anfertigung Ihrer Arbeit beginnen, schicken Sie die Unterlagen bitte an die zuständige Prüfungsstelle. Diese prüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und das vorgeschlagene Thema.

In der Regel teilt Ihnen die Prüfungsstelle innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage schriftlich mit, ob Ihr Thema genehmigt wurde. In diesem Schreiben erfahren Sie auch, wann Sie mit der Arbeit beginnen dürfen bzw. zu welchem Zeitpunkt Sie die Arbeit abgeben müssen.

Ihre fertiggestellte wissenschaftliche Hausarbeit geben Sie unter Beachtung des Bearbeitungszeitraums persönlich in der Prüfungsstelle ab. Bitte beachten Sie dabei die angegebenen Öffnungszeiten. 

Falls Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit stattdessen mit der Post versenden, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. 

Unter keinen Umständen dürfen Sie die Arbeit vorab dem Gutachter zukommen lassen! Dies geschieht ausschließlich durch die Prüfungsstelle. 

Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit 

Grundlage für die Begutachtung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die gedruckte und gebundene Ausgabe entsprechend §25 (8) HLbG-DV. Zusätzlich muss mit jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit jeweils ein Exemplar als PDF auf einem elektronischen Speichermedium (CD/DVD oder USB-Stick) termingerecht und zeitgleich mit den gebundenen Exemplaren abgegeben werden.

Die Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit in digitalisierter Form entbindet nicht davon, zwei gedruckte und dauerhaft gebundene (keine Spiralbindung) Exemplare fristgerecht einzureichen.

Die Weiterleitung der wissenschaftlichen Hausarbeit an die Gutachterinnen und Gutachter liegt ausschließlich in der Verantwortung der Prüfungsstellen und darf keinesfalls durch die Kandidaten erfolgen.

Die wissenschaftliche Hausarbeit wird von Gutachterinnen und Gutachtern bewertet und an die Prüfungsstelle zurückgeschickt. Die Prüfungsstelle teilt Ihnen Ihr Ergebnis schriftlich mit.

Bekanntgabe der Note

Die wissenschaftliche Hausarbeit wird von den Gutachterinnen und /oder Gutachtern beurteilt und an die Prüfungsstelle zurückgeschickt. Das Ergebnis wird Ihnen postalisch mitgeteilt. 

Wird die wissenschaftliche Hausarbeit mit mindestens fünf Notenpunkten bewertet, haben Sie diesen Teil der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Klausuren und mündlichen Prüfungen erfüllt. Sollten Sie Ihre Arbeit zu spät oder überhaupt nicht abgeben, oder eine nicht ausreichende Leistung erzielt haben, können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wiederholen.