Die wissenschaftliche Hausarbeit dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber fähig ist, ein Thema aus einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik, einer Fachrichtung oder den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften unter Anwendung wissenschaftlicher Verfahren zu bearbeiten. Sie wird im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt. Im Fach Kunst oder im Fach Musik kann die wissenschaftliche Hausarbeit einen künstlerisch-praktischen Schwerpunkt haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen ablegen wollen, können auch ein Thema aus der Didaktik der Grundschule bearbeiten. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen ablegen wollen, müssen ein Thema mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt bearbeiten.
Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach Erreichen der Zwischenprüfung (Modulprüfungsordnung vor 2023) oder frühestens nach Erreichen von 90 Leistungspunkten (Modulprüfungsprdnung ab 2023) angefertigt werden. Sie ist als Einzelarbeit anzufertigen.