Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen ist in den Mangelfächern Physik, Chemie, Kunst, Musik, Biologie, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, evangelische Religion, katholische Religion, Informatik und Mathematik möglich.
Voraussetzungen für Physik und Chemie
Voraussetzung für die Bewerbung für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in den Mangelfächern Physik oder Chemie bildet ein universitärer Studienabschluss in Physik oder Chemie (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder ein vergleichbarer Abschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen.
Zudem kann über die vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.
Voraussetzungen für Musik
Voraussetzung für die Bewerbung für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst im Mangelfach Musik ist ein universitärer Studienabschluss in Musik (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Diplom II, Master oder ein vergleichbarer Abschluss) mit mindestens befriedigenden Leistungen.
Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden. Mit der Bewerbung für das Mangelfach Musik sind außerdem folgende Studienleistungen nachzuweisen:
- in Gesang/Sprechen mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise,
- schulpraktisches Instrumentalspiel/Harmonieinstrument: mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise,
- in Ensemble-Leitung mindestens zwei aufeinander aufbauende Leistungsnachweise.
Voraussetzungen für Kunst
Es liegt ein universitärer Studienabschluss in Kunst (mindestens 8-semestriges Studium, Abschluss Dipolm II, Master oder vergleichbar) mit mindestens befriedigenden Leistungen aus den nachstehend aufgeführten Disziplinen:
- Kunstgeschichte,
- Kunstpädagogik,
- Freie Kunst,
- visuelle Kommunikation und weitere.
Über die Studien- und Prüfungsleistungen kann ein zweites Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.
Mit der Bewerbung sind außerdem kunstpraktische Fähigkeiten in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Malen/Zeichnen,
- Modellieren/Plastik,
- Druckgrafik,
- Fotografie/Multimedia.
Erforderlich ist mindestens ein Leistungsnachweis pro Bereich. Die Nachweise müssen universitär sein.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgen nicht über konkrete Stellenausschreibungen, sondern auf einem vergleichbaren Weg wie für die Bewerberinnen und Bewerber mit regulärer Erster Staatsprüfung.
Bewerbungsschluss ist der 1. Januar und der 1. Juli eines jeden Jahres. Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, nicht der Poststempel. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Formulare
Bitte verwenden Sie für die Bewerbung den Bewerbungsbogen Quereinstieg Haupt- und Realschulen, der sich aus nachfolgenden Formularen zusammensetzt:
- dem Erfassungsbeleg „Quereinstieg Vorbereitungsdienst“,
- der Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen,
- einem Personalbogen und
- dem Zulassungsantrag „Quereinstieg Haupt- und Realschulen“.
Ihre Bewerbung
Außer dem Zeugnis der Diplom-Prüfung oder dem Diplom II beziehungsweise der Master-Prüfung sind der Bewerbung zwecks Feststellung und Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Unterrichtsfach auch das Zeugnis der Diplom-Vorprüfung oder Diplom I beziehungsweise das Bachelorzeugnis sowie entsprechende Studiennachweise durch das Studienbuch oder das Transcript of Records beizufügen.
Die Bewerbunsunterlagen senden Sie bitte bitte an:
Hessische Lehrkräfteakademie
– Zulassung zum Vorbereitungsdienst –
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0561 8078-130 zur Verfügung.
Eignungsprüfung
Nach positiver Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Teilnahme an einer Eignungsüberprüfung, die durch ein von der Hessischen Lehrkräfteakademie beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber in das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Zu beachten ist, dass aus einer positiv verlaufenden Eignungsüberprüfung kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst abzuleiten ist, da Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung vorrangig berücksichtigt werden.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst folgt eine Anerkennung des universitären Studienabschlusses als eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertigen Prüfung.