Studentin beim Lernen und Schreiben

Wissenschaftliche Hausarbeit

Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zu den Klausuren, den mündlichen Prüfungen und gegebenenfalls der diagnostischen Hausarbeit (letztere nur für das Lehramt für Förderpädagogik) im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter.

Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist, ein Thema aus einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik, einer Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften unter Anwendung wissenschaftlicher Verfahren zu bearbeiten. Sie wird im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt. Im Fach Kunst oder im Fach Musik kann die wissenschaftliche Hausarbeit (auf entsprechenden Antrag) einen künstlerisch-praktischen Schwerpunkt haben.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen ablegen wollen, können auch ein Thema aus der Grundschuldidaktik bearbeiten. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik ablegen wollen, müssen ein Thema mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt bearbeiten. 

Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach dem Erreichen der Zwischenprüfung (Modulprüfungsordnung vor 2023) oder frühestens nach dem Erreichen von 90 Leistungspunkten (Modulprüfungsordnung ab 2023) geschrieben werden. 

Die wissenschaftliche Hausarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen.

Ein Schreibtisch mit Unterlagen und einem Richterhammer

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Hinweise und Empfehlungen zur Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit

Rechnen Sie bitte für die gesamte Abwicklung der wissenschaftlichen Hausarbeit (Zustellung des Themas, Anfertigung, Gutachten, Notenmitteilung) etwa sechs Monate ein:

Wenn Sie im Herbst an den Klausuren und mündlichen Prüfungen teilnehmen möchten, sollten Sie spätestens Ende Januar / Anfang Februar mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit beginnen. Für die Prüfungskampagne im Frühjahr beginnen Sie entsprechend spätestens Ende Juli / Anfang August des Vorjahres.

Die Frist für die Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit beträgt 12 Wochen und beginnt grundsätzlich nach der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle. Die Frist von 12 Wochen kann auf Antrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden. 

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn der Prüfungsstelle bei Erkrankungsbeginn unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die jeweiligen Zulassungstermine zur Ersten Staatsprüfung für Ihre eigene Planung. 

Denken Sie daran, auch schon Teile Ihrer Arbeit auf Sicherungsmedien (Backup) abzuspeichern. Aufgrund eventuell auftretender technischer Probleme ist keine Fristverlängerung Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit möglich.

Formale Anforderungen

Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen.

Auf Antrag kann die wissenschaftliche Hausarbeit in den neusprachlichen Unterrichtsfächern  auch vollständig in der jeweiligen Fremdsprache abgefasst werden. In diesem Fall entfällt die oben genannte Zusammenfassung.

Die Arbeit sollte mit einem Zeilenabstand von 1,5 geschrieben sein, kann beidseitig gedruckt werden und sollte Seitenränder (für Bindung und Korrektur) aufweisen. Die Anzahl von 60 Seiten sollte nicht unterschritten werden.

Der Buchrücken (gebundene schmale Buchseite) Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit ist mit Ihrem Namen und dem Semester zu versehen, in dem Sie die wissenschaftliche Hausarbeit in der Prüfungsstelle einreichen. 

  • Beispiel: Mustermann, Max – WiSe 2026/2027

Grundlage für die Begutachtung der wissenschaftlich Hausarbeit ist die gedruckte und dauerhaft gebundene Ausgabe (§25 Abs. 8 HLbGDVÖffnet sich in einem neuen Fenster) in zweifacher Ausfertigung (keine Spiralbindung). Zusätzlich muss mit jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit jeweils ein Exemplar auf einem elektronischen Speichermedium (zum Beispiel CD, USB-Stick) im PDF-Format termingerecht und zeitgleich mit den gebundenen Exemplaren in der Prüfungsstelle abgegeben werden.

Die elektronischen Speichermedien sind je mit dem eigenen Namen, dem Namen der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter und dem Abgabedatum zu beschriften und in den gebundenen Ausfertigungen der wissenschaftlichen Hausarbeit anzubringen.

Die Weiterleitung der wissenschaftlichen Hausarbeit an die Erstgutachterin oder den Erstgutachter liegt ausschließlich in der Verantwortung der Prüfungsstellen und darf keinesfalls durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.

Jedes Exemplar muss original unterschrieben sein. Empfohlen wird ein weiteres Exemplar für den eigenen Bedarf.

Auf der Vorderseite der wissenschaftlichen Hausarbeit (Titelblatt) muss ein Aufdruck mit Ihrem Namen, dem Thema und dem Unterrichtsfach der wissenschaftlichen Hausarbeit vorhanden sein. Die beiden Exemplare der wissenschaftlichen Hausarbeit, die in der Prüfungsstelle eingereicht werden, dürfen nicht das Logo oder die Überschrift der Universität Kassel aufweisen.

Die Form der ersten Seite der wissenschaftlichen Hausarbeit soll sich an folgendem Beispiel orientieren: 

Wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach [Name], eingereicht bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle [Ort] 

Thema: [Titel]

Verfasserin / Verfasser: [Name und Anschrift] 

Erstgutachterin / Erstgutachter: [Name]

Aus den Standards wissenschaftlichen Arbeitens sowie den im Anhang aufgeführten Rechtsgrundlagen des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) und der zugehörigen Durchführungsverordnung (HLbGDV) lassen sich folgende allgemeine Mindestanforderungen (formale und allgemeine inhaltliche Kriterien) ableiten:

  • Inhaltsverzeichnis, korrekte Zitierweise, Fachsprache, vollständiges Literaturverzeichnis
  • nachvollziehbare Struktur, Übereinstimmung von Gliederung und Inhalt
  • korrekte Orthografie, Grammatik und Interpunktion
  • wissenschaftliche Fundierung / theoretische Grundlagen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Bezüge
  • Klarheit, Logik, Stringenz der Darstellung, Transferleistungen und keine unverbundene Addition / Verknüpfung
  • Verwendung und Nachweis von Primärquellen
  • eigenständige wissenschaftliche Leistung mit deutlichem Themenbezug.

Eine strikte Trennung der Kriterien ist nicht möglich, vielmehr bedingen sich diese wechselseitig. Eine wissenschaftliche Hausarbeit, die wiederholt und/oder gravierend gegen vorgenannte Kriterien verstößt, kann nicht mit ausreichend (05 Punkten) oder besser bewertet werden (§25 Abs. 10 HLbGDV).

Am Schluss Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Gemäß § 25 Abs. 7 HLbG-DV hat sich auf der letzten Seite der wissenschaftlichen Hausarbeit folgende Versicherung zu befinden: 

Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe. Insbesondere versichere ich, dass ich sämtliche Stellen, die unter Zuhilfenahme von KI-Tools verfasst wurden, entsprechend gekennzeichnet sowie mit einem Hinweis auf das verwendete KI-Tool und die verwendeten Prompts versehen habe. Die Versicherung gilt auch für verwendete Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen. 

[Ort, Datum und Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers]

Die Versicherung, die Sie auf der letzten Seite abgeben, schließt auch Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen mit ein, die ebenfalls genannt werden müssen.

Sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen kenntlich gemacht werden und zwar in jedem einzelnen Fall unter Angabe der verwendeten Quelle. 

Empfohlenes Vorgehen

Bevor Sie mit einer Erstgutachterin oder einem Erstgutachter ein zu bearbeitendes Themengebiet vereinbaren, senden Sie Ihren Antrag auf Themenstellung zur wissenschaftlichen Hausarbeit (siehe unter „Antragsunterlagen wissenschaftliche Hausarbeit“) einschließlich aller erforderlichen Unterlagen an die Prüfungsstelle. 

Ein konkretes Thema für Ihre wissenschaftliche Hausarbeit wird durch die Erstgutachterin oder den Erstgutachter – und nicht durch Sie – der Prüfungsstelle vorgeschlagen. Das final genehmigte Thema legt die Prüfungsstelle fest und sendet es Ihnen einschließlich Bearbeitungsbeginn und Abgabefrist postalisch zu.

Meldeunterlagen

Antragsunterlagen wissenschaftliche Hausarbeit

Der Antrag auf Themenstellung einschließlich der Informationen über die einzuhaltenden Standards für das Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit können nachfolgend heruntergeladen werden. 

Der Antrag auf Themenstellung einschließlich der Informationen über die einzuhaltenden Standards für das Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit können nachfolgend heruntergeladen werden. 

Der Antrag auf Themenstellung einschließlich der Informationen über die einzuhaltenden Standards für das Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit können nachfolgend heruntergeladen werden. 

Der Antrag auf Themenstellung einschließlich der Informationen über die einzuhaltenden Standards für das Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit können nachfolgend heruntergeladen werden. 

Ihr Antrag auf Themenstellung der wissenschaftlichen Hausarbeit (siehe Download) in der Prüfungsstelle Kassel muss der Einreichung des Themas durch die Erstgutachterin oder den Erstgutachter vorausgehen.

Der Themenvorschlag muss der Prüfungsstelle von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter direkt zugeleitet werden. Die Themenstellung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen durch die Prüfungsstelle.

Nach Eingang sämtlicher Unterlagen teilt Ihnen die Prüfungsstelle zeitnah schriftlich mit, ob Ihr Thema genehmigt wurde. In diesem Schreiben erfahren Sie auch den Beginn und das Ende des Bearbeitungszeitraums. Das Thema darf im genauen Wortlaut nicht durch die Erstgutachterin oder den Erstgutachter bekannt gemacht werden. Das Thema wird ausschließlich durch die Prüfungsstelle den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilt.

Empfohlene Vorgehensweise

  • Die Bewerberin oder der Bewerber reicht den Antrag auf Themenstellung für die wissenschaftliche Hausarbeit (siehe unten) einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (die im Antrag entsprechend gelistet sind) in der Prüfungsstelle Kassel ein.
  • Die Bewerberin oder der Bewerber sucht unmittelbar nach dem Einreichen des zuvor genannten Antrags das Gespräch mit einer berufenen Erstgutachterin oder einem berufenen Erstgutachter, um ein Themengebiet abzustecken. Der genaue Wortlaut des Themas darf in diesem Gespräch nicht vereinbart oder von Seiten der Prüferin oder des Prüfers der Bewerberin oder dem Bewerber mitgeteilt werden.
  • Unmittelbar nach dem zuvor genannten abschließenden Gespräch sendet die Erstgutachterin oder der Erstgutachter einen Themenvorschlag (zugehöriges Formblatt siehe unten) an die Prüfungsstelle Kassel. Die Übermittlung ist auch formlos per E-Mail möglich.
  • Der Themenvorschlag und der bereits in der Prüfungsstelle vorliegende Antrag werden von der Prüfungsstelle geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Themengenehmigungsschreiben per Post an die Bewerberin oder den Bewerber gesendet. Aus dem Themengenehmigungsschreiben gehen unter anderem das exakte Thema und die Erstellungs- und Abgabefrist der wissenschaftlichen Hausarbeit hervor.

Ihre fertiggestellte wissenschaftliche Hausarbeit geben Sie unter Beachtung des Bearbeitungszeitraums persönlich in der Prüfungsstelle ab bzw. werfen sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten der Prüfungsstelle Kassel ein. Falls Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit stattdessen mit der Post versenden, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. 

Unter keinen Umständen dürfen Sie die wissenschaftliche Hausarbeit vorab der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter zukommen lassen. Dies geschieht ausschließlich durch die Prüfungsstelle.

Bei Fragen zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie sich die für Ihren Lehramtsstudiengang zuständigen Kontaktpersonen derPrüfungsstelle KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster wenden.

Abgabe der wissenschaftlichen Hausarbeit 

Grundlage für die Begutachtung der wissenschaftlichen Hausarbeit ist die gedruckte und dauerhaft gebundene Ausgabe entsprechend §25 Abs 8 HLbGDV in zweifacher Ausfertigung (keine Spiralbindung). Zusätzlich muss mit jedem Exemplar der wissenschaftlichen Hausarbeit jeweils ein Exemplar als PDF auf einem elektronischen Speichermedium (CD/DVD oder USB-Stick) termingerecht und zeitgleich mit den gebundenen Exemplaren in der Prüfungsstelle abgegeben werden.

Falls Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit stattdessen postalisch in der Prüfungsstelle einreichen, wird das Datum des Poststempels als Abgabedatum gewertet.

Die Weiterleitung der wissenschaftlichen Hausarbeit an die Erstgutachterin oder den Erstgutachter liegt ausschließlich in der Verantwortung der Prüfungsstellen und darf keinesfalls durch die Kandidaten erfolgen.

Bekanntgabe der Note

Die wissenschaftliche Hausarbeit wird von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachtern beurteilt und an die Prüfungsstelle zurückgeschickt. Die Prüfungsstelle setzt aufgrund des Gutachtens endgültig die Bewertung der wissenschaftlichen Hausarbeit fest. Das Ergebnis wird Ihnen postalisch durch die Prüfungsstelle mitgeteilt.

Wird die wissenschaftliche Hausarbeit mit mindestens fünf Notenpunkten bewertet, haben Sie diesen Teil der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erfüllt. Sollten Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit zu spät oder überhaupt nicht abgeben oder eine nicht ausreichende Leistung erzielt haben, können Sie im Rahmen einer Nachholprüfung oder gegebenenfalls Wiederholungsprüfung erneut antreten.

Nach Erhalt des Bescheides über das Ergebnis der wissenschaftlichen Hausarbeit liegt in der Regel das Zweitexemplar Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit in der Prüfungsstelle zur Abholung bereit. Bitte wenden Sie sich innerhalb weniger Wochen an Ihre zuständige Ansprechperson in Ihrer Prüfungsstelle. Andernfalls wird das Zweitexemplar vernichtet.

Prüfungsstellen

Studierende in einer Bibliothek

Erste Staatsprüfung

Prüfungsstellen in Hessen

Ansprechpartner für die abschließenden Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung und für Zusatz- und Erweiterungsprüfungen sind in Hessen die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie.